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Verfahrensangaben

Sanierung Hebelschule_Fenster- und Verglasungsarbeiten II DIN 18361

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.02.2026
17.02.2026 10:00 Uhr
17.02.2026 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Titisee-Neustadt
DE142502728
Pfauenstraße 2-4
79822
Titisee-Neustadt
Deutschland
DE132
Projektleiter*in
vergabe@titisee-neustadt.de
+49 7651206202

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Kapellenstrasse 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45421132-8
45421100-5
45421130-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Fenster- und Verglasungsarbeiten II DIN 18361

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Erneuerung von 60 Stück Fenster, ca. 580 m2 Fensterfläche als Kunststoff-Aluminium-Fenster

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.05.2026
29.05.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hebelstraße 15
79822
Titisee-Neustadt
Deutschland
DE132

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YBXYT3ULQKMN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§
160 Abs. 3, Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder
der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Nr. 2 und 3 GWB). Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Bestbieterprinzip).
- Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im PDF bzw. GAEB - Format "X84, D84" gebeten.
- Vorbehalt der Aufhebung der Vergabe; wenn kein wirtschaftliches Ergebnis (Angebotssumme>20% über der Kostenschätzung ) erzielt werden

- Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf.
auch den Auftragswert veröffentlicht.

- Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das Vergabeportal VMPConnector: https://www.dtvp.de/Center, über die Funktion
"Kommunikation" und in deutscher Sprache.
-Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich,
das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen
in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des
Portalbetreibers sind unerheblich.

- Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der
Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten.

- Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

- Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

- Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten. Der unterlegene Bieter erteilt bereits mit Abgabe des Angebotes seine Zustimmung dazu, dass das WM seine sämtlichen Angebotsunterlagen einer datenschutzgerechten Vernichtung zuführt, sollte der unterlegene Bieter nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist die Herausgabe der Unterlagen ausdrücklich verlangen. Die Kosten der Rücksendung hat der Bieter zu tragen.

- Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf.
auch den Auftragswert veröffentlicht.

-Der Auftraggeber teilt auf Antrag den Bietern die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung oder ihres Angebotes mit. Daneben werden auch die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes und der Name des erfolgreichen Bieters angegeben, vgl. § 46 UVgO/§ 19 VOB/A - Abschnitt 1/§ 62 VgV .

- Sofern bereits im Angebot Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. § 46 Abs. 2 UVgO i.V.m. § 30 Abs. 2 UVgO/§ 39 VgV/§ 12 VOB/A .
Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Der Auftraggeber behält sich die teilweise oder vollständige Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Die Aufhebung wird den Bietern elektronisch mitgeteilt.

- Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer
bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

- Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch
personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach
Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

- Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des Vertrages - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden, wie zum Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren Preise, angebotene Geräte, Dienstleistungen oder Ähnliches, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß des Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss vom Verfahren und verpflichtet zudem zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.

- Eine (auch auszugsweise) Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet.
Auch für den Fall, dass Sie sich nicht an der Ausschreibung beteiligen, sind Sie verpflichtet, über sämtliche Details Verschwiegenheit zu wahren und die Unterlagen ggf. dauerhaft und nicht wiederherstellbar zu vernichten.

- Abweichende AGB´s des Bieters entfalten keine rechtlichen Wirkungen" (BGH, Urt. v. 18.06.2019 - X ZR 86/17).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

-

Nach Absatz 1, § 14 EU Abs. 1 VOB/A und nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

--

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Bauleistungen) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Fotokopie oder Scan

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Gewerbean- bzw. ummeldung, Handelregisterauszug und Eintragung in der Handwerkrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Fotokopie oder Scan, aktuell

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) über das Vorliegen einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR für Personenschäden, 1,5 Mio EUR für sonstige Sachschäden und 1,5 Mio EUR für Vermögensschäden jeweils je Schadensfall. Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Produktangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Produktangaben in folgenden Positionen:
Bieterangaben sind im Leistungsverzeichnis in den Bieterstopstellen der einzelnen Positionen einzutragen oder als ein Bieterangabenverzeichnis mit den entsprechenden Angaben einzureichen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Produktblätter benannter fabrikate (sofern zutreffend) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenznachweise, Seite1&2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzbescheinigungen zu 3 vergleichbaren Leistungen (Formblatt 444 Seite 1 und 2).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenznachweise, Seite 3 (Bestätigung des Referenzgebers) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage von Referenzbescheinigungen zu 3 vergleichbaren Leistungen (444_Referenzbescheinigung, Seite 3 - Bestätigung des Referenzgebers).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6
Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Beschenigung erstelllt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate

Finanzierung

Nach VOB und Vergabeunterlagen

siehe VVB 214-Besondere Vertagsbedingungen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

--

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung