Auskunftsersuchen
--------------------------
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 23.06.2026, eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer EMail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.
Teststellung
----------------
Der Auftraggeber führt nach Abschluss der Angebotswertung eine Teststellung am Teststandort Stuttgart durch.
Die Teststellung dient ausschließlich dem Nachweis der Einhaltung der in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung definierten Mindestanforderungen und hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung (verifizierende Teststellung).
Hierzu wird entsprechend des Wertungsergebnisses der erstplatzierte Bieter zur Teststellung aufgefordert
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. In diesem Fall wird der nächstplatzierte Bieter zur Teststellung aufgefordert.
Näheres ergibt sich aus Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.