Referenzen - Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft min. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren einzureichen. Als vergleichbar gelten diese, wenn die Größenordnung der referenzierten Projektumfänge dieser Ausschreibung möglichst nahekommen. Dies ist der Fall, wenn die Referenzen mindestens folgende Eigenschaften erfüllen:
- Referenzprojekt über die Bereitstellung eines Vertragsmanagementsystem mit einer abgeschlossenen Projektlaufzeit von min. 12 Monaten. Die Gesamtlaufzeit des Referenzprojektes kann noch andauern
- Einrichtung von mindestens 20 Lizenzen
- In mindestens einem Referenzprojekt muss ein Vertragsmanagementsystem mit mehreren Mandanten (multimandantenfähig) eingerichtet worden sein.
- In mindestens zwei Referenzen muss das Vertragsmanagementsystem durch Individualisierungsanforderungen des Referenzgebers ein Customizing im Rahmen der Implementierung der Software erfolgt sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf der Grundlage des nachfolgenden Maßstabes:
1. Referenz in Bezug auf Lizenzen, maximal 50 Punkte erreichbar:
Welchen Lizenzumfang (Summe der Nutzerlizenzen mit Lese- bzw. Schreibberechtigung) umfasste das Referenz-Projekt?
Ab 501 Lizenzen
251 Lizenzen bis 500 Lizenzen
101 Lizenzen bis 250 Lizenzen
21 Lizenzen bis 100 Lizenzen.
20 Lizenzen
2. Referenz in Bezug auf kundenspezifische Anpassungen, maximal 50 Punkte erreichbar:
Wurden im Rahmen des Referenzprojekts vom Anbieter kundenspezifische Anpassungen des Vertragsmanagementsystems vorgenommen?
Ja, Customizing
Nein, kein Customizing
Für die Einrechnung der Referenzen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft das Dokument Referenzbogen zu verwenden.
Pro eingereichte Referenz sowie auch bei der Einreichung von mehreren Referenzprojekten sind maximal 100 Punkte erreichbar. Die jeweilige Referenz wird mit der Höchstpunktzahl von 100 Punkten bewertet, wenn die nachfolgenden Kriterien vollständig und kumulativ innerhalb des dargestellten Referenzprojektes realisiert worden sind. Sofern die nachfolgenden Kriterien je Referenz nur teilweise erfüllt sind, errechnet sich die Punktzahl aus der Summe der vergebenen Einzelpunkte.
Die erreichte Gesamtpunktzahl für alle Referenzen errechnet sich aus der Gesamtsumme der in den jeweiligen Einzelreferenzen erreichten Punkte geteilt durch die Anzahl der eingereichten Referenzen.