Die KVBW schreibt eine GIS-Software als Cloud-Lösung aus, um hiermit Daten zu sammeln und Analysen durchzuführen, die zur Unterstützung in Planungen und Entscheidungen dienen.
Der Leistungszeitraum für die GIS-Software beginnt am 01.01.2026 und umfasst eine Laufzeit von 48 Monaten inklusive einer Option von zwei Verlängerungen um je 1 Jahr.- Mindestabnahme: 15 Lizenzen (named user)- Geschätzte Abnahme: 17 Lizenzen (named user)- Maximale Abnahme: 20 Lizenzen (named user)
Es sind zwei Verlängerungen von jeweils 1 Jahr möglich
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Im Rahmen der Auftragsdurchführung ist die Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit sowie angemessener Reaktionszeiten wichtig. Aus diesem Grund hat der Bieter auf max. 3 DIN-A4 Seiten ein Sicherstellungskonzept einzureichen. Der KVBW kommt es hierbei insbesondere auf folgende Aspekte an:- Benennung konkreter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten in Bezug auf Ziff. 22 des EVB-IT Kriterienkatalogs- Beschreibung der Erreichbarkeito Servicezeiten o Kommunikationskanal/-kanäleo Ansprechpartner und deren Vertretung- Einhaltung der Reaktionszeiten während der Betriebsphaseo Kurzfristige und einfache Erreichbarkeit des Software-Supports für Nutzer für die Beantwortung von Fragen und die Behebung von Störungen o Zeitnahe Bearbeitung und Behebung von Supportanfragen und Störungen zur Vermeidung von Störungen im ArbeitsbetriebDer KVBW kommt es bei der Darstellung insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollzieh-barkeit an, wie der Bieter mit nicht vorhersehbaren Ereignissen umgeht, die den Regelprozess beeinträchtigen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden.