Die KVBW vergibt die Versicherungsverträge für eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, eine D&O-Versicherung sowie drei D&O-Exzedenten-Versicherungen in fünf Losen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Als Teilnehmer und Bieter an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.
Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV
1. Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des LTMG Baden-Württembergs
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die versicherten Personen für den Fall, dass sie wegen eines begangenen Verstoßes aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden (Drittschaden).Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer durch einen von einem Versicherten fahrlässig begangenen Verstoß unmittelbar erlitten hat (Eigenschaden).
D&O-Versicherung für die versicherten Personen der KVBW mit weltweitem Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung auf Ersatz eines Vermögensschadens persönlich in Anspruch genommen werden. Versicherungsfall ist nicht die Pflichtverletzung, sondern die erstmalige Inanspruchnahme in Textform (claims-made Prinzip).Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche und die Freistellung der versicherten Person von berechtigen Schadenersatzansprüchen.
D&O-Excedenten-Versicherung für die versicherten Personen der KVBW mit weltweitem Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung auf Ersatz eines Vermögensschadens persönlich in Anspruch genommen werden. Versicherungsfall ist nicht die Pflichtverletzung, sondern die erstmalige Inanspruchnahme in Textform (claims-made Prinzip).Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche und die Freistellung der versicherten Person von berechtigen Schadenersatzansprüchen. Diese Versicherung steht im Anschluss an die D&O-Grundversicherung (Los 2).
D&O-Excedenten-Versicherung für die versicherten Personen der KVBW mit weltweitem Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung auf Ersatz eines Vermögensschadens persönlich in Anspruch genommen werden. Versicherungsfall ist nicht die Pflichtverletzung, sondern die erstmalige Inanspruchnahme in Textform (claims-made Prinzip).Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche und die Freistellung der versicherten Person von berechtigen Schadenersatzansprüchen. Diese Versicherung steht im Anschluss an die D&O-Grundversicherung (Los 2) sowie die 1. Excedentenversicherung (Los 3).
D&O-Excedenten-Versicherung für die versicherten Personen der KVBW mit weltweitem Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Personen wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung auf Ersatz eines Vermögensschadens persönlich in Anspruch genommen werden. Versicherungsfall ist nicht die Pflichtverletzung, sondern die erstmalige Inanspruchnahme in Textform (claims-made Prinzip).Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche und die Freistellung der versicherten Person von berechtigen Schadenersatzansprüchen. Diese Versicherung steht im Anschluss an die D&O-Grundversicherung (Los 2), die 1. Excedentenversicherung (Los 3) sowie die 2. Excedentenversicherung (Los 4).