Es wird ein Rahmenvertrag über Schalldämmkabinen mit einer Laufzeit von 48 Monaten und einem Kontingent von max. 250.000 EUR ausgeschrieben.
Es wird ein Rahmenvertrag über Schalldämmkabinen ausgeschrieben.Er umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 200.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 250.000 EUR. Es handelt sich um Schalldämmkabinen für 2 Personen und für 4 bis 6 Personen. Die Gesundheits- und Nachhaltigkeitskomformität muss mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: Formaldehyd- und VOC-frei: EU E1 Standard, FSC-zertifiziert
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
7.1.2 Lieferkonzept (max. 35 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf termingerechte, schnellstmögliche und zuverlässige Lieferungen an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Lieferkonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er die Lieferung nach Eingang eines Abrufs plant, um eine fristgerechte Lieferung ohne durch den Auftragnehmer verschuldete Verzögerungen sicherzustellen. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Prozess nach Eingang eines Einzelabrufs bis zur Auslieferung ? Beförderung der Ware bei der Auslieferung ? Sicherstellung der Lieferfristen ? Vorhaltung von Waren ? Vorgehen bei unvorhergesehenen Verzögerungen, die nicht dem Auftragnehmer zuzuordnen sind ? Vorgehen bei Verzögerungen, die dem Auftragnehmer zuzuordnen sind Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Dar-stellungen an.
7.1.3 Servicekonzept (max. 30 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 20 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf eine zuverlässige und serviceorientierte Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Servicekonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er während der Vertragslaufzeit eine reibungslose Zusammenarbeit si-cherstellt und mit aufkommenden Problemen umgeht. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Benennung der Kommunikationskanäle, zentrale Ansprechpartner*innen & Stellvertretung und Erreichbarkeitszeiten des Auftragnehmers, - Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Reaktionszeiten Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen an.
7.1.4. Konzept zum Produktkatalog (max. 25 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Zusammenarbeit insbesondere auf ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Portfolio an Möbelstücken an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Konzept zur Gestaltung seines Produktkatalogs einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er sein Produktportfolio aufbaut, nach welchen Kriterien er Lieferanten auswählt und wie er qualitativ hochwertige Möbelstücke sicherstellt. In der Darstellung ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Vielfältigkeit des Produktkatalogs - Prozess zur Auswahl der Lieferanten - Sicherstellung der Qualität der Möbelstücke
Da im Rahmen der Ausschreibung KVBW_2025/03-0015_ZVS kein wirtschaftliches Angebot für Los 3, Schalldämmkabinen eingegangen ist und ein dringender Bedarf besteht, wird der Rahmenvertrag Schalldämmkabinen in einem beschleunigten Verfahren ausgeschrieben.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 11.07.2025, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.