Die KVBW vergibt die Versicherungsverträge für eine industrielle Sach-Versicherung sowie für eine Elektronik-Versicherung in zwei Losen.
Los 1: Industrielle Sach-Versicherung für die Gebäude inkl. Mietververlust, die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie für Mehrkosten der Versicherungsnehmerin für sämtliche Gebäude/Liegenschaften der KVBW. Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt), einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten. Gesamtversicherungssumme: ca. 250.000.000 EUR
Los 2: Elektronik-Versicherung für alle Anlagen und Geräte der Informations-, Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik, Sicherungs- und Meldetechnik, Bild- und Tontechnik und andere jeweils inkl. Software. Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt), einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten. Gesamtversicherungssumme: ca. 55.000.000 EUR
Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV
1. Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates
- Eigenerklärung zur Registereintragung unter Angabe der Registernummer und des Registergerichts
- sofern erforderlich: Nachunternehmererklärung, Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Bietergemeinschaftserklärung
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung über den Bestand eines ausreichenden Rückversicherungsschutz oder das Vorhandensein eines Finanzkrafttraining bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/Agentur, welches nicht älter als der 01. Januar 2023 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist)
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung über das Vorhandensein von min. drei Referenzen hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken (Los 1: Industrielle Sachversicherungen / Los 2: Elektronik-Versicherungen), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des LTMG Baden-Württembergs