Unterstützungsdienstleistungen für die Inbetriebnahme und Einrichtung einer Infrastruktur auf Basis von vSphere Cloud Foundation (VCF)
Ziel dieser Ausschreibung ist die parallele Bereitstellung der derzeitigen KVBW-Container-Plattform Infrastruktur auf Basis von VCF. Vor der Umsetzungsphase muss ein Konzept für die Bereitstellung der Infrastruktur erstellt, welches anfangs in einem PoC validiert werden muss.
Für die Planung und Umsetzung des Vorhabens werden 65 PT Unterstützungsdienstleistungen durch einen externen Dienstleister benötigt, welcher über qualifiziertes Wissen im vSphere Cloud Foundation (VCF) - Umfeld besitzt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Stellen Sie in einem Konzept auf max. 2 DIN-A4 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen, etc.) die Vorgehensweise und Umsetzungsplanung in Bezug auf das vorgesehene Implementierungsvorgehen dar. In dem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie die durch den Auftraggeber formulierten Anforderungen fachlich, technisch und organisatorisch konzipiert und umgesetzt werden. Dabei sind sowohl die Planungs- als auch die Umsetzungsphase nachvollziehbar zu beschreiben.
Der KVBW kommt es im Konzept zum Implementierungsvorgehen insbesondere auf nachfolgende Aspekte an:
o Vorgehensweise und Umsetzungsplanung ("Fahrplan")o Projektphasen, Meilensteine und Zeitplanung
Näheres zu den Anforderungen zum Konzept zum Implementierungsvorgehen finden Sie im Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Ziff. 7.2.1.
Das Konzept ist mit dem Angebot auf gesonderten Beiblättern einzureichen.
Stellen Sie in einem Konzept auf max. 2 DIN-A4 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen, etc.) die Durchführung eines Proof of Concept (PoC) dar. In dem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie die durch den Auftraggeber formulierten Anforderungen fachlich, technisch und organisatorisch konzipiert und umgesetzt werden. Dabei sind sowohl die Planungs- als auch die Umsetzungsphase nachvollziehbar zu beschreiben.
Der KVBW kommt es im Konzept zur Durchführung eines Proof of Concept (PoC) insbesondere auf nachfolgende Aspekte an:
o Ziel, Umfang und Vorgehen sowie Test- und Bewertungskriterien des PoCo Bezug zu den Anforderungen gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3 / 3.4 herstellen
Näheres zu den Anforderungen zum Konzept zur Durchführung eines Proof of Concept (PoC) finden Sie im Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Ziff. 7.2.2.
Stellen Sie in einem Konzept auf max. 2 DIN-A4 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen, etc.) den Ablauf der Umsetzung auf Basis von hypothetischen PoC-Ergebnissen sowie das Vorgehen in Bezug auf die Projektdokumentation und den Wissenstransfer dar. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie die durch den Auftraggeber formulierten Anforderungen fachlich, technisch und organisatorisch konzipiert und umgesetzt werden. Dabei sind sowohl die Planungs- als auch die Umsetzungsphase nachvollziehbar zu beschreiben.
Der KVBW kommt es im Konzept Produktive Umgebung sowie Dokumentation und Übergabe insbesondere auf nachfolgende Aspekte an:
- Produktive Umgebungo Umsetzungskonzept auf Basis von hypothetischen PoC-Ergebnissen (Die Ausgestaltung des Umsetzungskonzepts soll hierbei auf Basis von hypothetischen PoC-Ergebnissen dargestellt werden. Dabei soll ein Zielbild, Annahmen und Rahmenbedingungen abgebildet werden.) o Einrichtung, Inbetriebnahme und Abnahme
- Dokumentation und Übergabeo Projektdokumentation und Wissenstransfer
Näheres zu den Anforderungen zum Konzept Produktive Umgebung sowie Dokumentation und Übergabe finden Sie im Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Ziff. 7.2.3.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 16.02.2026, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.