Es wird ein Rahmenvertrag über Schalldämmkabinen mit einer Laufzeit von 48 Monaten und einem Kontingent von max. 250.000 EUR ausgeschrieben.
Es wird ein Rahmenvertrag über Schalldämmkabinen ausgeschrieben.Er umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 200.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 250.000 EUR. Es handelt sich um Schalldämmkabinen für 2 Personen und für 4 bis 6 Personen. Die Gesundheits- und Nachhaltigkeitskomformität muss mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: Formaldehyd- und VOC-frei: EU E1 Standard, FSC-zertifiziert
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
7.1.2 Lieferkonzept (max. 35 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf termingerechte, schnellstmögliche und zuverlässige Lieferungen an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Lieferkonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er die Lieferung nach Eingang eines Abrufs plant, um eine fristgerechte Lieferung ohne durch den Auftragnehmer verschuldete Verzögerungen sicherzustellen. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Prozess nach Eingang eines Einzelabrufs bis zur Auslieferung ? Beförderung der Ware bei der Auslieferung ? Sicherstellung der Lieferfristen ? Vorhaltung von Waren ? Vorgehen bei unvorhergesehenen Verzögerungen, die nicht dem Auftragnehmer zuzuordnen sind ? Vorgehen bei Verzögerungen, die dem Auftragnehmer zuzuordnen sind Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Dar-stellungen an. - Lieferkonzept
7.1.3 Servicekonzept (max. 30 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 20 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf eine zuverlässige und serviceorientierte Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Servicekonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er während der Vertragslaufzeit eine reibungslose Zusammenarbeit si-cherstellt und mit aufkommenden Problemen umgeht. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Benennung der Kommunikationskanäle, zentrale Ansprechpartner*innen & Stellvertretung und Erreichbarkeitszeiten des Auftragnehmers, - Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Reaktionszeiten Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen an. - Servicekonzept
7.1.4. Konzept zum Produktkatalog (max. 25 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Zusammenarbeit insbesondere auf ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Portfolio an Möbelstücken an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Konzept zur Gestaltung seines Produktkatalogs einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er sein Produktportfolio aufbaut, nach welchen Kriterien er Lieferanten auswählt und wie er qualitativ hochwertige Möbelstücke sicherstellt. In der Darstellung ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Vielfältigkeit des Produktkatalogs - Prozess zur Auswahl der Lieferanten - Sicherstellung der Qualität der Möbelstücke - Konzept zum Produktkatalog
Da im Rahmen der Ausschreibung KVBW_2025/03-0015_ZVS kein wirtschaftliches Angebot für Los 3, Schalldämmkabinen eingegangen ist und ein dringender Bedarf besteht, wird der Rahmenvertrag Schalldämmkabinen in einem beschleunigten Verfahren ausgeschrieben.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 11.07.2025, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV
vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 4.2
1. Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Existenznachweis bei Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister oder einem Vereinsregister eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland durch Angabe der Registerart, des Registergerichts und der Registernummer; alternativ durch Einreichung einer Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Sofern erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Nachunternehmererklärung,Nachunternehmerverpflichtungserklärung
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung über den Bestand, die Bereitschaft zur Erhöhung oder den Abschluss einer gültigen Industriehaftpflichtversicherung mit einer Mindest-deckungssumme je Versicherungsjahr von mindestens 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall und zweifach maximiert je Versicherungsjahr
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und denUmsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3.0 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind
3.1 Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens drei Referenzen je Los 1-6 über ein im Umfang vergleichbares Projekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Auftraggeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer (vgl. Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung)Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Schalldämmkabinen mit einer Vertragslaufzeit von min. 12 Monaten besteht, und jährliche Abnahme im Wert von min. 500.000 EUR (netto) geliefert wurden. Die Mindestlaufzeit von 12 Monaten muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits erfüllt sein
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben: 1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen: 2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung 3) Erklärung zu EU-Sanktionen bzgl. Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022