SBK / Beschaffung von Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen ...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2025
15.05.2025 12:00 Uhr
15.05.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
DE180189764
78052
78052
Villingen-Schwenningen
Deutschland
DE136
Ausschreibung@sbk-vs.de
+49 7721938211

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 15
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

siehe Vergabeunterlagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH (SBK-VS) ist der stationäre Zentralversorger im Schwarzwald-Baar Kreis (SBK). Mit insgesamt rund 1.000 Betten an 2 Standorten (Villingen-Schwenningen (VS) und Donaueschingen (DS)) erfüllt das SBK-VS die im Krankenhausplan Baden-Württemberg festgelegte Grund-, Regel- und Zentralversorgung für den SBK sowie angrenzende Landkreise. Mit rund 3.300 Mitarbeitern ist die SBK-VS der größte Arbeitgeber im Landkreis und gehört mit den Schulen für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege sowie den speziellen Weiterbildungsangeboten für Krankenpflegepersonal im Operationsdienst, in der Intensivpflege und in der Anästhesie zu den wichtigsten Ausbildungsbetrieben in der Region.

Der vorliegende Ausschreibungsgegenstand umfasst die textile Vollversorgung der Krankenhäuser in VS inklusive Kinder- und Jugendzentrum und DS. Dabei muss im Wesentlichen die Reinwäsche vom künftigen Auftragnehmer täglich zentral angeliefert und die Schmutzwäsche zentral abgeholt werden. Die Dienstkleidung wird am Standort VS über den hauseigenen vollautomatischen Kleiderausgabeautomaten an derzeit ca. 2.900 Mitarbeiter ausgegeben. Die Dienstkleidung muss vom Auftragnehmer für beide Standorte gefaltet und nach Größen und Längen sortiert geliefert werden. Die Bestückung des Automaten sowie die interne Verteilung der Flachwäsche erfolgt durch die Auftraggeberin. Darüber hinaus erwartet die Auftraggeberin vom künftigen Auftragnehmer laufend die reibungslose Versorgung mit Wäsche höchster Qualität, die fachkompetente Beratung und Betreuung sowie eine größtmögliche Transparenz der Verbrauchsmengen und Kosten je Bedarfsstelle und die aktive Weiterentwicklung und Verbesserung der Prozesse und Standards in Bezug auf die Wäscheversorgung im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Bei der Wäscheversorgung und -entsorgung der Auftraggeberin und deren Lieferziele ist im Wesentlichen zwischen folgenden Wäschegruppen samt zugehörigen Prozessen zu unterscheiden:
a) Flachwäsche: Anlieferung von aufbereiteter Stations- und Bereichswäsche, Kinder und Säuglingswäsche, OP-Bereichskleidung, sonstige Randbereichsartikel sowie das Waschen und Pflegen von stations-/bereichsgebundenen Textilien und Anlieferung in geschlossenen Schrankwagen. Für die Kliniken VS werden diese Schrankwagen, die sich im Eigentum der Auftraggeberin befinden und mit einer Deichsel für Elektroschlepper ausgestattet sind, dem Auftragnehmer im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kennzeichnet diese mit seinem Logo. Für den Standort in DS erfolgt die Wäschelieferung in Gittercontainern, welche vom Auftragnehmer gestellt werden müssen. Die Wäsche ist vom Auftragnehmer bedarfsstellengerecht (derzeit um 49 Stellen in VS und 24 Stellen in DS) in diese Schrank-/Containerwagen zu verpacken und zentral in VS bzw. DS anzuliefern. Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt durch den Auftragnehmer an zentralen Punkten des jeweiligen Standortes, wo sie von der Auftraggeberin zur Abholung bereitgestellt wird.
b) Dienstbekleidung: Die aufbereitete Dienstkleidung wird vom Auftragnehmer gefaltet angeliefert. Die Größe der Faltung muss sich nach der Größe der Fächer des klinikeigenen Kleiderausgabeautomaten in VS richten. Die Anlieferung der Dienstkleidung erfolgt sortiert nach Größe und Länge. Die Anlieferung der Pool-Dienstbekleidung in DS erfolgt ebenfalls vorsortiert nach Größe und Länge. Die grüne Bereichskleidung für die OP´s, AEMP und Angiographie wird zentral mit der übrigen Wäsche des jeweiligen Bereichs angeliefert.
c) Lohnwäsche: Der Auftragnehmer ist für die Aufbereitung von Wäscheteilen, die im Besitz der Aufraggeberin sind, zuständig und hat diese analog zur Mietwäsche aufzubereiten und zu liefern. Hierbei handelt es sich teilweise z.B. um Kreißbettbezüge, Vorhänge, Servicekleidung. Medizinische Thrombosestrümpfe, Fixiermaterialien usw., die im überwiegenden Anteil (Standardprozess) von einer anderen Wäscherei mit Schwerpunkt für textile Medizinprodukte aufbereitet werden müssen vom Auftragnehmer nur im Ausnahmefall (z.B. Fehlabwurf) aufbereitet und einem Funktionstest unterzogen werden.

Näheres kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Der Dienstleistungsvertrag wird befristet auf eine Dauer von vier Jahren mit maximal zwei optionalen Verlängerungsmöglichkeiten um jeweils zwei Jahre abgeschlossen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
78052
78052
Villingen-Schwenningen
Deutschland
DE136

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y4LYT4R3SGPN

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Bieter erklärt mit dem elektronischen Abruf der Vergabeunterlagen, dass er diese und die darin enthaltenen Informationen vertraulich handhaben wird.
2. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Weitere Hinweise zur Abgabe des Angebots ergeben sich aus den über diese Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen.
3. Eine Einreichung des Angebots per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Die von den Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Vgl. Vorgaben der VgV zur Nachforderung von Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die in der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.

Die nicht rechtzeitige Vorlage der Eignungsunterlagen / Nachweise für den gesamten Abschnitt "Teilnahmebedingungen" kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsunterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes(sofern die Rechtsform des Bewerbers dies zulässt; nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist)

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen

- Eigenerklärung Angaben zum Bewerber

- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet

- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022

- Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.

- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. - Eignung zur Berufsausübung

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den (vergleichbaren) Umsatz in dem genannten Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Lieferungen und Leistungen; Mindestanforderung: Ein Mindestgesamtumsatz von EUR 2,5 Mio. netto durchschnittlich in den letzten drei Geschäftsjahren muss erreicht oder überschritten worden sein.

- Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit der Verpflichtung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und mindestens für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten; Mindestdeckungssumme je Schadensfall: Personenschäden: EUR 3.000.000,00, Sach- und Vermögensschäden: EUR 1.000.000,00 EUR Abhandenkommen bewachter Sachen: EUR 1.000.000,00, gedeckelt durch das zweifache der jeweiligen Deckungssumme

- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist)

- Bescheinigung der Krankenkasse betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate)

- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate)

Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

- Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt sowie gegliedert nach "Führungskräfte" (mit Angabe der Funktion/Tätigkeit), "Mitarbeiter mit Fachausbildung" und "Mitarbeiter Produktion und Logistik"

- Nachweis von folgenden Zertifizierungen: Zertifizierung nach ISO 9001, Zertifizierung nach ISO 14001 oder nach der EMAS-Verordnung, Zertifizierung nach DIN EN 14065:2016, Hygienezeugnis nach RAL-Güte- und Prüfbestimmungen Krankenhauswäsche RAL-GZ 992/2.

- Vorlage von Referenzen zu gleichartigen Projekten im Bereich "Flachwäsche und Dienstbekleidung", die innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht wurden, einschließlich - unter Berücksichtigung bestehender Datenschutzvorgaben - Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz. Zum Nachweis der Referenzen ist das jeweils zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Referenzen müssen sich im deutschsprachigen Raum befinden.
Mindestanforderungen: Mindestens Vorlage einer Referenz. Die Referenzen müssen die Reinigung von Flachwäsche (mit oder ohne RFID-Chips) und Dienstbekleidung (mit oder ohne RFID-Chips) als Mietwäsche sowie die laufenden Lieferungen gegenüber dem Auftraggeber von zumindest einmal pro Woche umfasst haben. Die Referenzen müssen einen Mindest-Auftragswert von EUR 1.000.000 netto pro Jahr erreicht haben. Die Referenzen müssen die Reinigung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Vertrag über wiederkehrende Leistungserbringung) umfasst haben.

- Vorlage von Referenzen zu gleichartigen Projekten im Bereich "Kleiderausgabeautomat", die innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht wurden, einschließlich - unter Berücksichtigung bestehender Datenschutzvorgaben - Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz. Zum Nachweis der Referenzen ist das jeweils zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Referenzen müssen sich im deutschsprachigen Raum befinden.
Mindestanforderungen: Mindestens Vorlage einer Referenz. Die Referenzen müssen die Reinigung und Lieferung von Dienstbekleidung in Form von Poolwäsche (mit RFID-Chips) umfasst haben. Die Aus- und Rückgabe der Dienstbekleidung muss mit einem elektronisch gesteuerten Aus- und Rückgabesystem mit automatischer Erfassung aller Aus- und Rückgaben sowie automatischer Führung eines Mitarbeiterkontos erfolgen. Die Referenzen müssen einen Mindest-Auftragswert von EUR 150.000 netto pro Jahr erreicht haben. Die Referenzen müssen die Reinigung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Vertrag über wiederkehrende Leistungserbringung) umfasst haben. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung