Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die in der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der Eignungsunterlagen / Nachweise für den gesamten Abschnitt "Teilnahmebedingungen" kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsunterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes(sofern die Rechtsform des Bewerbers dies zulässt; nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung Angaben zum Bewerber
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
- Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. - Eignung zur Berufsausübung