Modernisierung der WLAN Infrastruktur
Die zum WLAN Betrieb notwendigen POE Netzwerkkomponenten sind Out of Service und müssen dringend erneuert werden. Diese Umsetzung soll in 2025 erfolgen. Das WLAN bedarf dringend einer Modernisierung und Umsetzung auf aktuelle WLAN-Standards. Dazu werden in den Jahren 2025-2027 alle Access-Points ersetzt. Auf Grund der neuen technischen Eigenschaften von WLAN 5, WLAN 6 und WLAN 7 werden zusätzliche Access-Points gesetzt. Ziel der Modernisierung ist es, die Infrastruktur auf einheitliche Komponenten zu wandeln. Dadurch soll der Betrieb durch eine einheitliche Technik/Software/Verwaltung (Einheitliche Managementkonsole) vereinfacht werden. Die Verwendung von KI zur Gewährleistung einer höheren Verfügbarkeit ist Ziel dieser Standardisierung. Siehe Verwendung von https://www.extremenetworks.com/platform-one. In diesem Zuge werden auch die LAN-Switche, welche Out of Life sind, erneuert. Die Wartung und der Support werden in einer weiteren Ausschreibung veröffentlicht.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Informationen bitte recht eintraggen
Alle Fristen und Termine im Überblick sind auf der e-Vergabeplattform hinterlegt. Bitte merken Sie sich die Termine für die Verhandlungsrunden vor. Die genauen Daten werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.Der Bieter muss eine Präsentation zur Verhandlungsrunde vorbereiten. Die Verhandlungsrunden werden als Hybrid-Sitzung stattfinden, d.h. ein Teil des Verhandlungsteams des Bieters muss in Präsenz in Mannheim sein.Der Auftraggeber behält sich die Änderung des Terminplans vor. Für den Bieter wesentliche Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.Sofern keine weitere Angebotsaufklärung mehr erforderlich ist, erhält das Angebot des Bestbieters den Zuschlag. Bei Ergebnisgleichheit entscheidet der Auftraggeber im pflichtgemäßen Ermessen zugunsten des Angebots, das ihnen für die Umsetzung seiner Beschaffungsmaßnahme am geeignetsten erscheint. Ist auch damit keine Differenzierung möglich, entscheidet das Los.
Eine Ortsbegehung der Räumlichkeiten des Auftraggebers hält der Auftraggeber nicht für erforderlich, wird dem Bieter jedoch auf Anfrage ermöglicht.
Der Auftraggeber behält sich die Änderung des Terminplans vor. Für den Bieter wesentliche Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Sofern keine weitere Angebotsaufklärung mehr erforderlich ist, erhält das Angebot des Bestbieters den Zuschlag. Bei Ergebnisgleichheit entscheidet der Auftraggeber im pflichtgemäßen Ermessen zugunsten des Angebots, das ihnen für die Umsetzung seiner Beschaffungsmaßnahme am geeignetsten erscheint. Ist auch damit keine Differenzierung möglich, entscheidet das Los.
Die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren! Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, fehlende Nachweise / Eigenerklärungen nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung hat der Bewerber nicht. Reicht der Bewerber die Unterlagen nicht innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten Frist nach, ist er zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Liquiditätsnachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): eine Vorlage ist in den Vergabeunterlagen hinterlegt.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen aus dem Bereich Krankenhäuser
Personelle Ressourcen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte um Vorlage von Nachweisen, dass zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes ausreichend qualifiziertes Personal verfügbar ist.
Bedingung
Beabsichtigt der Bieter,- Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder- sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe),so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.