Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.04.2025
23.04.2025 11:00 Uhr
30.04.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement
DE146615977
Robert-Bosch-Str. 9
73614
Schorndorf
Deutschland
DE116
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@schorndorf.de
+49 71816022633
+49 718160272633

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
DE122
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
DE811469974
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für folgende Planungsleistungen nach HOAI:

- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Objektplanung Freianlagen
- Technische Gebäudeausrüstung (Elektro und HLS)
- Tragwerksplanung
- Bauphysik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei der Fuchshofschule handelt es sich um eine 2 zügige Grundschule in Schorndorf aus dem Jahr 1963. Sie ist seit 2018 Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz BW. Die Schule besteht aus 5 einzelnen Pavillons und einem Verbindungsgang. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass die Schule sanierungsfähig ist.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für folgende Planungsleistungen nach HOAI:

- Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8)
- Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8)
- Elektroplanung (Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8)
- HLS Planung (Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8)
- Bauphysikalische Planung (Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 7)
- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 6)

Der erste Pavillon ist bereits saniert worden. Im Rhythmus von 2 Jahren sollen nun die folgenden 4 Pavillons und der Verbindungsgang saniert werden. Gemäß Fördermittel Vorgaben ist es möglich, dass der letzte Pavillon ein Jahr früher saniert wird.

Die Sanierung soll entsprechend der Sanierung des Pavillon 1 durchgeführt werden. Vorab muss eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung über alle 4 restlichen Pavillons + dem Verbindungsgang erstellt und beim Landratsamt Baden-Württemberg beantragt werden.
Es ist beabsichtigt, dass der Generalplaner die für die folgenden 4 Pavillons gesamthaften Planungsleistungen unter Berücksichtigung der denkmalgeschützen Anforderungen erbringt. Es ist eine Bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Mit Vertragsschluss werden zunächst nur der Bauabschnitt 1 beauftragt (Sanierung Pavillon zwei).
Für das Vorhaben ist ein Gesamtbudget von EUR 2,5 Mio. EUR brutto (KG 300 - 500) vorgesehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.06.2025
30.09.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schorndorf
Deutschland
DE116

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y44YTMYR0AT0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Bewerbermemorandum dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens drei ausgewählt, die zur Abgabe eines (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden.
Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase: Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt. Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet und auf dieser Grundlage ein Bieterranking erstellt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die Konzepte im Rahmen eines Präsentationstermins vorstellen. Die Vergabestelle behält sich vor, den Präsentationstermin im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen. Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Die Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmatrix: Honorar 30%, Konzept zur Herangehensweise (Projektabwicklung) 40%, Qualifikation und Personalkonzept 30%. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt werden. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTMYR0AT0
Informationen zur elektronischen Rechnung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Siehe Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Umsatz: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen).
2. Versicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 1 Mio. EUR und zusätzlich für Vermögensschäden von mindestens 0,5 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
3. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, noch folgende weitere Nachweise von Ihnen zu verlangen:

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer
vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der
Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat, nicht älter als 6 Monate.

b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates,
aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung
von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist, nicht älter als 6 Monate.

c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates,
aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat,
in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt), nicht älter als 6 Monate

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Für Bewerbergemeinschaften gilt:

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:

1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,

2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,

3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,

4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,

5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen ((Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022))

Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Mitarbeiterzahl: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).

- Referenzen:
Der Bieter muss folgende Referenzen einreichen:
1. Referenz "Generalplaner": Nachweis einer Referenz über die Erbringung von Generalplanungsleistungen im Bereich "Nichtwohngebäude" mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1.000.000 EUR brutto in folgenden Planungsdisziplinen nach HOAI:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3, 5 bis 8
- Objektplanung Freianlagen, Leistungsphase 1 bis 3, 5 bis 8
- Technische Ausrüstung (HLS/Elektro), Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 6 und
- Bauphysikalische Planung, Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 7
Die einzelnen Leistungsphasen der oben genannten Planungsdisziplinen müssen in den letzten 7 Jahren abgeschlossen worden sein (frühestens 01.01.2017).
2. Referenz je Planungsdisziplin: Nachweis jeweils einer Referenz (aus ihrem zukünftigen Planungsteam) über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich "Nichtwohngebäude" mit anrechenbaren Kosten von mindestens 350.000 EUR brutto in folgenden Planungsdisziplinen
- Objektplanung Freianlagen, Leistungsphase 1 bis 3, 5 bis 8
- Technische Ausrüstung (HLS/Elektro), Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 6 und
- Bauphysikalische Planung, Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 7
Die einzelnen Leistungsphasen der obengenannten Planungsdisziplinen müssen in den letzten 7 Jahren abgeschlossen worden sein (frühestens 01.01.2017).
3. zusätzliche Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume (wird in Bewerberauswahl bewertet)
Nachweis einer weiteren Referenz im Bereich Objektplanung "Gebäude und Innenräume" für die Sanierung eines "Nichtwohngebäudes" mit anrechenbaren Kosten von mindestens 350.000 EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Der Abschluss von Leistungsphase 8 muss in den letzten sieben Jahren (frühestens 01.01.2017) erfolgt sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.

- Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die im Teilnahmeformular eingetragene Mindestreferenz "zusätzliche Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume" zugrunde gelegt.
Es können maximal 13 Punkte erzielt werden.
Die eingereichte Referenz im Bereich Objektplanung "Gebäude und Innenräume" für die Sanierung eines Gebäudes wird wie folgt bewertet:
- Kriterium "Auftraggeber": Sonstiger Auftraggeber = 1 Punkt, Öffentlicher Auftraggeber 3 Punkte;
- Kriterium "Abschluss LPH 8": Abschluss LPH 8 ist vor dem 31.12.2021 erfolgt = 1 Punkt, Abschluss LPH 8 ist nach dem 31.12.2021 erfolgt = 3 Punkte;
- Kriterium "Sanierung Gebäude": Sanierung nicht denkmalgeschütztes Gebäude = 1 Punkt, Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude = 4 Punkte;
Kriterium "Gebäudeart": Sonstiges öffentliches Gebäude = 1 Punkt, Bildungsbau (Schulen, Kindergärten) = 3 Punkte;
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
? Projektbezeichnung,
? Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
? Beschreibung inkl. Bilder,
? Angaben und Leistungsumfang (Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI),
? anrechenbare Kosten in EUR brutto,
? Zeitraum der Planungsleistungen,
? Abschluss Leistungsphase 8,
? Angabe Gebäudeart

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung