Es wird für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf Abteilung Stadt die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 27 und eines Löschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 11 inkl. Feuerwehrtechnischer Beladung ausgeschrieben.
Es wird für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf Abteilung Stadt die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 27 und eines Löschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 11 inkl. Feuerwehrtechnischer Beladung ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist in 6 Lose gegliedert: - Los 1: Fahrgestell LF 20, - Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau LF 20 - Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung LF 20, - Los 4: Fahrgestell HLF 20, - Los 5 Feuerwehrtechnischer Aufbau HLF 20 und Los 6 Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen. Der Auftraggeber vergibt - beide Fahrgestelle (Los 1 LF20 und Los 4 HLF20) an denselben Bieter/Hersteller. Des weiteren vergibt der Auftraggeber beide Aufbauten (Los 2 LF20 und Los 5 HLF20) an denselben Bieter/Hersteller.
Lose 1 und 4: Annahmestelle ist der Ort der Gebrauchsabnahme (Sitz des Bieters der Lose 2 und 5).Lose 3 und 6: Anlieferungsstelle/Annahmestelle für die Beladung ist: Feuerwehrhaus SchorndorfKünkelinstraße 973614 Schorndorf
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Der öffentliche Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen Bedarfspositionen ausgeschrieben. Sofern noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden diese nach der in den Vergabeunterlagen genannten Priorisierung beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Hierauf besteht kein Anspruch des Bieters. Etwaige Nachforderung liegen ausschließlich im Ermessen des Auftraggebers.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt und Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss auf Anforderung der ausschreibenden Stelle für den Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung eine entsprechende auf sein Unternehmen laufende aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen (Dritterklärung).
Angaben zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Referenzen Los 3 und 6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Technische Nachweise/Angaben/Unterlagen (Lose 1, 2, 4 und 5) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot müssen die nachfolgend genannten Unterlagen beigefügt sein, in denen alle für die technische Beurteilung notwendigen Angaben nachvollziehbar erkennbar sind:- Eine ausführliche Beschreibung des angebotenen Fahrgestells. Hierbei sind die Vorgaben der Leistungsbeschreibung umzusetzen. Als ausführliche Beschreibung des Fahrgestells ist eine handelsübliche, umfassende EDV-erstellte Spezifikation des Fahrgestells ausreichend.- Eine Gewichtsbilanz (ohne Bedarfspositionen),- Eine Energiebilanz entsprechend E DIN 14502-2,- Ein vorläufiger zeichnerischer Beladeplan (alle Beladungsteile aus der Beladeliste (Lose 3 bzw. 6), müssen auf dem Fahrzeug verlastet werden können).- Zeichnungen, Beschreibungen und ggf. Fotos anhand derer der Bewerber die von ihm beabsichtigte Ausführung darstellt, sodass das von ihm vorgesehene Konstruktionsprinzip des Aufbaus klar erkennbar ist, insbesondere eine genaue Beschreibung des angebotenen Aufbaus (Konstruktionsprinzip, Ausführung).
Bei den verbindlichen Aussagen, ob die Massen- und Höhenvorgaben eingehalten werden, sind alle fertigungsbedingten Schwankungen zu berücksichtigen.
Vorführfahrzeuge (nur Lose 2 und 5) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Bieter kostenfrei innerhalb von 14 Tagen adäquate Vorführfahrzeuge bei dem Auftraggeber vorstellen, die den angebotenen Fahrzeugen mindestens in den nachfolgend genannten Punkten entsprechen:- HLF20 gemäß DIN 14530 Teil 27,- LF20 gemäß DIN 14530 Teil 11- Allradantrieb,- FPN 10-2 000.
Referenzen zu Los 1, 2, 4 und 5: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Referenzliste, die alle vom Bieter im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Datum der Veröffentlichung an öffentliche Feuerwehren gelieferten feuerwehrtechnische Aufbauten für Löschfahrzeuge LF20 und HLF20 auflistet. Andere Fahrzeuge sind nicht relevant. Diese Referenzliste muss mindestens 10 Fahrzeuge umfassen. Für alle Fahrzeuge der Referenzliste sind das jeweilige Auslieferungsdatum (mindestens Monat/Jahr) und der jeweilige Auftraggeber anzugeben.
Nur Lose 1, 2, 4 und 5: Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nur Lose 1, 2, 4 und 5: Unbedenklichkeitsbescheinigung BG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur Lose 1, 2, 4 und 5: Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Entsprechende Bankerklärungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung der Zweckgeeignetheit des Fahrgestells für Lose 1 und 4 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus vom Bieter Lose 1 und 4 eine Erklärung, dass das angebotene Fahrgestell uneingeschränkt für den angebotenen Zweck geeignet ist, verlangen.
Zahlung erfolgt nach vollständiger und mängelfreier Lieferung sowie Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen (Netto). Abschlagszahlungen werden nur gegen Vorlage einer Bankbürgschaft gewährt.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 11.
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus eines Löschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 11.
Lieferung der Feuerwehrtechnische Beladung eines Löschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 11.
Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 27.
Lieferung Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 27.
Lieferung Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 27 und eines Löschgruppenfahrzeug 20 gemäß DIN 14530 Teil 11