Die Stadtwerke Schorndorf GmbH beabsichtigt die Migration der Netzseite auf die Softwarelösung Schleupen.CS, die bereits im Vertriebsbereich im Einsatz ist. Gegenstand des Auftrags sind die Lieferung erforderlicher zusätzlicher Lizenzen, die Migration der bestehenden Daten, Anpassung und Integration aller relevanten Schnittstellen sowie begleitende Dienstleistungen zur Sicherstellung eines nahtlosen Betriebs.
Gegenstand des Auftrags ist die Migration der Netzseite auf die Softwarelösung Schleupen.CS, die bereits im Vertriebsbereich der Stadtwerke Schorndorf GmbH eingesetzt wird.Der Auftrag umfasst insbesondere:- Lieferung erforderlicher Softwarelizenzen,- Migration der bestehenden Datenbestände,- Anpassung und Integration aller relevanten Schnittstellen,- begleitende Dienstleistungen zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs.
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Die Stadtwerke Schorndorf GmbH betreiben zur Sicherstellung des Netzbetriebs eine Softwareplattform für die Marktrolle VNB/gMSB. Im Jahr 2018/2019 wurde die Wartung der Netzseite der ursprünglich eingesetzten Schleupen-Software beendet und eine Lösung der Firma Somentec implementiert. Diese Software zeigt jedoch erhebliche funktionale und technische Defizite, die zu wiederholten Störungen und zusätzlichen Kosten im operativen Betrieb geführt haben.Um die Versorgungssicherheit und den gesetzlich vorgeschriebenen sicheren Betrieb der Netzinfrastruktur zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Rückmigration auf die Softwareplattform Schleupen.CS erforderlich.Vergaberechtliche Einordnung1.1 Anwendbarkeit des OberschwellenrechtsDie Stadtwerke Schorndorf GmbH sind als kommunales Energieversorgungsunternehmen Sektorenauftraggeber i.?S.?d. §§ 100 Abs. 1 Nr. 1, 99 Nr. 2 GWB, da sie eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 GWB ausüben (Versorgung der Allgemeinheit mit Strom, Gas und Wasser).Es handelt sich hierbei um eine Beschaffung von IT-Dienstleistungen und Lizenzen mit einem geschätzten Gesamtauftragswert von über 1.000.000 EUR netto, womit der maßgebliche EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich (443.000 EUR netto) überschritten wird.Die Vergabe unterliegt somit den Regelungen des GWB und der SektVO.Gewähltes Verfahren: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 13 Abs. 2 Nr. 3b und 3c SektVO)1.2 Rechtliche GrundlageGemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b und 3c SektVO kann ein Auftraggeber auf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zurückgreifen, wenn der Auftrag aus technischen oder urheberrechtlichen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann und keine gleichwertige Alternative oder Ersatzlösung existiert. Zur Begründung der Zulässigkeit verweisen wir auf den von den Stadtwerken erstellten Vergabevermerk.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO).Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3c SektVO).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.