III.1.3
* 3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten sechs Jahre (ab 01.01.2019), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die den Umbau oder die Modernisierung von Bestandsgebäuden betreffen und ein Bauvolumen gemäß der Kostengruppen 300 und 400 von mindestens 300.000,00 EUR aufweisen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2019 und spätestens im Jahr 2026 fertiggestellt sein. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) zu benenenn, eine kurze Beschreibung des Projekts einschließlich der erbrachten Leistungen für die Objektplanung, die geplanten und tatsächlichen Kosten sowie zur geplanten und tatsächlichen Bauzeit zu machen.