Neubau Flugfeldklinikum, Vergabe von Objektüberwachungsleistungen der Technischen ...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.03.2025
07.04.2025 11:00 Uhr
17.04.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen
DE145047086
Calwer Straße 68
71034
Böblingen
Deutschland
DE112
vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de
+49 70319811-062
+49 70319812-062

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268-730
+49 7219263-985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
71247000-1
71250000-5
71251000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung, Leistungsphase 8 nach HOAI, der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (471 Medizinische Gase und 474 Feuerlöschanlagen) und Gebäudeautomation nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, für den Neubau des Flugfeldklinikums, Böblingen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen.

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung, Leistungsphase 8 nach HOAI, der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (471 Medizinische Gase und 474 Feuerlöschanlagen) und Gebäudeautomation nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, für den Neubau des Flugfeldklinikums, Böblingen.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2025
30.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Flugfeldareal Böblingen
71034
Böblingen
Deutschland
DE112

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise

Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung der vergabegegenständlichen Anlagengruppen, in der Leistungsphase 8 sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll.
Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang besonderen Wert auf die Methodik der Überwachung, der Koordination und der Abnahme der Bauausführung der Technischen Ausrüstung der vergabegegenständlichen Anlagengruppen in der Leistungsphase 8.
Das Konzept darf den Umfang von 10 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder der Objektüberwachung

Konzept im Hinblick auf die Bauleitung, Personalorganisation / Personalkonzept in der LPH 8 sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Bauleiter sowie der Mitarbeiter des Bauleitungsteams, die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Bauleitungsteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projektbeteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Bauleitung sowie die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet.
Das Konzept darf den Umfang von 8 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.

Gewichtung
400,00

Zuschlagskriterium

Preis
Ermittlung Preispunkte

Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten:
Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto- Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation ergibt.
Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

Gewichtung
400,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGY6VA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bewerber und Bieter werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben.
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach
- der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht unter den o.g. Personenkreis fallen;
- Bewerber/die Bewerbergemeinschaft keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen aus dem vorgenannten Personenkreis in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Umsatz

Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz (EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Ebenso hat der Bewerber eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ((Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe zur Zahl der Arbeitskräfte

Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe von Referenzen

Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Angaben über die abgeschlossene Ausführung von Referenzen mit vergleichbarer Leistung zu machen.

Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Öffentlicher oder privater Auftraggeber;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt
- Angabe des Gegenstandes der Referenz bzgl. Inhalte des Projektes (Objektüberwachung Technische Ausrüstung LP 8)
- Erbringungszeitraum inklusive Nennung des Beginns der Leistungsphase 8 sowie des Startdatums der Gebäudeinbetriebnahme;
- Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen 410 - 430, 440 bis 450, 480 nach DIN 276-1:2018-12
- Anzahl der Krankenhaus-Funktionsstellen der Funktionsbereiche 1.00, 2.00 und 5.00, nach DIN 13080
- Angabe des Gegenstandes der Leistungen
- Auftragssumme
- Projektbeschreibung
- Gebäudeart mit Projektträger.

Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021 in der Leistungsphase 8, bei Einzelgewerks-Vergaben, gemäß Anlage 15 zu HOAI § 55, bei einem Neubau/Umbau eines Krankenhauses oder eines vergleichbar komplexen Gebäudes aus dem Gesundheitswesen eines öffentlichen Auftraggebers (z.B. kommunaler Projektträger oder Land oder Universität) zum Gegenstand haben. Der Beginn der Leistungsphase 8 liegt nicht vor dem 01.01.2012; des Weiteren muss der Start der Gebäudeinbetriebnahme erfolgt sein.
Folgende Mindeststandards werden gefordert :
a) Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend beschriebenen Objektüberwachungsleistungen in den Anlagegruppen 1 bis 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI 2021. Die Herstellkosten in den Kostengruppen 410 bis 430 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 10.000.000 EUR netto.
b) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebenen Objektüberwachungsleistungen in den Anlagegruppen 4 bis 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI 2021. Die Herstellkosten in den Kostengruppen 440 bis 450 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 8.000.000 EUR netto.
Die Anforderungen nach a) und b) können in zwei oder drei Referenzen erbracht werden.
c) Mindestens in einer der Referenzen a) oder b) müssen Objektüberwachungsleistungen der Anlagengruppen 8 (Gebäudeautomation) der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI 2021 erbracht worden sein. Die Herstellkosten in der Kostengruppe 480 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens: 2.000.000 EUR netto.

Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet werden die nach den nachfolgenden Kriterien (Ziffer 1 bis 2) die beste Mindestreferenz der Anlagengruppen 1 bis 3 und die beste Mindestreferenz der Anlagengruppen 4 bis 5 des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden. Mehr Referenzen zu a) und b) führen nicht zu einer höheren Punktzahl.
1) Bewertet werden bei der besten Referenzleistung a) die Herstellkosten 410-430 nach folgender Maßgabe: max. 3 Punkte:
ab 10.000.000 EUR bis unter 13.000.000 EUR netto 1 Punkt,
13.000.000 EUR bis 16.000.000 EUR netto 2 Punkte,
über 16.000.000 EUR netto 3 Punkte.
2) Bewertet werden bei der besten Referenzleistung b) die Herstellkosten 440 bis 450 nach folgender Maßgabe: max. 3 Punkte:
ab 8.000.000 EUR bis unter 10.000.000 EUR netto 1 Punkt,
10.000.000 EUR bis 12.000.000 EUR netto 2 Punkte,
über 12.000.000 EUR netto 3 Punkte.

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der bei der besten Referenz von a) oder b), die höchste Anzahl der Krankenhaus-Funktionsstellen der Funktionsbereiche 1.00, 2.00 und 5.00, nach DIN 13080, vorweisen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.

Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.
Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist das Formblatt "B_04 Teilnahmeantrag" mit den Angaben zu den Referenzleistungen sorgfältig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
6,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung