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VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.04.2025
11.04.2025 10:00 Uhr
24.04.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen
DE145047086
Calwer Straße 68
71034
Böblingen
Deutschland
DE112
vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de
+49 70319811-062
+49 70319811-062

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268-730
+49 7219263-985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45311000-0
45311200-2
51410000-9
24111500-0
31524210-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als Medizinprodukt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als Medizinprodukt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2025
30.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Flugfeldareal Böblingen
71034
Böblingen
Deutschland
DE112

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorschlag für eine termingerechte Werk- und Montageplanung sowie für ein Logistikkonzept, Lieferung/Lagerung/Verwaltung der Materialien und Komponenten, An-/Abfahrt des eingesetzten Personals

Logistik beinhaltet die Nutzung und die Kontrolle von Informations- und Warenflüssen über das eigene Unternehmen hinaus. Planung, Koordination und Steuerung der Wertschöpfungskette sind die Hauptaufgaben der Logistik und ermöglichen eine effektive Durchführung der notwendigen Prozesse.
Die Berücksichtigung eines guten, weil funktionierenden Logistikkonzepts ist Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Projektabwicklung. Das vom Bieter auszuführende Gewerk wird parallel zu verschiedenen anderen Gewerken ausgeführt. Dies führt zu beengten Verhältnissen im Bauvorhaben.
Der Auftraggeber erwartet dabei Angaben zu folgenden Aspekten, die gleichermaßen Berücksichtigung finden:
Der Auftraggeber erwartet selbstverständlich eine termingerechte Werk- und Montageplanung. Komplexe Bauprojekte "bestechen" hingegen nicht selten durch erhebliche Terminüberschreitungen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Der AN hat ein Konzept vorzulegen, wie er das Risiko, einer in seinem Verantwortungsbereich liegenden Verzögerung vermeidet, und gleichzeitig Optionen eröffnet, eine etwa im Verantwortungsbereich des AG liegenden Verzögerung - ungeachtet etwaiger monetärer Ansprüche - aufzuholen.
Je überzeugter der Bieter darstellen kann, dass eine termingerechte Werk- und Montageplanung selbst bei AN- oder AG-seitigen Störungen gewährleistet werden kann, desto besser wird das Konzept dazu bewertet.
Darüber hinaus soll das Logistikkonzept darüber aufklären, wie der Bieter Lieferung, Verwaltung, Lagerung und Montage der Materialien vorsieht. Dabei soll der Bieter darstellen, wie er angesichts der begrenzten Materiallagerflächen vorgehen will und aufzeigen, wie viel Lagerfläche er für welchen Zeitraum benötigt. Dabei soll auch dargestellt werden, wie er die Anlieferung der Materialien plant, insbesondere mit welchem Vorlauf zum Einbau.
Je geringer die Einflüsse des Bieters auf die Baustellenabwicklung sind und auch in die Gewerke anderer Auftragnehmer eingreifen, desto besser wird dieser Teil bewertet.
Schließlich soll das Konzept auch Ausführungen dazu machen, wie die Zu- und Abfahrt des Personals erfolgt, da auf dem Gelände keine und in unmittelbarer Nähe nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet sein, dass die Zu- und Abfahrt zum einen gesichert erfolgt, auf der anderen Seite aber nicht behindernd auf Baustellenfahrzeuge stattfindet.
Je schlüssiger der Bieter darstellt, dass die vom AG geforderten Erwartungen eingehalten werden, desto besser wird dieser Teil des Konzepts bewertet.

Gewichtung
7,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zum Schnittstellenmanagement zu Fremdgewerken und Zusammenarbeit mit den ausführenden Firmen und Inbetriebnahmeprozess von Fremdanlagen

Vom Bieter sind das Personalkonzept und die Managementmethoden darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen, wie die Kommunikation und Dokumentation mit den anderen am Bauvorhaben beteiligten Firmen erfolgt.
Der Bieter soll ein Konzept erstellen, dass eine möglichst effiziente, kooperative und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglicht. Dazu gehört beispielsweise auch eine Koordination der AG-seitigen Vorleistungen mit den nachfolgenden Leistungen des Bieters. Es ist insbesondere der Inbetriebnahmeprozess von Fremdanlagen zu beschreiben.

Gewichtung
7,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Sicherstellung der Ausführungsqualität des stufenweisen Bauablaufes

Der Bieter hat darzustellen, wie die Qualitätssicherung, die Doku-mentation und die Kommunikation während des Bauablaufs anhand seines Personalkonzeptes sichergestellt wird.
Die Vergabestelle erwartet ein Konzept, mit dem sichergestellt ist, dass die vertraglich vereinbarte Qualität durchgehend eingehalten wird. Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll darstellen, wie dies bei dem vorliegenden Großbauvorhaben und des stufenweisen Bauab-laufs erreicht werden kann und welche organisatorischen (internen) Maßnahmen der Bieter vornimmt.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preispunkte

Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten:
Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 80 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto- Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

Gewichtung
80,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 3 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 5.1.9. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach folgender Maßgabe:
Durchschnittlicher Jahresumsatz ab 2 Mio. EUR (netto) und bis 3 Mio. EUR (netto): 1 Punkt;
Durchschnittlicher Jahresumsatz über 3 Mio. EUR (netto) und bis 4 Mio. EUR (netto): 2 Punkte;
Durchschnittlicher Jahresumsatz über 4 Mio. EUR (netto): 3 Punkte.
2) Referenzen: Auftragssumme aus der Lieferung und Montage von medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als Medizinprodukt.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Auftragssumme nach folgender Maßgabe:
Auftragssumme (netto) ab 0,5 Mio. EUR und bis 1,5 Mio. EUR: 1 Punkt;
Auftragssumme (netto) über 1,5 Mio. EUR und bis 2,5 Mio. EUR: 2 Punkte;
Auftragssumme (netto) über 2,5 Mio. EUR: 3 Punkte.
3) Referenzen: Umfang der Leistung zur Lieferung und Montage von
medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als
Medizinprodukt. Bewertet wird das Kriterium "Umfang der
Referenzleistungen" nach folgender Maßgabe:
Lieferung nur von Wandleuchten als Medienschienen: 1 Punkt;
Lieferung nur von Wandpaneelen, Vorwandsystemen
oder vergleichbar: 2 Punkte;
Lieferung von Wandleuchten als Medienschienen und
Vorwandsystemen: 3 Punkte.

Der Auftraggeber berücksichtigt jeweils die nach den vorstehenden Kriterien 2) und 3) am besten zu bewertende(n) Referenz(en), die ein Bewerber vorlegt.

Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach der Auftragssumme gem. Ziff. 2). Es werden die Bewerber bevorzugt, deren Referenzen die im Verhältnis zu anderen Bewerbern höhere Auftragssumme (netto) haben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGY683

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bewerber und Bieter werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Ausschlussgründe

Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG

Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass beim Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Gewerberechtliche Voraussetzungen

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bewerber beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bewerber zu fordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eintragung in das Handelsregister und die Handwerksrolle

Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung des Teilnahmeantrags, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
EU-Sanktionspaket gegen Russland

Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz

Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben. Ist der Bewerber / ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig,
beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
3,00

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen [Errichtung vom Patientenversorgungseinrichtungen wie Wandleuchten mit integrierten Medien (Steckdosen, Gase, Datenanschlüsse, Lichtruf) oder Wandpaneele als Medizinprodukt] vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben. Ist der Bewerber / ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte

Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte hervorgeht, abzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten

Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Angaben über die abgeschlossene Ausführung von mindestens drei (3) vergleichbaren Leistungen zu machen, die er/sie in den letzten fünf (5) Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen zur Errichtung von Patientenversorgungseinrichtungen wie Wandleuchten mit integrierten Medien (Steckdosen, Gase, Datenanschlüsse, Lichtruf) oder Wandpaneele als Medizinprodukt, die für ein Krankenhaus oder vergleichbaren Gebäudetyp erbracht wurden. Das Abnahmedatum darf nicht vor dem 31.12.2019 liegen.

Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen:
- Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name, Telefon und E-Mail);
- Angabe zum Ausführungszeitraum des Projekts;
- Angabe zum Abnahmedatum der Leistungen;
- Angabe der Auftragssumme in EUR/netto;
- Angabe des Gebäudetyps;
- Angabe zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen;
- kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der konkreten Information, welche Leistungen genau ausgeführt wurden.

Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Es wird gebeten, nicht mehr als fünf Referenzen anzugeben.

|| Folgende Mindeststandards werden gefordert:

1) Angabe von mindestens einer Referenz über jeweils beauftragte Lieferung und Montage von medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als Medizinprodukt, bei der die Auftragssumme mindestens 400.000 EUR (netto) ausgemacht hat.
2) Die Referenzen müssen ein Krankenhaus, ein Gebäude aus dem Gesundheitswesen oder ein vergleichbarer Gebäudetyp sein.
Dieselbe Referenz kann mehrere Mindeststandards Ziff. 1) und 2) erfüllen.
Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist das Formblatt "B_04 Teilnahmeantrag" sorgfältig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
6,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die deutsche Sprache verhandlungssicher zu beherrschen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung