Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 5.1.9. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach folgender Maßgabe:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz ab 8,0 Mio. EUR (netto) und bis 11 Mio. EUR (netto): 1 Punkt.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz über 11 Mio. EUR (netto) und bis 20 Mio. EUR (netto): 2 Punkte.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz über 20 Mio. EUR (netto): 3 Punkte.
2) Referenz Auftragssumme der VE Leuchten/ Außenleuchten
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Auftragssumme nach folgender Maßgabe:
- Auftragssumme (netto) ab 1,0 Mio. EUR und bis 7,0 Mio. EUR (netto): 1 Punkt.
- Auftragssumme (netto) über 7,0 Mio. EUR und bis 10,0 Mio. EUR (netto): 2 Punkte.
- Auftragssumme (netto) über 10,0 Mio. EUR (netto): 3 Punkte.
Der Auftraggeber berücksichtigt die nach dem vorstehenden Kriterium 2) am besten zu bewertende Referenz, die ein Bewerber vorlegt.
Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach der Auftragssumme gem. Ziff. 2). Es werden die Bewerber bevorzugt, deren Referenzen die im Verhältnis zu anderen Bewerbern höhere Auftragssumme (netto) haben.