1. Registerauszug
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen, vergleichbaren Berufsregistern für den Leistungserbringer, soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus. Eintragung als Garten- und Landschaftsbauunternehmen oder vergleichbarer Fachbetrieb.
Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für
- Sachschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und
- Personenschäden mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall
3. Durchführung im eigenen Unternehmen
Die landschaftsgärtnerischen Kernleistungen (Pflanzarbeiten, Ansaaten und Fertigstellungspflege) sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen. Im Übrigen ist der Einsatz von Nachunternehmern zulässig. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die genannten Tätigkeiten mit dem eigenen Unternehmen und mit eigener Bauleitung ausführen kann.
4. Referenzen
Mindestens 2 Referenzprojekte mittels Eigenerklärung aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen. Als vergleichbar gelten insbesondere naturnahe Grünflächen ähnlicher Größenordnung mit Staudenpflanzungen, Gehölz- und Baumpflanzungen. Es gelten die Vorgaben von Nr. 3.