Beschaffung eines punktscannenden konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops zur hochauflösenden Fluoreszenzbildgebung komplexer biologischer Proben unter Biosicherheitsstufe 2 (BSL-2) für Forschungsvorhaben des Exzellenzclusters SynthImmune.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines punktscannenden konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops für die hochauflösende Fluoreszenzbildgebung komplexer biologischer Proben unter Biosicherheitsstufe 2 (BSL-2). Das System wird für Forschungsarbeiten im Bereich der Infektionsforschung und Immunologie benötigt und soll die Analyse komplexer zellulärer und gewebebasierter Modellsysteme ermöglichen.
Das Mikroskopsystem muss über eine kontinuierlich abstimmbare Laseranregung (Weißlichtlaser), eine hochempfindliche spektrale Fluoreszenzdetektion sowie eine integrierte Fluoreszenzlebensdauer-Bildgebung (FLIM) verfügen. Darüber hinaus sind eine schnelle dreidimensionale Multiplex-Bildgebung, die nahezu simultane Erfassung mehrerer Fluoreszenzkanäle sowie die spektrale Trennung und Analyse von mehr als zehn unterschiedlichen Markern erforderlich. Zudem muss das System standardisierte und benutzerfreundliche Workflows für die Aufnahme, Analyse und spektrale Entmischung komplexer Datensätze in einer Multi-User-Umgebung unterstützen.
Technische Alleinstellung
Das Mikroskop verfügt als einziges über die Kombination einer vollständig integrierten Weißlichtlaser-Technologie mit frei wählbaren Anregungswellenlängen, einer AOBS-basierten gleichzeitigen Anregung mehrerer Fluorophore innerhalb einer einzigen optischen Konfiguration sowie einer nativen, patentgeschützten TauSense-Fluoreszenzlebensdaueranalyse (FLIM). Dadurch können mehr als zehn spektral überlappende Fluorophore gleichzeitig erfasst, Autofluoreszenz zuverlässig von spezifischen Signalen getrennt und hochdimensionale Multiplex-Experimente ohne Wechsel optischer Konfigurationen durchgeführt werden. Die hierfür eingesetzten TauSense-Funktionalitäten sowie die zugehörigen Photon-Counting- und Detektionsverfahren sind durch mehrere nationale und internationale Patente geschützt und werden ausschließlich über Leica Microsystems bereitgestellt. Diese technische Funktionskombination ist bei keinem anderen verfügbaren konfokalen Mikroskopsystem nachgewiesen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.