Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
Beschaffung eines Klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS)
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.09.2025 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Thoraxklinik-Heidelberg gGmbH
DE214558387
Röntgenstr. 1
69126
Heidelberg
Deutschland
DE125
Universitätsklinikum Heidelberg, Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48814000-7
48814100-8
48814200-9
48814300-0
48814400-1
48814500-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Thoraxklinik-Heidelberg gGmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Beschaffung und Einführung eines modernen, leistungsfähigen Klinischen Arbeitsplatzsystems ("KAS"), das eine zukunftssichere, benutzerfreundliche und prozessorientierte Unterstützung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation bietet. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 3 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a KHSFV ("Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation") umgesetzt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Thoraxklinik-Heidelberg gGmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Beschaffung und Einführung eines modernen, leistungsfähigen Klinischen Arbeitsplatzsystems ("KAS"), das eine zukunftssichere, benutzerfreundliche und prozessorientierte Unterstützung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation bietet. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 3 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a KHSFV ("Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation") umgesetzt.

Das neue KAS soll klinikweit sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich der Thoraxklinik eingesetzt werden. Ziel ist die vollständige Digitalisierung der bisher analogen Dokumentationsprozesse mit dem Fokus auf eine verbesserte Dokumentationsqualität, Prozess- und Zeiteffizienz sowie eine medienbruchfreie, durchgängige Datenverfügbarkeit. Damit wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert und die Grundlage für eine ganzheitliche Patientenversorgung gelegt.
Das neue KAS wird ergänzend zur bestehenden Systemlandschaft eingeführt. Eine vollständige Ablösung des führenden KIS des Typs SAP IS-H in Verbindung mit dem aktuellen KAS des Typs i.s.h.med ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll das neue System in enger Verzahnung mit den vorhandenen Lösungen betrieben werden, die perspektivisch in ausgewählten Funktionsbereichen abgelöst werden sollen. Insbesondere im Hinblick auf die digitale Dokumentation im i.s.h.med ist vorgesehen, diese schrittweise durch das neue KAS zu ersetzen, um die digitale Transformation der klinischen Prozesse gezielt weiterzuentwickeln. Die Einführung er-folgt im engen Zusammenspiel mit weiteren bestehenden Systemen wie dem PDMS, der La-bor-IT, Archivsystem sowie weiteren klinischen Modulen.

Wesentliche Zielsetzungen des neuen KAS sind:

- Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung
- Optimierung und Standardisierung klinischer Workflows im Sinne einer durchstrukturierter, digitalen Dokumentation und Prozesssteuerung
- Reduktion technischer Komplexität und schrittweise Ablösung von vorhandenen Produkten und Eigenentwicklungen
- Verbesserung der Usability und Benutzerfreundlichkeit im klinischen Alltag durch intuitive, an den klinischen Alltag angepasste Benutzeroberflächen
- Erhöhung der Interoperabilität mit anderen Systemen im Klinikverbund
- Stärkung der Innovationskraft durch moderne IT-Unterstützung von Behandlungspfaden und Entscheidungsprozessen

Die Auftraggeberin versteht sich als lernende, digital vernetzte Organisation mit höchsten Ansprüchen an Qualität und Patientenorientierung. Das geplante KAS ist ein zentraler Baustein, um diese Position in der universitätsmedizinischen Versorgung langfristig abzusichern und weiterzuentwickeln.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Röntgenstr. 1
69126
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Auftraggeberin ermittelt das wirtschaftlichste Angebot. Nach Einreichung der verbindlichen Erstangebote findet die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots lediglich dann statt, wenn die Auftraggeberin von ihrem Vorbehalt Gebrauch macht, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 40 % aus dem Preis und zu 60 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen.

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl.

Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert:

Z=WL x L + WP x ((2 x PMin-P) PMin x LMax

Z = Gesamtpunktzahl des Bieters
L = Leistungspunktzahl des Bieters
LMax = maximal mögliche Leistungspunktzahl
P = Gesamtwertungspreis (brutto) des Bieters in EUR gemäß Preisposition 6 im Formblatt Angebotsschreiben
PMin = Günstigster Gesamtpreis aller wertbaren Angebote in EUR
WL = Gewichtungsfaktor für Leistungspunkte
WP = Gewichtungsfaktor für Preis

Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet.

a. Wertung des Preises

Der Wertungspreis wird mit insgesamt 40 % (Gewichtungsfaktor WP) gewichtet.

Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Ziffer 6 des Preisblatts, auf das sowohl im Formblatt Angebotsschreiben verbindliches Erstangebote als auch im Formblatt Angebotsschreiben endgültiges Angebot ausdrücklich Bezug genommen wird.

Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote ("Fiktives Höchstangebot") - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.2.9. der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Merkmale und Funktionalitäten

Ermittlung der Leistungspunkte

Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte auf Ebene der qualitativen Zuschlagskriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 60 % (Gewichtungsfaktor WL) gewichtet. Von den maximal zu erreichenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote mindestens 600 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erzielen, werden in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt.

Die 1.000 Leistungspunkte können wie nachfolgend beschrieben erzielt werden:
- 400 Leistungspunkte können für die angebotenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten auf Basis von B-Kriterien im Leistungsverzeichnis erzielt werden,
- 300 Leistungspunkte können für die Lösungsansätze des Bieters in verschiedenen Schwerpunktbereichen anhand einer Konzeptbeschreibung erzielt werden,
- 300 Leistungspunkte können für die bieterseitig durchzuführende Produktpräsentation der Standardsoftware auf Basis der hierfür definierten Kriterien erzielt werden.

i. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Merkmale und Funktionalitäten

Für die im Leistungsverzeichnis bieterseitig verbindlich angebotenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten können Bieter bis zu 400 Leistungspunkte erzielen. Das Leistungsverzeichnis enthält Leistungsmerkmale bzw. Funktionalitäten, die entweder Ausschluss- oder Bewertungskriterien darstellen.

Die Auftraggeberin hat im Leistungsverzeichnis Ausschlusskriterien (A-Kriterien) definiert, die vom Bieter zwingend zu erfüllen sind. Ausschlusskriterien stellen jedoch keine Zuschlags- oder Unterkriterien dar. Folglich werden sie weder bewertet noch beeinflussen sie die rechnerische Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots nach der oben dargestellten Berechnungsmethode. Sofern ein Bieter ein Ausschlusskriterium nicht er-füllt, d.h. mit "Nein" kennzeichnet, führt dies zwingend zum Angebotsausschluss.

Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis als "B-Kriterien" gekennzeichnet. Sie stellen im Gegensatz zu den Ausschlusskriterien zu bewertende Unterkriterien dar. Erfüllt ein Bieter eines der Unterkriterien, d.h. beantwortet dieses mit "Ja", erhält er die angegebene Punktzahl. Die für ein Unterkriterium zu erreichende Punktzahl ergibt sich unmittelbar aus dem Leistungsverzeichnis.
Über das Leistungsverzeichnis können insgesamt bis zu 1.101 Punkte er-zielt werden. Die je Bieter konkret erreichten Leistungspunkte werden mit dem Faktor "0,3629" skaliert und gerundet, sodass sich eine maximale Leistungspunktzahl in Höhe von rund 400 Leistungspunkten ergibt (1.101 * 0,3629 = 400).

Alle durch die Ausschlusskriterien abzudeckenden Leistungsmerkmale bzw. Funktionalitäten sowie mit "Ja" beantworteten und damit verbindlich angebotenen Leistungsmerkmale bzw. Funktionalitäten werden mit Erteilung des Zuschlags vom Bieter geschuldeter Vertragsbestandteil.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.2.9. der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung
24,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzeptbeschreibung

ii. Konzeptbeschreibung

Weitere bis zu 300 Leistungspunkte können für eine Konzeptbeschreibung erzielt werden. Dabei werden die nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgrade für jeden der insgesamt drei Teilaspekten durch die Auftraggeberin einzeln bewertet. Je Teilaspekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl (30 Punkte) wird mit dem Faktor "10" skaliert, sodass eine Maximalpunktzahl von 300 Leistungspunkten erreichbar ist.

Die Konzeptbeschreibung ist in DIN A4 zu erstellen (Abbildungen o.ä. sind zulässig) und in einem nicht veränderbaren Format als Anlage zum Formblatt Angebotsschreiben verbindliches Erstangebot sowie zum Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot einzureichen.

Die Seitenzahl ist auf 40 Seiten (DIN-A4; Schriftart Calibri; einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11) beschränkt. Zur maximalen Seitenzahl zählen Abbildungen o.ä. sowie beigefügte Anlagen. Die beigefügten Anlagen müssen den Formanforderungen genügen. Titelblatt und Inhaltsverzeichnis zählen nicht zur maximalen Seitenzahl. Die Begrenzung der Seitenzahl ist zwingend einzuhalten. Wird die maximale Seitenzahl überschritten, wird je Seite ein Punkt bei der Wertung abgezogen.

Die Wertung der Konzeptbeschreibung erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs aller Angebote. Die Wertung wird nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert.

Zielerreichungsgrade:
9 bis 10 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in höchstem Maße erfüllt und lassen eine besonders herausragende Leistungserbringung erwarten.
7 bis 8 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden sehr weit-gehend erfüllt und lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten.
5 bis 6 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden weitgehend erfüllt und lassen eine Leistungserbringung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
3 bis 4 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden mittelmäßig erfüllt und lassen eine durchschnittliche Leistungserbringung er-warten.
0 bis 2 Punkte

Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in Ansätzen erfüllte und lassen eine gerade noch den vertraglichen Anforderungen entsprechende Leistungserbringung erwarten.

Gewichtung
18,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Produktpräsentation

iii. Produktpräsentation

Für die Produktpräsentation können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielt werden.
Dabei werden die nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgrade für jeden Prozessschritt der beiden User-Stories durch die Auftraggeberin
einzeln bewertet. Unter den beiden Use-Stories können je Funktionsbereich maximal 10 Punkte und damit eine mögliche Gesamtpunktzahl für beide Use-Stories von 20 Punkten erzielt werden.

Die Punkte je User-Story werden aus einem Mittelwert aller Punkte für die jeweils um-fassten Funktionsbereiche ermittelt. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl wird mit einem prozentualen Faktor 15 skaliert, sodass eine Maximalpunktzahl von 300 Leistungspunkten erreichbar ist.

Die Produktpräsentation wird als Live-Demonstration der angebotenen Lösung resp. unter Rückgriff auf eine andere geeignete Präsentations-form (bspw. anhand von Screenshots o.ä.) durchgeführt. Für die Produktpräsentation werden jedem Bieter 105 Minuten eingeräumt. Weitere 15 Minuten werden für Fachfragen genutzt.

Die Vorstellung der Produktpräsentation wird im Protokoll zum Präsentationstermin dokumentiert. Nach Abschluss der Präsentationstermins wird den Bieter jeweils ein Entwurf des Protokolls über den Vorstellungstermin übermittelt. Die Bieter haben dieses Protokoll binnen fünf Tagen über die E-Vergabeplattform in Textform legitimiert an die Auftraggeberin zurückzusenden. Das Protokoll wird als Anlage zum EVB-IT System-vertrag genommen (vgl. Nummer 1.3.1 des EVB-IT Systemvertrags).

Für den Fall, dass die Auftraggeberin nicht von ihrem Vorbehalt Ge-brauch macht, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf das Er-stangebot zu erteilen, fordert sie die Bieter mit Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote auf, die in der Produktpräsentation getätigten und entsprechend dokumentierten Angaben zu erneuern und erforderlichen-falls durch Darstellung im Protokoll unter Verwendung des Änderungsmodus anzupassen.

Die Wertung der Produktpräsentation erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs aller Angebote. Die Wertung wird nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert.

Zielerreichungsgrade:
9 bis 10 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in höchstem Maße erfüllt und lassen eine besonders herausragende Leistungserbringung erwarten.
7 bis 8 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden sehr weitgehend erfüllt und lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten.
Seite 36 von 48
5 bis 6 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden weitgehend erfüllt und lassen eine Leistungserbringung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
3 bis 4 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden mittel-mäßig erfüllt und lassen eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
0 bis 2 Punkte
Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in Ansätzen erfüllte und lassen eine gerade noch den vertraglichen Anforderungen entsprechende Leistungserbringung erwarten.
Das Erreichen vorstehender Zielerreichungsgrade bemisst sich danach, in welchem Umfang die Produktpräsentation zu den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Prozessschritten und Funktionalitäten des an-gebotenen Gesamtsystems die nachfolgend dargestellten Erwartungsschwerpunkte erfüllt.

Gewichtung
18,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die KHZG-Förderung wird aus Bundes- und Landesmitteln kofinanziert, wobei die Bundesmittel über die Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union gemäß Verordnung (EU) 2021/241 refinanziert werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YHZK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Rügeobliegenheit und Rechtsbehelfsbelehrung

Die Bewerber und Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über die E-Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.

Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung resp. Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.

Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

Die Auftraggeberin wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren.

Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer Baden-Württemberg sachlich und örtlich zuständig:

Vergabekammer Baden-Württemberg
im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts zulässig, vgl. §§ 171 ff. GWB:
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe von § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Siehe Ziffer 7.1.3. und 7.1.4 in den Bewerbungsbedingungen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat die Auftraggeberin nachfolgende Eignungskriterien aufgestellt, deren Einhaltung zwingend (und erforderlichenfalls nachzuweisen) ist:

(1) Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Der Bewerber oder die Bewerber- und Bietergemeinschaft verfügt über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 10 Mio. je Schadensfall und Person sowie für Vermögensschäden in Höhe von EUR 5 Mio. je Schadensfall.

Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein, d. h. die Deckungssummen müssen zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Alternativ kann der Bieter - und im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft - rechtsverbindlich zusichern, dass eine solche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe und vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und für den Zeitraum der Leistungserbringung aufrechterhalten wird.

Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung entweder
-für die gesamte Bewerber- und Bietergemeinschaft (was allerdings voraussetzt, dass die betreffende Versicherungspolice Schäden durch jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft umfasst), oder
-für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft, oder
-für ein einzelnes Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft (was allerdings voraussetzt, dass die betreffende Versicherungspolice Schäden durch alle anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft umfasst)
abzuschließen. Entsprechendes gilt, sofern sich die Eignungsleihe auf das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bezieht.

Mögliche Nachweisforderung:
Kopien der Versicherungspolicen oder Bestätigung des Versicherers über Versicherung und Schadenssummen

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.5.2. der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(2) Mittelwert des jährlichen Gesamtumsatzes (netto)

Der Mittelwert des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens EUR 5 Mio.

Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der Mindestjahresumsatz bei kumulierter Betrachtung der Kennzahlen aller Mitglieder erfüllt wird.

Im Falle einer Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Mindestjahresumsatz bei kumulierter Betrachtung der Kennzahlen des Eignungsleihers und des Eignungsverleihers erfüllt wird.

Mögliche Nachweisforderung:
Kopie der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.5.2. der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat die Auftraggeberin nachfolgendes Eignungskriterium aufgestellt, dessen Einhaltung zwingend (und erforderlichenfalls nachzuweisen) ist:
Es müssen drei (3) vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erbracht worden sein.

(1) Anforderungen an den Projektfortschritt der Referenzprojekte
Alle drei eingereichten Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ausgeführt worden sein. Für die Auftraggeberin muss es auf Basis der Leistungsdarstellung für die Referenzprojekte möglich sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die entsprechende Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu ziehen.

Konkret ergeben sich in Bezug auf die Ausführung der Referenzprojekte nachfolgende Mindestanforderungen:
- In mindestens zwei der drei eingereichten Referenzprojekte muss die elektronische Patientendokumentation in eine Produktionsumgebung, d.h. einer Umgebung, in der Software, Systeme oder Anwendungen tatsächlich von Endnutzern verwendet wer-den, überführt worden sein. Nicht ausreichend sind vorgelagerte Entwicklungs-, Test- oder Staging-Umgebungen sowie Leistungen, die sich ausschließlich auf vorbereitende Maßnahmen oder Teilaspekte beschränken und keine belastbare Aussage über den Gesamterfolg des Projekts zulassen.

- Mindestens ein Referenzprojekt muss in Bezug auf die Anbindung des Klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) an eine Nachfolgelösung von SAP IS-H bereits in der Design- und Implementierungsphase konzeptionell so ausgearbeitet und fortgeschritten sein, dass die technische Integration bis hin zum geplanten Datenaustausch und den dafür vorgesehenen Schnittstellen mit dem Referenzauftraggeber abgestimmt sind.

(2) Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte
Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Referenzprojekte sind mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.

Die einzelnen Referenzprojekte sind insbesondere dann vergleichbar, wenn sie die Implementierung eines Klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) in einem Krankenhaus der Maximalversorgung zum Gegenstand haben und dabei vergleichbare Rahmenbedingungen hinsichtlich Versorgungsstruktur, IT-Infrastruktur sowie klinischer Prozesse gegeben sind.

(3) Anforderungen an die Zurechenbarkeit der Referenzprojekte
Die von den Referenzprojekten umfassten Leistungen müssen weit überwiegend eigenständig erbracht worden sein. Sofern die Referenzprojekte überwiegend unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wurden, gelten die Referenzen als solche des Unterauftragnehmers. Die betreffenden Unterauftragnehmer müssten in diesem Fall im Wege der Eignungsleihe eingebunden werden.

(4) Anforderungen an die Qualität der Referenzprojekte
Die Auftraggeberin behält sich unter Wahrung der allgemeinen Vergabegrundsätze vor, zu prüfen, ob die von der jeweiligen Referenz umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Diese Anforderung gilt dann als nicht erfüllt, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, der Geltendmachung von Schadensersatz und/oder der Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen geführt hat. In diesem Fall behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Referenzen unter Betätigung des ihr zufallenden Ermessens als unzureichend zu betrachten.

Mögliche Nachweisforderung:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim jeweiligen Referenzauftraggeber durch schriftliche und/oder fernmündliche Rückfragen zu dem betreffenden Referenzprojekt zu überprüfen.
Hierfür sind im Formblatt Angebotsschreiben Name und Kontaktdaten (E-Mail & Telefonnummer) eines Ansprechpartners bei dem Referenzauftraggeber anzugeben. Die Bewerber sind insoweit dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutz-rechtskonform erfolgt.

Die Auftraggeberin behält sich insoweit vor, den Bewerber auch dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der im Formblatt Teilnahmeantrag je Referenz ausgewiesene Ansprechpartner über einen Zeitraum von fünf Tagen trotz mindestens drei schriftlicher Kontaktaufnahmeversuche mit schriftlich formulierten Rückfragen und/oder zwecks Vereinbarung eines Termins für ein Telefoninterview nicht erwidert.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.5.3. der Bewerbungsbedingungen.

Sofern mehr als drei Bewerber sämtliche Eignungskriterien und die von ihnen eingereichten Teilnahmeanträge sämtliche Formalvoraussetzungen erfüllen, wählt die Auftraggeberin die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus. Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertung der Qualität der Referenzprojekte.

Für die Qualität der Referenzprojekte können maximal 30 Punkte erreicht werden (Gesamtpunktzahl). Diese ermitteln sich durch Addition der erzielten Punkte für die drei Referenzprojekte auf Basis nachfolgender Zielerreichungsgrade (max. 10 Punkte je Referenz). Die Zielerreichungsgrade differenzieren danach, in welchem Umfang die nachfolgend ebenfalls dargestellten Erwartungsschwerpunkte erfüllt werden. Bewerber, die 0 bis 2 Punkte erhalten, werden vom weiteren Verfahren mangels Eignung ausgeschlossen.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.6 der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung zur Berufsausübung

Die Befähigung zur Berufsausübung setzt - sofern es sich um einen eintragungspflichtigen Wirtschaftsteilnehmer handelt eine Eintragung des Bewerbers im Handelsregister voraus. Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft gilt dies für alle Mitglieder der Bewerber- und Bietergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe zugleich für den/die Eignungsverleiher.

Mögliche Nachweisforderung:
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate)

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.5.1. der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung