Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat die Auftraggeberin nachfolgendes Eignungskriterium aufgestellt, dessen Einhaltung zwingend (und erforderlichenfalls nachzuweisen) ist:
Es müssen drei (3) vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erbracht worden sein.
(1) Anforderungen an den Projektfortschritt der Referenzprojekte
Alle drei eingereichten Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ausgeführt worden sein. Für die Auftraggeberin muss es auf Basis der Leistungsdarstellung für die Referenzprojekte möglich sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die entsprechende Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu ziehen.
Konkret ergeben sich in Bezug auf die Ausführung der Referenzprojekte nachfolgende Mindestanforderungen:
- In mindestens zwei der drei eingereichten Referenzprojekte muss die elektronische Patientendokumentation in eine Produktionsumgebung, d.h. einer Umgebung, in der Software, Systeme oder Anwendungen tatsächlich von Endnutzern verwendet wer-den, überführt worden sein. Nicht ausreichend sind vorgelagerte Entwicklungs-, Test- oder Staging-Umgebungen sowie Leistungen, die sich ausschließlich auf vorbereitende Maßnahmen oder Teilaspekte beschränken und keine belastbare Aussage über den Gesamterfolg des Projekts zulassen.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss in Bezug auf die Anbindung des Klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) an eine Nachfolgelösung von SAP IS-H bereits in der Design- und Implementierungsphase konzeptionell so ausgearbeitet und fortgeschritten sein, dass die technische Integration bis hin zum geplanten Datenaustausch und den dafür vorgesehenen Schnittstellen mit dem Referenzauftraggeber abgestimmt sind.
(2) Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte
Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Referenzprojekte sind mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Die einzelnen Referenzprojekte sind insbesondere dann vergleichbar, wenn sie die Implementierung eines Klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) in einem Krankenhaus der Maximalversorgung zum Gegenstand haben und dabei vergleichbare Rahmenbedingungen hinsichtlich Versorgungsstruktur, IT-Infrastruktur sowie klinischer Prozesse gegeben sind.
(3) Anforderungen an die Zurechenbarkeit der Referenzprojekte
Die von den Referenzprojekten umfassten Leistungen müssen weit überwiegend eigenständig erbracht worden sein. Sofern die Referenzprojekte überwiegend unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wurden, gelten die Referenzen als solche des Unterauftragnehmers. Die betreffenden Unterauftragnehmer müssten in diesem Fall im Wege der Eignungsleihe eingebunden werden.
(4) Anforderungen an die Qualität der Referenzprojekte
Die Auftraggeberin behält sich unter Wahrung der allgemeinen Vergabegrundsätze vor, zu prüfen, ob die von der jeweiligen Referenz umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Diese Anforderung gilt dann als nicht erfüllt, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, der Geltendmachung von Schadensersatz und/oder der Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen geführt hat. In diesem Fall behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Referenzen unter Betätigung des ihr zufallenden Ermessens als unzureichend zu betrachten.
Mögliche Nachweisforderung:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim jeweiligen Referenzauftraggeber durch schriftliche und/oder fernmündliche Rückfragen zu dem betreffenden Referenzprojekt zu überprüfen.
Hierfür sind im Formblatt Angebotsschreiben Name und Kontaktdaten (E-Mail & Telefonnummer) eines Ansprechpartners bei dem Referenzauftraggeber anzugeben. Die Bewerber sind insoweit dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutz-rechtskonform erfolgt.
Die Auftraggeberin behält sich insoweit vor, den Bewerber auch dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der im Formblatt Teilnahmeantrag je Referenz ausgewiesene Ansprechpartner über einen Zeitraum von fünf Tagen trotz mindestens drei schriftlicher Kontaktaufnahmeversuche mit schriftlich formulierten Rückfragen und/oder zwecks Vereinbarung eines Termins für ein Telefoninterview nicht erwidert.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.5.3. der Bewerbungsbedingungen.
Sofern mehr als drei Bewerber sämtliche Eignungskriterien und die von ihnen eingereichten Teilnahmeanträge sämtliche Formalvoraussetzungen erfüllen, wählt die Auftraggeberin die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus. Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertung der Qualität der Referenzprojekte.
Für die Qualität der Referenzprojekte können maximal 30 Punkte erreicht werden (Gesamtpunktzahl). Diese ermitteln sich durch Addition der erzielten Punkte für die drei Referenzprojekte auf Basis nachfolgender Zielerreichungsgrade (max. 10 Punkte je Referenz). Die Zielerreichungsgrade differenzieren danach, in welchem Umfang die nachfolgend ebenfalls dargestellten Erwartungsschwerpunkte erfüllt werden. Bewerber, die 0 bis 2 Punkte erhalten, werden vom weiteren Verfahren mangels Eignung ausgeschlossen.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.1.6 der Bewerbungsbedingungen.