Postdienstleistungen für das Universitätsklinikum Heidelberg und Universitätsklini...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2025
03.11.2025 10:00 Uhr
03.11.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64110000-0
64100000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Postdienstleistungen für das Universitätsklinikum Heidelberg und Universitätsklinikum Mannheim

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Postdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg und Universitätsklinikum Mannheim. Sämtliche an Externe zu versendende Post ist hiervon erfasst. Die interne Postverteilung ist hingegen nicht Leistungsbestandteil.
Der Begriff "Post" umfasst folgende Produkte:
- Standardbrief
- Kompaktbrief
- Großbrief
- Maxibrief
- Einschreiben
- Ausland (Kilopost)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029

Der Vertrag beginnt zum 01.01.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 31.12.2027, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.6.2027 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2028 wahrgenommen hat.

Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 31.12.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2029 wahrgenommen hat.

Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 31.12.2029.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Poststelle

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167
Mannheim
Deutschland
DE126

Universitätsklinikum Mannheim
Poststelle, Haus 6, Ebene 2, Zimmer 10
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Bieter hat für jedes der in Anlage 3 aufgeführten Produkte einen Angebotspreis (gesetzlicher Portopreis je Portogruppe abzüglich Rabatt) für das Universitätsklinikum Heidelberg und das Universitätsklinikum Mannheim einzureichen. Dieser Angebotspreis wird anschließend mit der Gesamtmenge aus dem Durchschnitt der Jahreswerte aus 2023 und 2024 multipliziert. Daraufhin wird die Summe aus den Angebotswerten aller Portogruppen für 1 Jahr über beide Leistungsempfänger gebildet (=Gesamtwert Inland und Ausland).

Der Preis wird im Anschluss mit 50 % bewertet.

Die Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" werden ermittelt, indem der Gesamtwert des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Gesamtwert aller Bieter gesetzt wird:
Punktwert Preis = (Niedrigster Gesamtwert Inland und Ausland / Gesamtwert Inland und Ausland des jeweiligen Bieters) * 100 Punkte * 50 % Preisgewichtung

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Das Kriterium der Qualität wird in sechs Unterkriterien aufgegliedert:
- Geringe Laufzeit 40%
- Korrekte Zustellung 15%
- Beschädigungsfreiheit 15%
- Ungerechtfertigte Rücksendung 15%
- Externe Messungen 10%
- Mitnahme von Paketen 5%

Der Bieter hat in Anlage 3 zu jedem der o.g. Kriterien anzugeben, welche Quote er erfüllen kann. Entsprechend erhält der Bieter Punkte je Kriterium, die wie o.a. anteilig gewichtet werden. Durch Addition der erreichten, gewichteten Punkte (max. 100) ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Bieters für das Kriterium "Qualität".

Die Qualität wird im Anschluss mit 50 % bewertet.

Die Punkte im Zuschlagskriterium "Qualität" werden mit folgender Formel ermittelt:
Punktwert Qualität = Punktzahl aus Qualitätskonzept * 50 % Qualitätsgewichtung

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YHUB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Umgang mit Zustellhemmnissen

Der Auftragnehmer stellt die Zustellung der Postsendung bei Umzug des Empfängers sicher. Ebenfalls wird die Zustellung bei außergewöhnlichen Gegebenheiten vor Ort (z. B. innenliegende Briefkästen) zugesichert.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Briefgeheimnis / Datenschutz

Der Schutz der Daten und des Briefgeheimnisses wird durch den Auftragnehmer über die gesamte Transport- und Bearbeitungskette gewährleistet. Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie Mitarbeiter von möglichen Subunternehmern sind auf den Datenschutz und das Briefgeheimnis unterwiesen und verpflichtet worden.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Umgang mit Leistungsstörungen

Dem Auftraggeber steht ein Kundenservice zur Verfügung, der zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, jew. 8:00 - 16:00 Uhr) per Telefon und E-Mail erreichbar ist.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Schnittstellenmanagement

Die Qualität der Leistungserbringung wird auch beim Einsatz von Subunternehmen sichergestellt und entsprechende Maßnahmen zur Qualitätsüberwachung ergriffen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Qualifikation

Mitarbeiter des Auftragnehmers werden in regelmäßigen Abständen geschult.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Es ist ein Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu erbringen (Einreichung in freier Form).

Finanzierung

Folgende Eigenerklärungen:
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung