Das Ziel dieses Projektes ist die Implementierung einer Unit Dose (UD) Versorgung zur patientenindividuellen Arzneimittelversorgung am Universitätsklinikums Heidelberg.Die Unit Dose Versorgung umfasst die automatisierte Bereitstellung fester oraler Arzneimittel durch einen zentral in der Krankenhausapotheke installierten UD-Automaten. Derzeit offen ist, welches Klinische Informationssystem (KIS), welche digitale Fieberkurve und welche Medikationssoftware zukünftig verwendet werden. Die Integration der Unit Dose Versorgung sowie die Definition und Zuordnung der dafür erforderlichen Funktionen (z.B. Validierung durch einen Apotheker) und Teilprozesse sind daher im Rahmen einer detaillierten Abstimmung mit den später ausgewählten Anbietern der jeweiligen IT-Systeme zu erarbeiten.
"Für die Apotheke des Universitätsklinikums Heidelberg soll ein Unit-Dose-System bestehend aus 2 Verblisterungsautomaten zur Versorgung von ca. 2000 Betten eines Krankenhauses der Maximalversorgung beschafft werden.Das Unit-Dose-System für die automatische, patientenindividuelle Verblisterung von Arzneimitteln ist inkl. aller Kassetten, Hardware, Software und Verbrauchsmaterialien zu liefern. Im Lieferumfang ist die Schulung der Mitarbeiter der Apotheke enthalten.Die Anbindung des Unit-Dose-Systems muss an das künftige Softwaremodul zur Abbildung eines Managementsystems/ Verordnungsystems für die Arzneimitteltherapie erfolgen. Für die Sicherstellung des Betriebs innerhalb der Mindestnutzungsdauer ist ein Wartungskonzept sowie ein technischer Wartungsvertrag bzw. ein Vollservicevertrag auszuarbeiten. Das Gerät muss innerhalb eines Reinraums aufstellbar sein. " "- Für die Apotheke des Universitätsklinikums Heidelberg soll ein Unit-Dose-System bestehend aus 2 Verblisterungsautomaten zur Versorgung von ca. 2000 Betten eines Krankenhauses der Maximalversorgung beschafft werden. - Optional sollen zwei weitere Geräte angeboten werden, diese unterliegen keiner Abnahmeverpflichtung. Voraussichlicher Abruf innerhalb der Vertragsgesamtlaufzeit."
"Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt ""4. Preisblatt"" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:
Punktwert ""Preis"" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *50
Im Zuschlagskriterium ""Preis"" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden."
"Zur Ermittlung des Punktwertes ""Qualität"" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A3. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung ""Qualität"" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium ""Qualität"", 30 Punkte zu errreichen
Der Punktwert ""Qualität"" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:
Punktwert ""Qualität"" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 30) * 50
Im Zuschlagskriterium ""Qualität"" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden."
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Siehe §§ 123 GWB ff
Der Anbieter weist nach, dass er in den letzten fünf Jahren mindestens zwei vergleichbare Projekte (siehe Mindestanforderung Projektumfang) erfolgreich in Deutschland umgesetzt hat. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Projektumfang: Nachweis eines Projektes, dass die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme, von mindestens drei Unit-Dose-Automaten umfasst. Darüber hinaus ist mindestens ein weiteres Projekt nachzuweisen, bei dem jeweils die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von mindestens zwei Unit-Dose-Automaten erfolgt ist.2. Referenzkunde: Die Projekte wurden jeweils bei einem Krankenhaus der Maximalversorgung realisiert.3. Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch geeignete Unterlagen, wie z. B. Bestätigungsschreiben der Auftraggeber, Projektreferenzen oder Abnahmeprotokolle. Die Nachweise müssen folgende Informationen enthalten:- Name und Anschrift des Auftraggebers- Projektbeschreibung mit Angabe der gelieferten und installierten Komponenten- Projektzeitraum- Kontaktdaten einer Ansprechperson beim Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben
Nur Anbieter, die diesen Nachweis erbringen, werden als geeignet im Sinne der Ausschreibung betrachtet.
Folgende Eigenerklärung:- Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:Ich erkläre/Wir erklären, dassmeinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgeltbezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaatder EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführtwird.- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmeneine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiterenNachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese danndem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmendie Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässigsind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernausführen.Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenverpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung aufdessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmenvollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigtenbereitzuhalten haben,- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/unsbeauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen dieVerpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/unsbeauftragtenNachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unserUnternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmenund Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabendes öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber dendurch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.