Zielgruppenspezifisches Kampagnenkonzept zur Förderung von Gesundheitskompetenz mi...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79341400-0
72413000-8
79416100-1
79342000-3
79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt im Rahmen des Projekts CONFIDENCE die Entwicklung einer zielgruppenspezifischen Kampagne zur Förderung der Gesundheitskompetenz aus. Die Kampagne richtet sich an Patient:innen mit postakuten Infektionssyndromen, Hausärzt:innen, medizinische Fachberufe sowie Multiplikatoren und soll komplexe Inhalte verständlich, barrierearm und visuell ansprechend vermitteln. Ziel ist es, Vertrauen und Motivation zu schaffen, digitale Lernangebote zu fördern, Informationsprozesse zu unterstützen und die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen. Erforderlich ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter im Bereich Gesundheitskommunikation, um eine enge Verzahnung und schnelle Umsetzung sicherzustellen.

Details zum Leistungsgegenstand finden sich in Anlage 1 zum Anschreiben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt im Rahmen des Projekts CONFIDENCE die Entwicklung einer zielgruppenspezifischen Kampagne zur Förderung der Gesundheitskompetenz aus. Die Kampagne richtet sich an Patient:innen mit postakuten Infektionssyndromen, Hausärzt:innen, medizinische Fachberufe sowie Multiplikatoren und soll komplexe Inhalte verständlich, barrierearm und visuell ansprechend vermitteln. Ziel ist es, Vertrauen und Motivation zu schaffen, digitale Lernangebote zu fördern, Informationsprozesse zu unterstützen und die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen. Erforderlich ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter im Bereich Gesundheitskommunikation, um eine enge Verzahnung und schnelle Umsetzung sicherzustellen.

Details zum Leistungsgegenstand finden sich in Anlage 1 zum Anschreiben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
391.300,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 130.3
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
B-01: Konzept zur Strategie- und Umsetzungskompetenz

Der Anbieter muss ein detailliertes Konzept vorlegen, das konkret darstellt, wie komplexe medizinische Inhalte im Themenfeld postakute Infektionssyndrome einschließlich Long-/Post-COVID und ME/CFS in eine für die jeweilige Zielgruppe verständliche, laiengerechte und kultursensible Sprache übersetzt werden können. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Kommunikation mit Patient:innen, bei der die Fähigkeit erwartet wird, medizinisch komplexe Inhalte leicht verständlich und zugleich korrekt und fachlich fundiert aufzubereiten. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn der Anbieter Beispiele für Texte oder Kommunikationsansätze beifügt, die zeigen, wie medizinische Fachinhalte für unterschiedliche Zielgruppen verständlich vermittelt werden können. Dabei soll auch aufgezeit werden, wie eine barrierefreie Darstellung von Inhalten erfolgt. Als ergänzende Medienformate sollen barrierefreie Formate (z.B. Videos mit Untertitelungen) und innovative Formate (z. B. Podcast, interaktive Elemente) integriert werden.

Im Konzept soll aufgezeigt werden, wie strukturierte Reportings erstellt werden, die unter anderem Informationen zu Reichweiten, Engagement-Raten, Nutzerfeedback sowie Analysen und Empfehlungen zur Optimierung der Kampagne enthalten. Das Konzept soll beschreiben, welche Nutzer- oder Kampagnendaten für die Evaluation verarbeitet werden.

Mit dargestellt werden soll die Integration agiler Projektmethoden.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-02: Konzept zur Personalqualifikation

Vom Anbieter wird erwartet, dass er über qualifiziertes Fachpersonal verfügt, das umfassende Erfahrung in Gesundheitskommunikation, Gesundheitskompetenz, Social Media, Content Creation, Grafik- und UX-Design sowie Projektmanagement besitzt. Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau C1 sind hierbei zwingend erforderlich. Der Anbieter muss Kurzlebensläufe aller vorgesehenen Mitarbeitenden beifügen. Der Anbieter muss darlegen, wie er sicherstellt, dass das für das Projekt gebildete Team auch bei dem unerwarteten Ausfall einzelner Mitarbeiter:innen in der Lage ist, das Projekt in vorgesehenem Zeitrahmen umzusetzen. Bei einem drohenden Mitarbeiterwechsel durch den AN ist der AG darüber zu informieren und die Nachfolge im Projekt mit dem AG abzustimmen.

Ein entsprechendes Konzept und Lebensläufe sind in freier Form einzureichen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-03: Konzept zur Integration in E-Learning-Systeme

Der Bieter soll darstellen, wie er die Inhalte der Kampagne mit der dynamischen E-Learning-Plattform verzahnt. Erwartet wird ein Konzept, das beschreibt:

- die Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse mit dem E-Learning-Anbieter,
- die methodisch-didaktische Aufbereitung der Inhalte für eine individuelle Nutzerführung,
- technische Schnittstellen (z. B. Datenformate, CMS-Integration) sowie
- Zeitpläne und Verantwortlichkeiten.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-04: Schulungskonzept

Der Bieter soll ein Konzept vorlegen zur Durchführung von Workshops oder Schulungen für AG und Projektpartner, z. B. zu Gesundheitskompetenz, barrierefreier Kommunikation oder digitaler Medienarbeit.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-05: Konzept zu innovativen Ansätzen

Anhand eines Konzept übermittelt der Bieter Vorschläge für innovative, interaktive oder nutzerzentrierte Kampagnenelemente (z. B. Microlearning, Storytelling, Gamification).

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-06: Konzept zur Dokumentationsqualität

Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, in dem das standardisierte Vorgehen zur Projektdokumentation und Projektberichterstellung in einem vergleichbaren Projekt dargelegt wird.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-07: Konzept zum Pilot-Feedback und Testszenarien

Der Bieter soll ein Konzept vorlegen zur Einbindung von Pilotnutzergruppen und strukturiertem Nutzer-Feedback vor Kampagnen-Rollout.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B-08: Finanzplan

Der Bieter wird aufgefordert, einen detaillierten Finanzplan vorzulegen. Dieser soll die geplante Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Einsatz im Projekt transparent darlegen und nachvollziehbar begründen.

Zur Beurteilung der Angemessenheit ist darüber hinaus ein Zeit-Mengen-Gerüst einzureichen, in dem die dargestellten Arbeitspakete weiter aufgeschlüsselt werden. Es ist darzustellen, welcher zeitliche Arbeitsaufwand für die einzelnen Arbeitspakete eingeplant ist. Zusätzlich sind Angaben zu den berücksichtigten Stundensätzen (der unterschiedlichen Hierarchieebenen) zu machen, die letztendlich auch bei der Abrechnung der Leistung zum Tragen kommen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen enthalten verbindliche Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand (sog. A-Kriterien). Das Nichterfüllen bereits eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Details siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

A-01: Sprache
Alle Leistungen sind vollständig in deutscher Sprache auf mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Dies gilt für sämtliche Kommunikations- und Projektdokumentationen, Inhalte, Materialien sowie für die Nutzeroberflächen digitaler Plattformen.

A-02: Einhaltung der DSGVO
Alle Mitarbeiter des Bieters inkl. externer Subunternehmer und freier Mitarbeiter müssen die DSGVO-Bestimmungen auf Landes- und auf Bundesebene einhalten. Es werden nur (interne oder externe) Mitarbeiter eingesetzt, für die eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einhaltung der DSGVO vorliegt.
Der Bieter hat nach Erteilung des Zuschlages mit dem Universitätsklinikum Heidelberg den AV-Vertrag (siehe Anlage 9) abzuschließen. Rückfragen und Änderungswünsche müssen vor Ablauf der Angebotsfrist geklärt sein. Ein seitens des Bieters unterschriebenes Exemplar ist zusammen mit den anderen Unterlagen einzureichen.

A-03: Erreichbarkeit
Der Anbieter muss zusichern, während der gesamten Projektdurchführung und insbesondere zum Roll-out der Kampagne zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr erreichbar zu sein. Darüber hinaus ist ein Notfallkontakt bereitzustellen, der auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten in kritischen Situationen ansprechbar ist.

A-04: Persönliche Projektleitung durch die Geschäftsführung
Der Anbieter verpflichtet sich, die Projektleitung durch die Geschäftsführung oder eine in Verantwortung gleichgestellte Person sicherzustellen. Die enge Abstimmung mit dem Konsortium, die Sensibilität der Inhalte und der enge Zeitplan erfordern persönliche Verantwortung auf höchster Ebene - ohne Zwischenebenen oder Delegation. Die Person muss im Projektantrag namentlich genannt sein.

A-05: Agiles Projektmanagement
Der Anbieter verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an agilen Prozessen. Hierzu zählen die Mitwirkung an agilen Steuerungsformaten wie Sprints, Retrospektiven, Reviews sowie die regelmäßige Abstimmung mit dem AG und den weiteren Projektpartnern.

A-06: Dokumentation
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Konzeptdokumente, Projektpläne, Zwischenergebnisse, Enddokumentationen und Protokolle innerhalb von spätestens sieben Arbeitstagen nach Terminen, Meilensteinen oder dem Abschluss von Projektabschnitten vorzulegen. Diese Unterlagen müssen in gängigen Formaten wie Word, Excel oder PDF bereitgestellt werden, um die Weiterverarbeitung und Archivierung durch den AG zu erleichtern.

A-07: Datenschutzkonzept
Der AN verpflichtet sich federführend, in Zusammenarbeit mit dem AG, ein Datenschutzkonzept (DSK) zu erstellen. Das DSK ist begleitend zum Projekt umzusetzen und soll die Vorgaben und Rechenschaftspflichten gemäß DS-GVO dokumentieren. Darin sind die Festlegungen zu den einzelnen Verarbeitungen / Prozessen bezüglich des Datenschutzes definiert.
Im zweiten Schritt werden die identifizierten Verarbeitungen (Art.4 Nr.2 DS-GVO) in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) des AG überführt. Gemäß Art. 30 DS-GVO muss jeder Projektverantwortliche ein VVT führen. Dieses Verzeichnis ist ein elementarer Bestandteil der für Unternehmen verpflichtenden Dokumentation zum Datenschutz. Mit Hilfe des Verzeichnisses können Verantwortliche einerseits Rechenschaft darüber ablegen, dass sie ihre gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Pflichten eingehalten haben, andererseits evaluieren, wo etwaige Informations-, Auskunfts- bzw. Löschpflichten wahrzunehmen sind. Der Gesetzgeber will damit einerseits Transparenz schaffen, andererseits inhaltlich materielle Schutzstandards gewährleisten, um dadurch ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen.
Zum Erstellen eines DSK (Datenschutzkonzeptes) stellt der AG nach Bezuschlagung ein Formular und Informationen zum DSK zur Verfügung. Zudem ist sicherzustellen, dass alle relevanten Datenübergaben für Evaluationszwecke DSGVO-konform durchgeführt werden können.

A-08: Responsives Design
Der Bieter verpflichtet sich, alle digitalen Inhalte, die er erstellt, in einem responsiven Design umzusetzen, welches eine optimale Darstellung und Nutzung auf unterschiedlichsten Endgeräten wie Desktop-Rechnern, Laptops, Tablets und Smartphones gewährleistet. Ziel ist es, allen Nutzer:innen unabhängig vom verwendeten Endgerät einen barrierefreien Zugang zu den Kampagneninhalten zu ermöglichen.

A-09: Barrierefreiheit
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Inhalte barrierefrei zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem die Einhaltung hoher Farbkontraste, die Nutzung von gut lesbaren Schriften, eine logische und intuitive Navigation sowie die Umsetzung von Inhalten in einfacher Sprache nach Vorgabe des Barrierefreiheitsgesetzes, sofern dies für bestimmte Zielgruppen erforderlich ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass alle digitalen Inhalte für Screenreader nutzbar sind und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit, wie beispielsweise die WCAG oder die BITV, berücksichtigt werden.

A-10: Reporting:
Der Anbieter verpflichtet sich, regelmäßig strukturierte Reportings zu erstellen, die unter anderem Informationen zu Reichweiten, Engagement-Raten, Nutzerfeedback sowie Analysen und Empfehlungen zur Optimierung der Kampagne enthalten. Diese Reportings sollen dem AG in einer klar verständlichen und aussagekräftigen Form zur Verfügung gestellt werden.

A-11: Einhaltung von Meilensteinen
Der Anbieter verpflichtet sich ausdrücklich - trotz des hohen Zeitdrucks im Projekt - zur verbindlichen Einhaltung sämtlicher vom AG vorgegebener Meilensteine und erklärt sich bereit, aktiv an der Planung, Fortschrittskontrolle und Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete mitzuwirken. Im Falle von drohenden Verzögerungen ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Hierbei sollen auch Vorschläge für mögliche Gegenmaßnahmen unterbreitet werden. Der Anbieter muss verbindlich zusichern, an allen vom AG anberaumten Abstimmungen, Status-Meetings und Reviews teilzunehmen, in denen Fortschritte, Risiken und erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Projektplans besprochen werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Da es sich bei dieser Ausschreibung um ein Projekt handelt, das gänzlich der Förderung aus Mitteln des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a Absatz 1 Satz 1 SGB V) unterliegt (Projekt, "CONFIDENCE - Primärversorgungsbasiertes gestuftes sektorenverbindendes Versorgungskonzept für Menschen mit postakuten Infektionssyndromen", Förderkennzeichen: 01NVF24307), besteht ein festgeschriebenes Budget für die in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistungen. Dieses Budget umfasst 391.300,00 EUR + 74.347,00 EUR (19% MwSt) = 465.647,00 EUR und darf nicht überschritten werden.

Der Auftraggeber behält sich daher weiterhin das Recht vor, den Auftrag nicht zu vergeben, wenn alle eingegangenen Angebote den Höchstbetrag von 465.647,00 EUR (inkl. MwSt.) überschreiten. Schadensersatzansprüche von Bieterseite sind ausgeschlossen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
0

Größe der Unternehmen

1
0
0
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2025-340
Zielgruppenspezifisches Kampagnenkonzept zur Förderung von Gesundheitskompetenz mit Konzeption, Umsetzung und Maintenance inklusive medialer Unterstützung im Rahmen des Projekts CONFIDENCE
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Visuelle Werte GmbH
DE299546296
Kleinstunternehmen
Nordendstr. 45e
13156
Berlin
Deutschland
DE300
buntemeyer@visuelle-werte.de
030911498870
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

29.10.2025
29.10.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

391.300,00
EUR

Angaben zum Angebot

2025-340
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung