Es soll ein Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie Support für IT Security Produkte abgeschlossen werden.Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte/Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.
Hierzu muss somit der Auftragnehmer insbesondere für die folgenden Hersteller Checkpoint, Fortinet, HID, Tufin, Broadcom und Qualys ein umfassendes KnowHow und Prdoduktportfolio anbieten und supporten können.
Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR - 3.500.000,- EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.
In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten. Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:- Lieferung und Installation- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware) - Einweisung in die gelieferten Systeme - Pentesting Dienstleistungen- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption
Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen der Hersteller Checkpoint, Fortinet, HID und Tufin.Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt.
Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte der Hersteller in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden.Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden.Explizit ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Lieferung von gebrauchten Artikeln und sogenannter Grauware und Ware, die im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen ist.Auf Anforderung des Auftragsgebers muss der Lieferant einen Echtheitsnachweis, ausgestellt durch die Hersteller, innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.Der Auftragnehmer verpflichtet sich für Erweiterungen des Leistungsumfanges der genannten Hersteller oder neuen Herstellern in diesem Segment schriftlich durch ein Angebot zu informieren und während der Laufzeit der Vereinbarung Produkte oder Produktgruppen, die im Rahmen dieser Ausschreibung nicht angefragt wurden, zu marktüblichen Konditionen vom Auftragnehmer gesetzten Rabattsatzes anzubieten (Innovationsklausel).
Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr
Gesamter Campus des Auftraggebers
Zu Zuschlagskriterium Preis:
Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt 4. Preisblatt auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert Preis eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:
Punktwert Preis = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *80
Im Zuschlagskriterium Preis kann somit eine Maximalpunktzahl von 80 Punkten erreicht werden.
Zu Zuschlagskriterium Qualität:
Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt "A3. Leistungskriterien" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 22 Punkte zu errreichen.
Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:
Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 22) * 20
Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden.
Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR - 3.500.000,- EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen. In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten. Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:- Lieferung und Installation- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware) - Einweisung in die gelieferten Systeme - Pentesting Dienstleistungen- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption
Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.
Die Rabatte in den einzelnen Kategorien werden auf die jeweils offiziellen Listenpreise des Herstellers gewährt. Bei Preisänderungen der offiziellen Listenpreise für Endkunden können Produkte und/oder Services anderen Kategorien zugeordnet oder neue Kategorien eingeführt werden. Die vertraglich vorausgesetzten Leistungsgegenstände werden hierdurch jedoch nicht grundlegend geändert. Dies ist vorher schriftlich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die im Preisblatt genannten ""erwarteten"" Mengen dienen nur zur zusätzlichen Information und Indikation und sind rechtlich nicht bindend.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Siehe §§ 123 GWB ff
EA-01 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss nach ISO9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA-02 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss nach ISO27001:2013 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA-03 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss nach ISO45001:2018 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA-04 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA-05 Partnerstatus: Der Auftragnehmer bestätigt das er mehr als 10 Jahre Erfahrung mit Checkpoint nachweisen kann und zusätzlich folgende Herstellerzertifizierung besitzt:-Checkpoint Elite Partner
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA-06 Partnerstatus: Der Auftragnehmer bestätigt das er mehr als 10 Jahre Erfahrung mit Fortinet nachweisen kann und zusätzlich folgende Herstellerzertifizierung besitzt:- Level of Engagement: Global- Business Model: IntegratorEin entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
EA-07 Referenzen: Es werden zwei Referenzprojekte gefordert in der eine Kombination von mindestens 3 der 4 nachfolgend genannten Lösungen: Checkpoint Firewalls, Fortinet Firewalls und HID ActivID und Ivanti ConnectSecure gemeinsam im Einsatz ist. Es können nur Referenzkunden mit mehr als 10.000 Usern aus den Bereichen Universitätsklinika oder der öffentlichen Verwaltung angegeben werden. Für jede Referenz muss ein Ansprechpartner namentlich inkl. Telefonnummer und Email-Adresse benannt werden. Dessen Einwilligung zum Informationsaustausch muss durch den AN im Vorfeld eingeholt werden. Angaben zur Referenz ohne korrekte Kontaktangaben und Einwilligung werden als nicht abgegeben gewertet. Für den Nachweis bitte jeweils entsprechende Excel Sheets nutzen.
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.