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Rahmenvereinbarung für IT Security / Firewallsysteme
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.09.2025
06.10.2025 10:00 Uhr
06.10.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48510000-6
72700000-7
48900000-7
72000000-5
48732000-8
71630000-3
51611100-9
32424000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es soll ein Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie Support für IT Security Produkte abgeschlossen werden.
Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte/Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.

Hierzu muss somit der Auftragnehmer insbesondere für die folgenden Hersteller Checkpoint, Fortinet, HID, Tufin, Broadcom und Qualys ein umfassendes KnowHow und Prdoduktportfolio anbieten und supporten können.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR - 3.500.000,- EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.

In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.
Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.
Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
- Lieferung und Installation
- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware)
- Einweisung in die gelieferten Systeme
- Pentesting Dienstleistungen
- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption

Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen der Hersteller Checkpoint, Fortinet, HID und Tufin.
Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt.

Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte der Hersteller in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden.
Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden.
Explizit ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Lieferung von gebrauchten Artikeln und sogenannter Grauware und Ware, die im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen ist.
Auf Anforderung des Auftragsgebers muss der Lieferant einen Echtheitsnachweis, ausgestellt durch die Hersteller, innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für Erweiterungen des Leistungsumfanges der genannten Hersteller oder neuen Herstellern in diesem Segment schriftlich durch ein Angebot zu informieren und während der Laufzeit der Vereinbarung Produkte oder Produktgruppen, die im Rahmen dieser Ausschreibung nicht angefragt wurden, zu marktüblichen Konditionen vom Auftragnehmer gesetzten Rabattsatzes anzubieten (Innovationsklausel).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Gesamter Campus des Auftraggebers

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zu Zuschlagskriterium Preis:

Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt 4. Preisblatt auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet.
Der Punktwert Preis eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:

Punktwert Preis = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *80

Im Zuschlagskriterium Preis kann somit eine Maximalpunktzahl von 80 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Zu Zuschlagskriterium Qualität:

Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt "A3. Leistungskriterien" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 22 Punkte zu errreichen.

Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:

Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 22) * 20

Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR - 3.500.000,- EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.
In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.
Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.
Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
- Lieferung und Installation
- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware)
- Einweisung in die gelieferten Systeme
- Pentesting Dienstleistungen
- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption

Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.

Die Rabatte in den einzelnen Kategorien werden auf die jeweils offiziellen Listenpreise des Herstellers gewährt.
Bei Preisänderungen der offiziellen Listenpreise für Endkunden können Produkte und/oder Services anderen Kategorien zugeordnet oder neue Kategorien eingeführt werden. Die vertraglich vorausgesetzten Leistungsgegenstände werden hierdurch jedoch nicht grundlegend geändert. Dies ist vorher schriftlich mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die im Preisblatt genannten ""erwarteten"" Mengen dienen nur zur zusätzlichen Information und Indikation und sind rechtlich nicht bindend.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YHNJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Siehe §§ 123 GWB ff

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

EA-01 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss nach ISO9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

EA-02 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss nach ISO27001:2013 oder vergleichbar zertifiziert sein.
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

EA-03 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss nach ISO45001:2018 oder vergleichbar zertifiziert sein.
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

EA-04 Firmen Zertifizierung: Der Auftragnehmer muss Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015 oder vergleichbar zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

EA-05 Partnerstatus: Der Auftragnehmer bestätigt das er mehr als 10 Jahre Erfahrung mit Checkpoint nachweisen kann und zusätzlich folgende Herstellerzertifizierung besitzt:
-Checkpoint Elite Partner

Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

EA-06 Partnerstatus: Der Auftragnehmer bestätigt das er mehr als 10 Jahre Erfahrung mit Fortinet nachweisen kann und zusätzlich folgende Herstellerzertifizierung besitzt:
- Level of Engagement: Global
- Business Model: Integrator
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

EA-07 Referenzen: Es werden zwei Referenzprojekte gefordert in der eine Kombination von mindestens 3 der 4 nachfolgend genannten Lösungen: Checkpoint Firewalls, Fortinet Firewalls und HID ActivID und Ivanti ConnectSecure gemeinsam im Einsatz ist. Es können nur Referenzkunden mit mehr als 10.000 Usern aus den Bereichen Universitätsklinika oder der öffentlichen Verwaltung angegeben werden. Für jede Referenz muss ein Ansprechpartner namentlich inkl. Telefonnummer und Email-Adresse benannt werden. Dessen Einwilligung zum Informationsaustausch muss durch den AN im Vorfeld eingeholt werden. Angaben zur Referenz ohne korrekte Kontaktangaben und Einwilligung werden als nicht abgegeben gewertet.
Für den Nachweis bitte jeweils entsprechende Excel Sheets nutzen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung