Beschaffung der Möblierung im Küchen- (Los 1) und Wohnbereich (Los 2) sowie Zubehör (Los 3) zur Ausstattung von Mitarbeiterwohnungen im Wieblinger Weg 99 für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Beschaffung der Möblierung im Küchen- (Los 1) und Wohnbereich (Los 2) sowie Zubehör (Los 3) zur Ausstattung von 99 Mitarbeiterwohnungen (Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments) im Wieblinger Weg 99 für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Die Leistung ist in drei Ausschreibungslose aufgeteilt:- Los 1: Möblierung der Küchenbereiche der Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements- Los 2: Möblierung der Wohnbereiche der Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements- Los 3: Zubehör-Ausstattung der Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements
Eine Angebotsabgabe ist sowohl für eines oder zwei der Ausschreibungslose als auch für alle drei Ausschreibungslose möglich.
Der Bieter hat die aufgeführten Positionen des Leistungsverzeichnisses (je Ausschreibungslos) verbindlich anzubieten. Die Angebotspreise sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis des Ausschreibungsloses (Anlage 2.1 / Anlage 2.2 / Anlage 2.3) einzutragen und im Zuge der Angebotsabgabe einzureichen.
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein Konzept zur Ausführung des Auftragsgegenstands (je Ausschreibungslos) einzureichen. Das Konzept soll mindestens die angedachte Vorgehensweise zur aufeinanderfolgenden Möblierung der Häuser und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung beinhalten.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht nachweisen können. Dazu ist die Vorlage entsprechender Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten erforderlich:
Für Los 1 (Möblierung der Küchenbereiche der Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements):Zwei Referenzen über fristgerecht erfolgte Möblierungen (Lieferungen und Aufbauten) der Küchenbereiche in einem vergleichbaren Großprojekt (Anzahl der insgesamt zu möblierenden Wohneinheiten).Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Für Los 2 (Möblierung der Wohnbereiche der Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements):Zwei Referenzen über fristgerecht erfolgte Möblierungen (Lieferungen und Aufbauten) der Wohnbereiche in einem vergleichbaren Großprojekt (Anzahl der insgesamt zu möblierenden Wohneinheiten).Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Für Los 3 (Zubehör-Ausstattung der Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements):Zwei Referenzen über fristgerecht erfolgte Möblierungen (Lieferungen und Aufbauten) der Zubehör-Ausstattung in einem vergleichbaren Großprojekt (Anzahl der insgesamt auszustattenden Wohneinheiten).Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.