Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die externe Archivierung von Patientenunterlagen des Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) nebst Tochtergesellschaften bis zum Ablauf der jeweiligen Vernichtungsfrist auf Basis einer Rahmenvereinbarung.
siehe weitere Erfüllungsorte gemäß Anlage 1 - Leistungsbeschreibung
Gesamtpreis (netto)
Qualitätskriterium, Aufteilung in Unterkriterien
Beschreibung der Begrenzung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:Die geeigneten Bewerber (mindestens drei) werden eine Aufforderung zur Einreichung eines Angebots erhalten. Die Bewerber, die auf Grundlage der veröffentlichten Eignungskriterien und der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht als geeignet bewertet werden konnten bzw. nicht zu einer Angebotseinreichung aufgefordert werden, werden nach Durchführung der Eignungsprüfung zeitnah hierüber informiert.
Die Begrenzung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der im Dokument "Wertungsmatrix Eignungskriterien" (Anlage 2 zum Anschreiben) dargestellten Punkteverteilung.
Der Auftraggeber wird mind. drei Bewerber, die aufgrund ihrer Eignungsnachweise nach Auswertung der Eignungskriterien die höchste Gesamtpunktzahl (Summe aus erreichten Punkten in Bewertungskriterium A) erreicht und gleichzeitig die Vorgaben der Mindestkriterien erfüllt haben, zu einer Angebotsabgabe auffordern.Der Auftraggeber behält sich im Rahmen seines Ermessens vor, auch mehr als drei Bewerber zu einer Angebotseinreichung aufzufordern. Ein Anspruch eines Bewerbers auf dieses Vorgehen besteht nicht.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bitte beachten Sie, dass in der Angebotsphase eine verkürzte Angebotsfrist von 15 Tagen vorgesehen ist. Falls Sie dieser Verkürzung nicht zustimmen, bitten wir um Rückmeldung bis 21.05.2025 als Nachricht über das "Vergabeportal-BW. "
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Die Deckungssumme für Personenschäden beträgt mindestens 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden mindestens 3,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
In jedem dieser drei Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 1,5 Mio. EUR (netto) gefordert.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von drei Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten notwendig.
Es bestehen für die Referenzprojekte 1-3 folgende Mindestanforderungen:
- Es muss sich um Dienstleistungen zur Archivierung von Patientendaten handeln, die einen hohen Anspruch an den Datenschutz des einzulagernden Archivguts (patientenrelevante Gesundheitsdaten) mit sich bringen. Patientendaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und unterliegen zudem dem Geheimnisschutz nach § 203 StGB. Mit der Abgabe der drei Referenzen ist somit vom Bieter dessen Kenntnis über die besonderen Anforderungen an die zu ergreifenden Maßnahmen hinsichtlich Datenschutzes und Datensicherheit aus der DSGVO als auch aus bereichsspezifischen Datenschutzbestimmungen nachzuweisen.
- In dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren muss der Leistungszeitraum mindestens 18 Monate betragen haben.
Die Referenzprojekte sind gemäß der Ziffer 2.3 in Anlage 2 - Teilnahmeantrag einzureichen und werden anhand der Menge an ausgelagertem Archivgut (km) bewertet.
Bewertung je Referenz:6 Punkte: >= 30 km5 Punkte: >= 25 km < 30 km4 Punkte: >= 15 km < 25 km3 Punkte: >= 10 km < 15 km2 Punkte: >= 5 km < 10 km1 Punkt: >= 1 km < 5 km0 Punkte: < 1 km
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.