Die Vergabeunterlagen enthalten verbindliche Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand (sog. A-Kriterien). Das Nichterfüllen bereits eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Details siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
A-01: Sprache
Alle Leistungen sind vollständig in deutscher Sprache auf mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Dies gilt für sämtliche Kommunikations- und Projektdokumentationen, Inhalte, Materialien sowie für die Nutzeroberflächen digitaler Plattformen.
A-02: Einhaltung der DSGVO
Alle Mitarbeiter des Bieters inkl. externer Subunternehmer und freier Mitarbeiter müssen die DSGVO-Bestimmungen auf Landes- und auf Bundesebene einhalten. Es werden nur (interne oder externe) Mitarbeiter eingesetzt, für die eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einhaltung der DSGVO vorliegt.
Der Bieter hat nach Erteilung des Zuschlages mit dem Universitätsklinikum Heidelberg den AV-Vertrag (siehe Anlage 9) abzuschließen. Rückfragen und Änderungswünsche müssen vor Ablauf der Angebotsfrist geklärt sein. Ein seitens des Bieters unterschriebenes Exemplar ist zusammen mit den anderen Unterlagen einzureichen.
A-03: Erreichbarkeit
Der Anbieter muss zusichern, während der gesamten Projektdurchführung und insbesondere zum Roll-out der Kampagne zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr erreichbar zu sein. Darüber hinaus ist ein Notfallkontakt bereitzustellen, der auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten in kritischen Situationen ansprechbar ist.
A-04: Persönliche Projektleitung durch die Geschäftsführung
Der Anbieter verpflichtet sich, die Projektleitung durch die Geschäftsführung oder eine in Verantwortung gleichgestellte Person sicherzustellen. Die enge Abstimmung mit dem Konsortium, die Sensibilität der Inhalte und der enge Zeitplan erfordern persönliche Verantwortung auf höchster Ebene - ohne Zwischenebenen oder Delegation. Die Person muss im Projektantrag namentlich genannt sein.
A-05: Agiles Projektmanagement
Der Anbieter verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an agilen Prozessen. Hierzu zählen die Mitwirkung an agilen Steuerungsformaten wie Sprints, Retrospektiven, Reviews sowie die regelmäßige Abstimmung mit dem AG und den weiteren Projektpartnern.
A-06: Dokumentation
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Konzeptdokumente, Projektpläne, Zwischenergebnisse, Enddokumentationen und Protokolle innerhalb von spätestens sieben Arbeitstagen nach Terminen, Meilensteinen oder dem Abschluss von Projektabschnitten vorzulegen. Diese Unterlagen müssen in gängigen Formaten wie Word, Excel oder PDF bereitgestellt werden, um die Weiterverarbeitung und Archivierung durch den AG zu erleichtern.
A-07: Datenschutzkonzept
Der AN verpflichtet sich federführend, in Zusammenarbeit mit dem AG, ein Datenschutzkonzept (DSK) zu erstellen. Das DSK ist begleitend zum Projekt umzusetzen und soll die Vorgaben und Rechenschaftspflichten gemäß DS-GVO dokumentieren. Darin sind die Festlegungen zu den einzelnen Verarbeitungen / Prozessen bezüglich des Datenschutzes definiert.
Im zweiten Schritt werden die identifizierten Verarbeitungen (Art.4 Nr.2 DS-GVO) in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) des AG überführt. Gemäß Art. 30 DS-GVO muss jeder Projektverantwortliche ein VVT führen. Dieses Verzeichnis ist ein elementarer Bestandteil der für Unternehmen verpflichtenden Dokumentation zum Datenschutz. Mit Hilfe des Verzeichnisses können Verantwortliche einerseits Rechenschaft darüber ablegen, dass sie ihre gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Pflichten eingehalten haben, andererseits evaluieren, wo etwaige Informations-, Auskunfts- bzw. Löschpflichten wahrzunehmen sind. Der Gesetzgeber will damit einerseits Transparenz schaffen, andererseits inhaltlich materielle Schutzstandards gewährleisten, um dadurch ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen.
Zum Erstellen eines DSK (Datenschutzkonzeptes) stellt der AG nach Bezuschlagung ein Formular und Informationen zum DSK zur Verfügung. Zudem ist sicherzustellen, dass alle relevanten Datenübergaben für Evaluationszwecke DSGVO-konform durchgeführt werden können.
A-08: Responsives Design
Der Bieter verpflichtet sich, alle digitalen Inhalte, die er erstellt, in einem responsiven Design umzusetzen, welches eine optimale Darstellung und Nutzung auf unterschiedlichsten Endgeräten wie Desktop-Rechnern, Laptops, Tablets und Smartphones gewährleistet. Ziel ist es, allen Nutzer:innen unabhängig vom verwendeten Endgerät einen barrierefreien Zugang zu den Kampagneninhalten zu ermöglichen.
A-09: Barrierefreiheit
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Inhalte barrierefrei zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem die Einhaltung hoher Farbkontraste, die Nutzung von gut lesbaren Schriften, eine logische und intuitive Navigation sowie die Umsetzung von Inhalten in einfacher Sprache nach Vorgabe des Barrierefreiheitsgesetzes, sofern dies für bestimmte Zielgruppen erforderlich ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass alle digitalen Inhalte für Screenreader nutzbar sind und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit, wie beispielsweise die WCAG oder die BITV, berücksichtigt werden.
A-10: Reporting:
Der Anbieter verpflichtet sich, regelmäßig strukturierte Reportings zu erstellen, die unter anderem Informationen zu Reichweiten, Engagement-Raten, Nutzerfeedback sowie Analysen und Empfehlungen zur Optimierung der Kampagne enthalten. Diese Reportings sollen dem AG in einer klar verständlichen und aussagekräftigen Form zur Verfügung gestellt werden.
A-11: Einhaltung von Meilensteinen
Der Anbieter verpflichtet sich ausdrücklich - trotz des hohen Zeitdrucks im Projekt - zur verbindlichen Einhaltung sämtlicher vom AG vorgegebener Meilensteine und erklärt sich bereit, aktiv an der Planung, Fortschrittskontrolle und Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete mitzuwirken. Im Falle von drohenden Verzögerungen ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Hierbei sollen auch Vorschläge für mögliche Gegenmaßnahmen unterbreitet werden. Der Anbieter muss verbindlich zusichern, an allen vom AG anberaumten Abstimmungen, Status-Meetings und Reviews teilzunehmen, in denen Fortschritte, Risiken und erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Projektplans besprochen werden.