Generalplanung Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informa...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.04.2025
11.04.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+496221560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+497219268730
+497219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Generalplanung Leistungsphase 8 für das Bauvorhaben Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Am Universitätsklinikum Heidelberg wird ein universitäres Herzzentrum innerhalb des Klinikgeländes im Neuenheimer Feld im laufenden Klinikbetrieb des Universitätsklinikums Heidelberg, auf dem Gelände um die alte Kinderklinik neu errichtet.
In dem neuen Herzzentrum werden die Kardiologie, die Angiologie, die Herzchirurgie, die pädiatrische Kardiologie, die Kinderherzchirurgie sowie die Kardio-Anästhesie des Universitäts-klinikums Heidelberg zusammengeführt. Durch interdisziplinäre Kooperationen und Innovationen werden Synergien und ein Mehrwert in der Versorgung und der Forschung generiert.
Unmittelbar in den Neubau des Herzzentrums integriert und funktional eng damit verbunden wird der wissenschaftliche Arbeitsbereich Informatics for Life (IFL). Durch Fokussierung auf das wissenschaftliche Rechnen in der kardiovaskulären molekularen Forschung wird Fortschritt in der personalisierten Herzmedizin in Deutschland realisiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
27.06.2025
31.07.2030

Aufgrund der Dynamik des Projekts ist eine zeitliche Verschiebung der vorgenannnten Laufzeit möglich. Verlängerungsoptionen als solche existieren nicht.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Honorarangebot

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualitätskriterium, Aufteilung in Unterkriterien

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Jeder interessierte Bewerber kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber formell und inhaltlich prüfen und die Eignung, einschließlich der Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen, bewerten. Der Auftraggeber wird anschließend mind. 3 Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase).
Die Wertung erfolgt nach der bekanntgegebenen Matrix entsprechend der erzielten Punktzahl der Bewerber. Bei Punktgleichheit (gleiche Eignungspunktzahl) der Bewerber kann das Losverfahren entscheiden.

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt zu einem Zeitpunkt danach. Die eingehenden Angebote werden formell und inhaltlich geprüft. Der Auftraggeber behält es sich jedoch ausdrücklich vor, ein Angebot direkt zu bezuschlagen, ohne hierüber mit dem Bieter verhandelt zu haben.
Sofern von der Möglichkeit, den Auftrag auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Erstangebots zu vergeben, kein Gebrauch gemacht wird, behält sich der Auftraggeber aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten.
Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebots- und Verhandlungsphase anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Führt der Auftraggeber Verhandlungen zu den Angeboten durch, werden die verbliebenen Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen und es wird mit diesen separat über ihre Angebote verhandelt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich weitere Verhandlungsrunden vor, wobei auch hier die Reduktion der Zahl der Bieter vorbehalten bleibt.
Nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde erhalten die verbliebenen Bieter voraussichtlich die Gelegenheit, ein Angebot auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsrunde abzugeben. Dieses kann bezuschlagt werden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6Y62T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Das Vorhaben steht vor einer abgeschlossenen haushaltsrechtlichen Etatisierung (voraussichtlich Q2 2025) unter dem formalen Vorbehalt einer ausreichenden finanziellen Deckung. Somit behält sich der Auftraggeber eine Aufhebung des Vergabeverfahrens in jeder
Phase des Verfahrens und gemäß den in § 63 VgV aufgeführten Gründen vor.
Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium A.1: Netto-Gesamtjahresumsatz für die zu beschaffende Leistung

Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit:
a) Durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 4.000.000 EUR in der Leistungsphase 8 über die letzten 3 Geschäftsjahre
b) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten von 20 Personen in der Leistungsphase 8 über die letzten 3 Geschäftsjahre
c) Berufshaftpflichtversicherung in eines der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis ist bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen.

Erklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers für die zu beschaffende Leistung in der Leistungsphase 8 in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewertung des durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für die zu beschaffende Leistung in der Leistungsphase 8)

MINDESTANFORDERUNG ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz in Höhe von 4.000.000 EUR für die zu beschaffende Leistung in der Leistungsphase 8, gebildet aus den hier angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Unter Verweis auf OLG München, Beschl. V. 21.09.2018 - Verg. 4/18 wird klargestellt, dass der vorgenannte Umsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.

Sollte diese MINDESTANFORDERUNG (durchschnittlicher Netto-Gesamtjahresumsatz für die zu beschaffende Leistung in der Leistungsphase 8 in Höhe von 4.000.000 EUR über die letzten 3 Geschäftsjahre) nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf den durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatz (Bewertung des durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für die zu beschaffende Leistung in der Leistungsphase 8) des Bewerbers erfolgt nach folgendem Schema:
größer gleich 20.000.000 EUR: 10 Punkte
kleiner als 20.000.000 EUR und größer gleich 16.000.000 EUR: 8 Punkte
kleiner als 16.000.000 EUR und größer gleich 12.000.000 EUR: 6 Punkte
kleiner als 12.000.000 EUR und größer gleich 8.000.000 EUR: 4 Punkte
kleiner als 8.000.000 EUR und größer gleich 4.000.000 EUR: 2 Punkte
kleiner als 4.000.000 EUR: Ausschluss des entsprechenden Teilnahmeantrags!

Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium A.1 beträgt 10.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
2

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium A.2: Anzahl der Beschäftigten für die zu beschaffende Leistung LPH 8

Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers für die zu beschaffende Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Leistungsphase 8 (Bewertung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren)

MINDESTANFORDERUNG:
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten von 20 Personen in der Leistungsphase 8 über die letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte diese MINDESTANFORDERUNG nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf die durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten für die zu beschaffende Leistung erfolgt nach folgendem Schema:
größer gleich 50 Gesamtmitarbeitende LPH 8: 10 Punkte
kleiner als 50 Gesamtmitarbeiter LPH 8 und größer gleich 40 Gesamtmitarbeitende LPH 8: 8 Punkte
kleiner als 40 Gesamtmitarbeiter LPH 8 und größer gleich 30 Gesamtmitarbeitende LPH 8: 6 Punkte
kleiner als 30 Gesamtmitarbeiter LPH 8 und größer gleich 20 Gesamtmitarbeitende LPH 8: 4 Punkte
kleiner als 20 Gesamtmitarbeitende LPH 8: Ausschluss des entsprechenden Teilnahmeantrags!

Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium A.2 beträgt 10.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
4

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium A.3: Berufshaftpflichtversicherung

MINDESTANFORDERUNG ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.
Sollte diese MINDESTANFORDERUNG nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Eignungskriterium A.3 keine Punktebewertung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium B.1: Referenzprojekt 1

Es ist ein vergleichbares Referenzobjekt darzustellen. Die Referenz muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein vergleichbares Referenzobjekt dargestellt werden. Hierzu ist zu Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 die Tabelle entsprechend zu duplizieren, sodass die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ihre Referenz einreichen können. In diesem Fall erfolgt die Bewertung jedes Referenzobjektes einzeln nach den Wertungskriterien der Anlage 6. Für jedes Wertungskriterium wird die Summe der Einzelbewertungen gebildet und anschließend durch die An-zahl der eingereichten Referenzen zum jeweiligen Referenzobjekt (Ziffer 3.1 und 3.2) geteilt. Das so ermittelte Ergebnis fließt in die Endbewertung des jeweiligen Kriteriums des entsprechenden Referenzobjektes ein.

Es bestehen für das Referenzprojekt 1 folgende MINDESTANFORDERUNGEN:
a) Gebäudeart: Klinik/Krankenhaus/Institutsgebäude/Laborgebäude/Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä. (s. B.1.1)
b) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand (s. B.1.3)
c) Kostenvolumen der KG 300 + 400 von mind. 50 Mio. EUR brutto (s. B.1.4)
d) Projektstand und Projektabschluss Leistungsphasen 8 nach HOAI (s. B.1.5)
e) erbrachte Leistung der LPH 8 für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume, sowie für eine Anlagengruppe aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (s. B.1.6)

Sollte mind. eine dieser MINDESTANFORDERUNGEN nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf das Referenzprojekt 1 erfolgt nach folgendem Schema:

Unterkriterium B.1.1: Gebäudeart
Klinik/Krankenhaus: 8 Punkte
Institutsgebäude/Laborgebäude: 6 Punkte
Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä.: 2 Punkte
Sonstige Gebäudeart: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.1.2: Auftraggeber
Projekt als Landesbaumaßnahme: 8 Punkte
Projekt öffentlicher Auftraggeber: 4 Punkte
privater Auftraggeber: 0 Punkte

Unterkriterium B.1.3: Maßnahme: Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand
Neubau mit Anbindung an Bestand: 2 Punkte
Neubau: 0 Punkte
Sonstige Maßnahmen: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.1.4: Baukosten (KG 300+400) (mind. 50 Mio. EUR brutto)
größer gleich 150 Mio. EUR brutto: 6 Punkte
größer gleich 100 Mio. EUR brutto bis kleiner als 150 Mio EUR brutto: 4 Punkte
größer gleich 50 Mio. EUR brutto bis kleiner als 100 Mio EUR: 2 Punkte
kleiner als 50 Mio. EUR brutto: Mindestanforderung 50 Mio. EUR nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.1.5: Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase 8 und Zeitpunkt Projektabschluss (Abschluss eigene Leistung der Leistungsphase 8)
Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, ab 2022: 6 Punkte
Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, vor 2022: 4 Punkte
Projekt aktuell in der LPH 8: 2 Punkte
Projekt noch nicht in LPH 8: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.1.6: Erbrachte Leistung (eigene Leistung der Leistungsphase 8) (max. insg. 7 Punkte)
Die Mindestanforderung ist der Nachweis einer erbrachten Leistung Leistungsphase 8 für das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume", sowie für eine Anlagengruppe aus dem Leistungsbild "Technische Ausrüstung".
Erbrachte Leistungen aus den Leistungsbildern (LB), Punkt(e) pro LB/Anlagengruppe(n) wie folgt:
- LB "Gebäude & Innenräume" + eine beliebige Anlagengruppen LB "Techn. Ausrüstung: Mindestanforderung
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 6": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8": +1 Punkt
- LB "Freianlagen": +1 Punkt
- eines der Leistungsbilder Tragwerksplanung, Bauphysik oder Baulogistik: + 1 Punkt

Unterkriterium B.1.7 BIM-Planungsmethode
0,5 Punkte pro Spiegelstrich, wenn die genannte Leistung erbracht wurde (max. 6 x 0,5 Punkte = 3 Punkte):
- Erfahrung bei der Zusammenarbeit in einer CDE (gemeinsame Datenumgebung)
- zuständige BIM-Fachkoordinator/in als personelle Besetzung
- Umsetzung des "BIM AWF 050 Koordination der Fachgewerke"
- Umsetzung des "BIM AWF 080 Ableitung von Planunterlagen"
- Modellaufbereitung "As-Built" als Vorbereitung für die Übergabe an den Betrieb / das FM-System
- Übergabe von nativen Modelldaten an den Auftraggeber

Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium B.1 beträgt 40.
(Entspricht 40% der in den Eignungskriterien A, B.1 und B.2 erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 Punkten)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
2

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterium B.2: Referenzprojekt 2

Es ist ein vergleichbares Referenzobjekt darzustellen. Die Referenz muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein vergleichbares Referenzobjekt dargestellt werden. Hierzu ist zu Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 die Tabelle entsprechend zu duplizieren, sodass die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ihre Referenz einreichen können. In diesem Fall erfolgt die Bewertung jedes Referenzobjektes einzeln nach den Wertungskriterien der Anlage 6. Für jedes Wertungskriterium wird die Summe der Einzelbewertungen gebildet und anschließend durch die An-zahl der eingereichten Referenzen zum jeweiligen Referenzobjekt (Ziffer 3.1 und 3.2) geteilt. Das so ermittelte Ergebnis fließt in die Endbewertung des jeweiligen Kriteriums des entsprechenden Referenzobjektes ein.

Es bestehen für das Referenzprojekt 2 folgende MINDESTANFORDERUNGEN:
a) Gebäudeart: Klinik/Krankenhaus/Institutsgebäude/Laborgebäude/Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä. (s. B.2.1)
b) Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand (s. B.2.3)
c) Kostenvolumen der KG 300 + 400 von mind. 50 Mio. EUR brutto (s. B.2.4)
d) Projektstand und Projektabschluss Leistungsphasen 8 nach HOAI (s. B.2.5)
e) erbrachte Leistung der LPH 8 für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume, sowie für eine Anlagengruppe aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (s. B.2.6)

Sollte mind. eine dieser MINDESTANFORDERUNGEN nicht erfüllt sein, wird der entsprechende Teilnahmeantrag aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die Vergabe der Eignungspunkte in Hinblick auf das Referenzprojekt 2 erfolgt nach folgendem Schema:

Unterkriterium B.2.1: Gebäudeart
Klinik/Krankenhaus: 8 Punkte
Institutsgebäude/Laborgebäude: 6 Punkte
Gesundheitsbau/ Praxisgebäude/ Pflegeeinrichtungen o.Ä.: 2 Punkte
Sonstige Gebäudeart: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.2.2: Auftraggeber
Projekt als Landesbaumaßnahme: 8 Punkte
Projekt öffentlicher Auftraggeber: 4 Punkte
privater Auftraggeber: 0 Punkte

Unterkriterium B.2.3: Maßnahme: Neubau oder Neubau mit Anbindung an den Bestand
Neubau mit Anbindung an Bestand: 2 Punkte
Neubau: 0 Punkte
Sonstige Maßnahmen: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.2.4: Baukosten (KG 300+400)
(mind. 50 Mio. EUR brutto)
größer gleich 150 Mio. EUR brutto: 6 Punkte
größer gleich 100 Mio. EUR brutto bis kleiner als 150 Mio EUR brutto: 4 Punkte
größer gleich 50 Mio. EUR brutto bis kleiner als 100 Mio EUR: 2 Punkte
kleiner als 50 Mio. EUR brutto: Mindestanforderung 50 Mio. EUR nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.2.5: Projektstand / abgeschlossene Leistungsphase 8 und
Zeitpunkt Projektabschluss (Abschluss eigene Leistung der Leistungsphase 8)
Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, ab 2022: 6 Punkte
Projekt abgeschlossen und in Betrieb genommen, vor 2022: 4 Punkte
Projekt aktuell in der LPH 8: 2 Punkte
Projekt noch nicht in LPH 8: Mindestanforderung nicht erfüllt. Ausschluss des Teilnahmeantrags als Folge!

Unterkriterium B.2.6: Erbrachte Leistung (eigene Leistung der Leistungsphase 8)
Die Mindestanforderung ist der Nachweis einer erbrachten Leistung aus dem Leistungsbild "Gebäude und Innenräume", sowie einer beliebigen Anlagengruppe aus dem Leistungsbild "Technische Ausrüstung"
Erbrachte Leistungen aus den Leistungsbildern (LB), Punkt(e) pro LB/Anlagengruppe(n) wie folgt:
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 6": +1 Punkt
- LB "Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8": +1 Punkt
- LB "Freianlagen": +1 Punkt
- eines der Leistungsbilder Tragwerksplanung, Bauphysik oder Baulogistik: + 1 Punkt

Unterkriterium B.2.7: BIM-Planungsmethode
0,5 Punkte pro Spiegelstrich, wenn die genannte Leistung erbracht wurde (max. 6 x 0,5 Punkte):
- Erfahrung bei der Zusammenarbeit in einer CDE (gemeinsame Datenumgebung)
- zuständige BIM-Fachkoordinator/in als personelle Besetzung
- Umsetzung des "BIM AWF 050 Koordination der Fachgewerke"
- Umsetzung des "BIM AWF 080 Ableitung von Planunterlagen"
- Modellaufbereitung "As-Built" als Vorbereitung für die Übergabe an den Betrieb / das FM-System
- Übergabe von nativen Modelldaten an den Auftraggeber

Die maximal zu erreichende Punktzahl im Eignungskriterium B.2 beträgt 40.

(Entspricht 40% der in dem Eignungskriterien A, B.1 und B.2 erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 Punkten)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
2

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022576

Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß §§ 123 und 124 GWB)

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach
§ 123 GWB erfülle(n):
Ja / Nein
Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB erfülle(n):
Ja / Nein
Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind:
Ja / Nein
Falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Falls Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich sind:
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Berufsgenossenschaft

Angabe der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Weitere Eigenerklärungen

Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet.
zutreffend / nicht zutreffend

Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden.
zutreffend / nicht zutreffend

Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen.
zutreffend / nicht zutreffend

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung