Verfahrensangaben

Beauftragung von Winterdienstleistung am Universitätsklinikum Heidelberg

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 670
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90620000-9
44113910-7
34143000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beauftragung von Winterdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg an den Standorten Im Neuenheimer Feld, Schlierbach, Campus Bergheim, Blumenstraße in Heidelberg, sowie des Hubschrauberlandeplatzes Im Neuenheimer Feld.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beauftragung von Winterdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg an den Standorten Im Neuenheimer Feld, Schlierbach, Campus Bergheim, Blumenstraße in Heidelberg, sowie des Hubschrauberlandeplatzes Im Neuenheimer Feld.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
451.628,20
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.11.2026
31.03.2028

Der Vertrag beginnt zum 15.11.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 31.03.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.09.2027 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis inklusive 31.03.2029 wahrgenommen hat.

Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 31.03.2029, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.09.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis inklusive 31.03.2030 wahrgenommen hat.

Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 31.03.2030.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 670
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" wird die Summe der Angebotswerte für ein Jahr bepunktet. Dabei erhält der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis 50 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten anteilig Punkte.
Die Punkte werden ermittelt, indem der Angebotspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis aller Bieter gesetzt wird:

Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl (50 Punkte)

Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführungs-/Servicekonzept

Der Punktwert für das Kriterium "Ausführungs- und Servicekonzept" ermittelt sich wie folgt:

Höchster Zielerreichungsgrad:
Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Hoher Zielerfüllungsgrad:
Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad:
Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Geringer Zielerfüllungsgrad:
Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden.

Nichterfüllung:
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Um die Gewichtung des Kriteriums "Ausführungs-/ Servicekonzept" von 30 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Ausführungs-/Servicekonzept" mit dem Faktor 3 multipliziert.
Der Punktwert für das Kriterium "Ausführungs- und Servicekonzept" ermittelt sich demnach wie folgt:
Punktwert Ausführungs-/Servicekonzept = Erreichter Punktwert * 3
Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Ausführungs-/Servicekonzept" beträgt 30.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark

Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" je Angebot ermittelt sich wie folgt:

Höchster Zielerreichungsgrad:
Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Hoher Zielerfüllungsgrad:
Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad:
Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Geringer Zielerfüllungsgrad:
Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden.

Nichterfüllung:
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüberhinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.

Um die Gewichtung des Kriteriums ""Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" von 20 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" mit dem Faktor 2 multipliziert.

Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" ermittelt sich demnach wie folgt:

Punktwert "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" = Erreichter Punktwert * 2
Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" beträgt 20.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5
0

Größe der Unternehmen

5
2
2
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

2
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

451.628,20
EUR
636.208,24
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-028
Winterdienstleistung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Grundstückspflege Müller GmbH
DE143444128
Kleines Unternehmen
Leipziger Str. 62
69214
Eppelheim
Deutschland
DE128
s.ungerer@mueller-hd.de
062216738786
062216738272
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

04.05.2026
26.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

451.628,20
EUR

Angaben zum Angebot

2026-028
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung