Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support und die Erbringung von Dienstleistungen für die komplexe Cisco Communications und Collaboration -Infrastruktur im Konzern Universitätsklinikum Heidelberg.Die derzeit eingesetzten Infrastruktur Komponenten sollen ertüchtigt werden, bzw. sollen Erweiterrungen konsistent umgesetzt werden. Die Systeme / Systemkomponenten sollen sowohl einzeln, als auch im Rahmen von Sammelbestellungen während der Laufzeit verteilt beauftragt werden. Ebenso sollen die hierzu benötigten Dienstleistungen / Consulting zur Konzeptionierung / Erweiterungen / Migrationen / Wartungsverträge zum Betrieb der eingesetzten Systeme sukzessive während der Laufzeit der Vereinbarung beauftragt werden.
Das Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnologie (ZDI) am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) im weiteren Verlauf Auftraggeber (AG) genannt, stellt die Systeme/Infrastruktur für die Cisco Unified Communications und Collaborationsysteme (Videokonferenz- Webexplattform) bereit. Die vorhandene komplexe Infrastruktur muss im Rahmen des verfügbaren Budgets regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Mittlerweile sind viele Videokonferenz Raumsysteme im gesamten Konzern auf den zentralen Videokonferenzservern registriert. Ohne die zentralen Serversysteme könnten keine Videokonferenzen im Klinikum abgehalten werden. Ebenfalls besteht ein Managed Service Vertrag / Wartungsvertrag um einen 7 x 24 Betrieb der Videokonferenzplattform zu gewährleisten.Bei Ertüchtigungen und Erweiterungen dieser Infrastruktur muss die maximal mögliche Verfügbarkeit, Sicherheit und Performanz bei gleichzeitiger Minimierung der Betriebsaufwände stets gewährleistet und stringent umgesetzt werden. Hierzu suchen wir einen verlässlichen Partner, im weiteren Verlauf Auftragnehmer (AN) genannt, der in dem vorhandenen komplexen Umfeld mit entsprechendem KnowHow, die von uns nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Insbesondere sind bei den Dienstleistungen als auch bei Lieferung und Support für Erweiterungen tiefgreifende Kenntnisse beim Zusammenwirken der verschiedenen bei uns zum Einsatz kommenden Hersteller und Produkte essentiell.Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie Support für Cisco Unified Communications und Collaborationsysteme abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll ebenfalls einen Managed Service Wartungsvertrag (7 x 24) sowie die Cisco Hard- und Softwareverlängerung der eingesetzten Komponenten enthalten.Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte/Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.
einmalig um 3Jahr
Alle im Konzernverbundene Einrichtungen (Heppenheim / Mannheim)
"Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt ""4. Preisblatt"" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:
Punktwert ""Preis"" = (Gesamtwertungspreis ""P"" des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *80
Im Zuschlagskriterium ""Preis"" kann somit eine Maximalpunktzahl von 80 Punkten erreicht werden."
"Zur Ermittlung des Punktwertes ""Qualität"" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A3. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung ""Qualität"" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium ""Qualität"", 9 Punkte zu errreichen.
Der Punktwert ""Qualität"" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:
Punktwert ""Qualität"" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 9) * 20
Im Zuschlagskriterium ""Qualität"" kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden."
In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen / Volumen sind ausschließlich indikativ zu betrachten. Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
- Lieferung und Installation- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware) - Einweisung in die gelieferten Systeme - Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption- Wartungsverträge
Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen des Herstellers Cisco. Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt. Der Leistungsumfang dieser Vereinbarung betrifft, über die angefragten Produkte hinaus, die Lieferung aller Produkte der genannten Hersteller gemäß der jeweiligen Herstellerpreisliste in der aktuell gültigen Fassung abzüglich des Rabattsatzes zu dieser Produktkategorie gemäß den vom Auftragnehmer auszufüllenden Angaben in 4. Preisblatt. Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte des Herstellers in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden. Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden. Weitere Einzelheiten sind in Anlage 2 Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.