Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die externe Archivierung von Patientenunterlagen des Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) nebst Tochtergesellschaften bis zum Ablauf der jeweiligen Vernichtungsfrist auf Basis einer Rahmenvereinbarung.
siehe weitere Erfüllungsorte gemäß Anlage 1 - Leistungsbeschreibung
Der Bieter hat verbindliche und für die komplette Vertragslaufzeit gültige Preise (netto) gemäß Anlage 3 - Preisblatt einzureichen.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des Gesamtpreises (siehe Anlage 3 - Preisblatt) ermittelt. Dabei erhält der Bieter mit dem geringsten Gesamtpreis 50 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten anteilig Punkte.
Die Punkte werden ermittelt, indem der Gesamtpreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Gesamtpreis aller Bieter gesetzt wird:
Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Gesamtpreis / Gesamtpreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl (50 Punkte)
Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein Sicherheitskonzept einzureichen. Die geforderten Inhalte und Vorgaben werden unter Ziffer 3 in Anlage 4- Formblatt für das Angebot beschrieben.
In Zuschlagskriterium B kann somit für das Sicherheitskonzept eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden.
20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 16 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend.12 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung.8 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen.4 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt, inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen.0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt.
Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig.
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein Umzugskonzeptkonzept einzureichen. Die geforderten Inhalte und Vorgaben werden unter Ziffer 3 in Anlage 4 - Formblatt für das Angebot beschrieben.
In Zuschlagskriterium B kann somit für das Umzugskonzept eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden.
Die Qualität der Bieter-/Angebotspräsentation anhand der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Präsentation im Allgemeinen und im speziellen durch die einzelnen Personen des Projektteams einschließlich deren fachlicher Kompetenz fließt in die Gesamtpunktewertung ein. Der Auftraggeber erwartet die Vorstellung des im Auftragsfall durch den Bieter umzusetzende Sicherheits- und Umzugskonzept im Zuge der Bieterpräsentation.
Alle Bieter werden gebeten, sich den Zeitraum der KW 44 - 46 2025 vorzumerken, da die Bieter-/Angebotspräsentationen in diesem Zeitraum stattfinden werden. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung dieses Zeitraums vor.
Je nach Vorgabe des Auftraggebers ist die Bieter-/Angebotspräsentation als Präsenzveranstaltung oder digital durchzuführen.
Folgender Zeitplan wird für die Bieter-/Angebotspräsentationen vorgegeben (in Summe 60 Minuten):- Vorstellung des Sicherheitskonzepts: 20 Minuten- Vorstellung des Umzugskonzepts: 20 Minuten- Offene Fragerunde: 20 Minuten
In Zuschlagskriterium B kann somit für die Bieter-/Angebotspräsentation eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
10 Punkte: Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. Die Bieterpräsentation ist sehr überzeugend.8 Punkte: Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. Die Bieterpräsentation ist schlüssig.6 Punkte: Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. Die Bieterpräsentation ist ausreichend.4 Punkte: Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. Die Bieterpräsentation ist ansatzweise angemessen.2 Punkte: Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt, inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. Die Bieterpräsentation ist mangelhaft.0 Punkte: Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Die Bieterpräsentation ist ungenügend.
Der Auftragnehmer darf nach § 47 VGV, Abs. 5 für nachfolgende kritisch definierten Tätigkeiten (Patientenbezogene Daten) keinen Subunternehmer einbinden, sondern muss die Leistung durch einen firmeninternen und definierten Personenkreis erbringen: - Kartondistribution befüllter Kartonagen - Zustellung des angeforderten Archivguts an den AG - Vernichtung von Archivgut- Umlagerung des Archivguts bei Wechsel des An Als unkritische Tätigkeit wird die Zustellung von Leerkartonagen im Zuge der Kartondistribution gesehen.
Beschreibung der Begrenzung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:Die geeigneten Bewerber (mindestens drei) werden eine Aufforderung zur Einreichung eines Angebots erhalten. Die Bewerber, die auf Grundlage der veröffentlichten Eignungskriterien und der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht als geeignet bewertet werden konnten bzw. nicht zu einer Angebotseinreichung aufgefordert werden, werden nach Durchführung der Eignungsprüfung zeitnah hierüber informiert.
Die Begrenzung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der im Dokument "Wertungsmatrix Eignungskriterien" (Anlage 2 zum Anschreiben) dargestellten Punkteverteilung.
Der Auftraggeber wird mind. drei Bewerber, die aufgrund ihrer Eignungsnachweise nach Auswertung der Eignungskriterien die höchste Gesamtpunktzahl (Summe aus erreichten Punkten in Bewertungskriterium A) erreicht und gleichzeitig die Vorgaben der Mindestkriterien erfüllt haben, zu einer Angebotsabgabe auffordern.Der Auftraggeber behält sich im Rahmen seines Ermessens vor, auch mehr als drei Bewerber zu einer Angebotseinreichung aufzufordern. Ein Anspruch eines Bewerbers auf dieses Vorgehen besteht nicht.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bitte beachten Sie, dass in der Angebotsphase eine verkürzte Angebotsfrist von 15 Tagen vorgesehen ist. Falls Sie dieser Verkürzung nicht zustimmen, bitten wir um Rückmeldung bis 21.05.2025 als Nachricht über das "Vergabeportal-BW. "