Austausch des intraoperativen Magnetresonanztomographen der neurochirurgischen Klinik am Universitätsklinikum Heidelberg
Die neurochirurgische Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg ist eine der führenden neurochirurgischen Einrichtungen Europas, welche das gesamte Spektrum des neurochirurgischen Fachgebietes in hoher Fallzahl operativ behandelt. Zur Verbesserung der Behandlungsqualität des insgesamt medizinisch hochkomplexen Patientenkollektivs ist die Ersatzbeschaffung des intraoperativen Magnetresonanztomographen beabsichtigt. Das jetzige System ist seit 2009 in Betrieb. Das neu anzuschaffende MRT System muss eine INSIFGHTEC HIFU Schnittstelle bieten.Eine kraniale Patientenumlagerung, mittels mobilem Scanner-Tisch ist zu realisieren, somit folglich Vermeidung doppelter Umlagerung.Darüber hinaus muss das neue MRT System über folgende technische Mindestparameterverfügen:- Erforderliche Magnetstärke 1,5 Tesla- Bore-Durchmesser mind. 70cm- Bore-Länge max. 150cm- Anzahl gleichzeitig adressierbarer Spulenelemente > 200- Slew-Rate > 150 T/m/s- Field of View mind. 55x55x50cm
technische Alleinstellung
In Verbindung mit dem hier zu vergebenden Austausch des MRTs ist zeitnah die Implementierung von HIFU Prozeduren (HighIntensityFocusUltratherapy) umzusetzen. Das zu beschaffende System des Herstellers Siemens Healthineers AG bietet die INSIGHTEC HIFU Support Option, die neben den erforderlichen Hardwareschnittstellen auch eine Lizenz zur Thermometrie auf Basis der Phasenbildgebung sowie deren Auswertung beinhaltet.Neurochirurgische Eingriffe umfassen Operationen am Gehirn, Rückenmark und peripheren Nerven, um Krankheiten wie Hirntumore, Aneurysmen, Bandscheibenvorfälle, Spinalkanalstenosen und Verletzungen zu behandeln. Zur Überprüfung des Operationserfolges werden die Patienten während der OP aus dem OP Saal in den Scannerraum verbracht. Dieser Transport muss entsprechend schonend, erschütterungsfrei und zeitlich eingegrenzt erfolgen. Daher ist ein darauf abgestimmtes Transportmedium zwingend erforderlich, welches sich in die gegebene Infrastruktur logistisch sehr gut einpasst. Die räumlichen Gegebenheiten des Scannerraums im Neurochirurgischen OP sind durch die bauliche Enge und insbesondere durch die begrenzte Raumlänge stark eingeschränkt. Ein Patiententransfer in der Magnetachse - wie er bei konventionellen Systemen erforderlich wäre - ist aufgrund des begrenzten Platzes nicht realisierbar, da hierfür ein Freiraum von mindestens fünf Metern vor der MR-Gantry notwendig wäre. Zudem muss der Transfer sowohl aus OP 10 als auch aus OP 11 möglich sein, ohne dass der Betrieb im jeweils anderen OP beeinträchtigt wird. Konkret bedeutet dies: Bei einem Transfer aus OP 10 muss die Verbindungstür zu OP 11 während des Transfers geschlossen bleiben, um den parallelen OP Betrieb sicherzustellen. Das Nexaris Dockable Table-System erlaubt eine direkte und äußerst platzsparende Umlagerung des Patienten durch einfache Translation der Tischplatte vom Maquet-OP-Tisch auf den Nexaris Dockable Table. Hierbei ist nur eine einzige Umlagerung notwendig, da der Nexaris Dockable Table anschließend direkt als Patientenliege des MRT angedockt werden kann. Andere am Markt verfügbare Systeme erfordern entweder eine zweifache Umlagerung oder einen Transfer entlang der Magnetachse, was unter den gegebenen räumlichen Bedingungen nicht möglich wäre.Über dieses bedeutsame, logistische Alleinstellungsmerkmal beim Patiententransfer hinaus bietet das von Siemens angebotene System auch technische Alleinstellungsmerkmale. Das Gradientensystem des MAGNETOM Sola verfügt über die höchste Slew-Rate. Dies ist insbesondere für schnelle und ultraschnelle MR-Techniken, wie etwa die Diffusion-Tensor-Bildgebung (DTI), von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus bietet das System die größte Anzahl gleichzeitig ansteuerbarer Spulenkanäle bei einem gleichzeitig größeren Homogenitätsbereich um das Isozentrum als die vergleichbaren Systeme am Markt. DieseEigenschaften sind insbesondere für spinale Anwendungen von erheblichem Vorteil. Insgesamt ergibt sich aus den vorgenannten Erläuterungen ein klarer technologischer und funktionaler Vorsprung: Das Siemens-Angebot stellt die einzige Lösung dar, die den geforderten klinischen Workflow unter den gegebenen räumlichen Bedingungen ermöglicht und dem Auftraggeber zugleich die höchste technische Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit im Vergleich bietet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.