Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" je Angebot ermittelt sich wie folgt:
Höchster Zielerreichungsgrad:
Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.
Hoher Zielerfüllungsgrad:
Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.
Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad:
Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.
Geringer Zielerfüllungsgrad:
Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden.
Nichterfüllung:
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüberhinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden.
Um die Gewichtung des Kriteriums ""Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" von 20 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" mit dem Faktor 2 multipliziert.
Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" ermittelt sich demnach wie folgt:
Punktwert "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" = Erreichter Punktwert * 2
Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" beträgt 20.