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Verfahrensangaben

Operations- und Untersuchungsleuchten für das Kreiskrankenhaus Bergstraße, Heppenh...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.04.2026
24.04.2026 11:00 Uhr
24.04.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Hessen
DE812056745
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 6151120
+49 6151126347

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31524110-9
31524000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Am KKB in Heppenheim entstehen im Ersatzneubau (Bauteil G) eine
Zentrale Notfallaufnahme und ein OP-Bereich. Beide Bereiche werden u.a. mit deckenmontierten Operations- bzw. Untersuchungsleuchten ausgestattet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Operations- und Untersuchungsleuchten sind als Deckenleuchten auszuführen.
Die Operations- und Untersuchungsleuchten müssen mit horizontalem Auslegearm, vertikalem Schwenkarm (Federarm) und Leuchtenkörper ausgestattet sein. Uneingeschränkte Drehbewegungen sind durch anschlagfreie Drehgelenke und Stromzuführung über Schleifkontakte vorzusehen. Die Drehbewegung muss auch beim Einsatz eines Kamerasystems funktionsfähig sein. Die Leuchtenkörper müssen an jeder Arbeitsposition selbstständig gehalten werden und an jedem Punkt des Aktionsradius selbsthemmend feststehen. Die Leuchtenkörper müssen staubdicht geschlossen sein. Die Leuchtenkörper müssen an der Außenseite glatt sein, es dürfen keine Kanten hervorstehen, um ein Verkanten mehrerer Leuchtenkörper zu verhindern. Das Leuchtfeld muss in seiner Helligkeit homogen sein. Dunkle Punkte innerhalb des Leuchtfeldes sind unzulässig. OP-Leuchtenkombinationen bestehen aus zwei OP-Leuchten und
einem Monitorarm. Eine der beiden Leuchten muss so konstruiert sein, dass eine OP-Kamera integriert werden kann. Die Tragarme der einzelnen OP-Leuchten sind untereinander zu montieren (nicht nebeneinander). Bei Kombination mehrerer Leuchten mit Farbtemperaturwahl muss eine Synchronschaltung der Farbtemperatur der Leuchtenkörper gewährleistet sein. Die Positionierung der Leuchten sowie der Monitore erfolgt über Handgriffe an der Leuchte. Sterile Einwegüberzieher werden über das Klinikum beschafft. Die Positionierung muss zusätzlich über einen außenliegenden
Griff/ Griffleiste erfolgen können.

Siehe Anlage 1 zum Anschreiben - BTG_4730.2_102_Operations-_und_Untersuchungsleuchten_LV

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH
64646
Heppenheim
Deutschland
DE715

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
100 % Preis

Zuschlagskriterium 1 gem. Ziff. 9.1 des Anschreibens an Bewerber/Bieter)

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6Y50N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Folgende Eigenerklärungen:
Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Folgende Eigenerklärungen:
Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der AN hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen Personen- und sonstige Schäden nachzuweisen.

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind mindestens wie folgt zu bemessen und dem Auftraggeber auf Anforderung nachzuweisen:
- Der Auftragnehmer bestätigt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden ist auch das Regressrisiko abzudecken.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung