Die Gemeinde Zimmern o.R. errichtet als Neubau eine Dreifeldsporthalle. Das Grundstück liegt am westlichen Ortsrand der Gemeinde, es wird von der Alten Flözlinger Straße erschlossen.Untergeschoss und Treppenhaus der Sporthalle werden in Stahlbetonbauweise erstellt, die übrigen oberirdischen Bauteile in Holzbauweise. Die überbaute Fläche des Neubaus beträgt knapp 1.800 m² mit einer BGF von ca. 3.000 m² und einem BRI von ca. 20.000 m³.
Trafostation, bestehend aus:1 St. Trafo 630kVA, 1 Mittelspannungsschaltanlage (2x Ringfeld, Leistungsschalterfeld, Verrechnungsmessfeld, Kabelanschlussfeld, 2x Transformatorfeld) Niederspannung ( Eingang LS 1250A, Zentraler Erdungspunkt, Abgang LS 630A, 5X Abgang NH )Öffentliche Ladestation mit 22kW
Zuschlagskriterium Preis, Gewichtung 100%.
Als Kommunikationskanal wird das Vergabeportal-bw.de genutzt.
Rathaus Zimmern o.R.Zimmer 14 im ersten ObergeschossRathausstraße 278658 Zimmern o.R.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeberdirekt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt KEV179 als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk-Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten.
Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem § 16 Absatz 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft3 % Gewährleistungsbürgschaft (Rückgabezeitpunkt nach mangelfreier Objektbegehung am Ende der Gewährleistungszeit)
Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis.