Das bestehende Gebäude des Carlo-Schmid-Gymnasiums wurde 1983 erbaut und ist Bestandteil des Sport- und Schulzentrums Feuerhägle von ca. 40 ha Gesamtfläche. Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan als Fläche für Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Schule - ausgewiesen. Das Gymnasium ist Teil einer übergeordneten Gesamtstrategie für die Schulentwicklung im Feuerhägle, die Sanierungen, teilweise Umbauten der umliegenden Schulen und die Anpassung der Freianlagen beinhaltet. Das Carlo-Schmid-Gymnasium soll inhaltlich weiterentwickelt und von einer 4- auf eine 5-zügige Schule ausgebaut werden. Der erhöhte Raumbedarf soll durch einen Ergänzungsneubau abgedeckt werden. Das Bestandsgebäude wird kernsaniert und aufgestockt. Wettbewerbsaufgabe ist die Konzeptplanung für einen Ergänzungsbau. Der Neubau soll entsprechend der Energieleitlinie (EngL) klimaoptimiert als Holzkonstruktion hergestellt und die Wärmeerzeugung des gesamten Schulzentrums zukünftig (als Ankernutzer) über das zur Zeit im Ausbau befindliche Fernwärmenetz der SWT erfolgen. Zusätzlich werden möglichst große PV-Flächen und die Optimierung der eingesetzten Materialien den CO2-Fußabdruck minimieren und die Nachhaltigkeit insgesamt erhöhen. Der Wettbewerbsbereich umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 3.110m². Das Raumprogramm für den Ergänzungsneubau umfasst eine Nutzfläche von ca. 2.760m². Die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsberechnung überschlägig ermittelten Kosten für das Bauwerk (KG 300 + 400) belaufen sich auf ca. 10 Mio. EUR brutto (Stand 2024).
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021:Objektplanung, §34 HOAI, Lph 1-5, optional 6-9
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Platzierung im Wettbewerb, dokumentiert durch das Preisgerichtsprotokoll.
Überschlägige Kostenabschätzung gemäß der Kostengliederung der DIN 276, 1. Ebene und Erläuterung der Kalkulationsbasis.Erläuterung der Kostenkennwerte, die der Kostenabschätzung zugrunde gelegt wurden (z.B. BKI, eigene Kenndatenbank, abgerechnete Projekte), sowie Kostenrisiken.
Gegenstand dieses Zuschlagskriteriums ist die konzeptionelle Erläuterung der Weiterentwicklung des Entwurfs in Bezug auf die Wettbewerbsarbeit des Bieters, auf der Grundlage der Kritik des Preisgerichts gemäß Preisgerichtsprotokoll gemäß der zur Verfügung gestellten Anlage "Optimierungshinweise".Die Darstellung der Optimierungspotentiale im Abgleich mit dem Wettbewerbsentwurf soll Bestandteil der Bieterpräsentation sein.
Unter dem Punkt soll der Bieter erläutern, mit welchen Projektbeteiligten sie beabsichtigen, die Planungsleistungen zu erbringen. Die Darstellung soll auf Grundlage nachfolgender Gliederung und Erläuterung der Unterpunkte erfolgen:Projektorganisation: OrganigrammSchlüsselpersonal
Projektmanagement:TerminmanagementKommunikation
Folgende Parameter werden der Beauftragung im Sinne eines Festpreises gemäß §58 Abs. 2 VgV zugrunde gelegt:1. Objektplanung, §34 HOAI 2021, Zone IV, Basishonorarsatz2. Nebenkostenpauschale: 4 % 3. Stundensätze:115EUR/h Inhaber/Projektleiter 90EUR/h Mitarbeitende Architekten 70EUR/h sonstige Mitarbeitende
Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich Bewerber und Bewerbergemeinschaften aus Architekten.Darüber hinaus waren Innenarchitekten als weitere Entwurfsverfasser zugelassen. Diese mussten erst in der Verfassererklärung benannt werden.
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung im Wettbewerb waren (Aufzählung ohne Rangfolge):- Städtebauliche Einfügung- Architektonisches Konzept - Funktionalität- Gestalterische Qualität- Nachvollziehbarkeit der Holzbaukonstruktion- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Verhandlungsgespräche werden zunächst mit dem 1. Preisträger geführt. Wenn diese zu keinem Ergebnis führen, werden gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern durchgeführt. Diese treten dabei als Bieter bzw. Bietergemeinschaft auf.Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:1. Wettbewerbsergebnis 50%2. Wirtschaftliche Umsetzbarkeit 20%3. Weiterentwicklung Entwurf 15%4. Projektorganisation und Projektmanagement 15%
Das Honorar wird als Festpreis vorgegeben, so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bewertet wird. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der HOAI und des ausgewählten Entwurfs festgelegt. Folgende Parameter werden der Beauftragung im Sinne eines Festpreises gemäß §58 Abs. 2 VgV zugrunde gelegt:1. Objektplanung, §34 HOAI 2021, Zone IV, Basishonorarsatz2. Nebenkostenpauschale: 4 % 3. Stundensätze:115 EUR/h Inhaber/Projektleiter 90 EUR/h Mitarbeitende Architekten 70 EUR/h sonstige Mitarbeitende
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die besten Arbeiten wurden Preise und Anerkennungen ausgelobt. Preise wurden den Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen wurden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.Als Wettbewerbssumme stellte die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 65.000,--EUR (zzgl. gesetzliche MwSt.) zur Verfügung:1. Preis: 26.000,-- EUR2. Preis: 16.000,-- EUREine Anerkennung: 6.000,-- EUREine Anerkennung: 6.000,-- EUREine Anerkennung: 6.000,-- EUREine Anerkennung: 6.000,-- EUR
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Teilnehmer wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Wettbewerbsergebnis: ein 1. Preis: 1006 HEIN architekten, A-Bregenz mit xander architektur zt gmbh, A-Feldkirchein 2. Preis: 1008 a+r Architekten GmbH, DE-TübingenAnerkennung: 1010 BFK architekten, DE-StuttgartAnerkennung: 1013 Böwer Eith Murken Hautau Winterhalter Architekten PartG mbB, DE-FreiburgAnerkennung: 1015 Hähnig I Gemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB, DE-TübingenAnerkennung: 1019 L/A Liebel Architekten BDA, DE-Aalen