| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.3' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 085.2 | KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB |
| LV: | 024 | Fliesen- und Plattenarbeiten |
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Titel
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Bezeichnung
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01 |
Übergeordnete Leistungen |
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01.01 |
Erweiterte Baustelleneinrichtung |
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01.02 |
Projektabwicklungsmethodik |
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01.03 |
Muster / Musterzimmer |
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01.04 |
Dokumentation |
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02 |
Vorbereitende Maßnahmen |
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02.01 |
Boden |
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02.02 |
Wände |
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03 |
Fliesenarbeiten |
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03.01 |
Bodenfliesen |
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03.02 |
Wandfliesen / Fliesenspiegel |
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03.03 |
Spiegel (öffentliche WCs) |
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03.04 |
Profile / Fugen |
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04 |
Nachbereitende Arbeiten |
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04.01 |
Besondere Schutzmaßnahmen |
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04.02 |
Reservefliesen |
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05 |
Nachweisarbeiten |
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05.01 |
Stundenlohnarbeiten |
Der AG Studierendenwerk Karlsruhe AöR errichtet auf dem Gelände KIT Campus Ost, ehemalige Mackensen Kaserne, mit der postalischen Anschrift Rintheimer Querallee 2c, 76131 Karlsruhe (Flurstück Nr. 22808/38) eine Wohnanlage für Studierende, bestehend aus einem Neubau (Bauteil B) und dem Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes (Bauteil A - ehemaliges Stabsgebäude).
Das Baugrundstück umfasst insgesamt eine Fläche von rund 11.500 m². Innerhalb des Baugrundstücks befindet sich eine für den Neubau mit 201 Wohnplätzen Fläche (Baufeld) von rund 2.600 m².
Im Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude definieren die zwei Gebäude einen Platz, in dem Grünflächen, Sitzplätze und Fahrrad-Stellplätze integriert sind.
Die Eingänge zum Neubau befinden sich an den nordöstlichen und nordwestlichen Gebäudeecken; von diesen sind über kleine Foyers zwei Treppenhäuser zu erreichen. Das dritte Treppenhaus befindet sich zentral an der internen Promenade, die die zwei Eingänge verbindet. Im hohen Gebäudeteil an der Ostseite wird ein Aufzug vorgesehen.
Im EG sind alle Gemeinschaftsnutzungen untergebracht, außerdem stehen 2 barrierefreie Appartements zur Verfügung.
Der große Gemeinschaftsraum, der Musikraum und die Werkstatt liegen an der internen Promenade und haben direkten Zugang zu den zwei privaten Höfen.
Der Neubau ist im mittleren Bereich für Technikräume teilunterkellert.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet nachfolgende Leistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau.
Verwendete Abkürzungen
AN Auftragnehmer
AG Auftraggeber
AZ Abschlagszahlung
OÜ Objektüberwachung
LV Leistungsverzeichnis
BV Bauvorhaben
BE Baustelleneinrichtung
EG Erdgeschoss
OG Obergeschoss
UG Untergeschoss
FFB Fertigfußboden
RFB Rohfußboden
OK Oberkante
UK Unterkante
VK Vorderkante
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
UVV Unfallverhütungsvorschrift
WBVBs Weitere Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
EP Einheitspreis
o.glw. oder gleichwertig
ATV ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART - DIN 18299
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen.
Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten Parameter (z.B. Maße, technische, physikalische, chemische, biologische und optische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein. Zu beachten sind ggfs. ergänzende Konkretisierungen zu einzelnen Positionen.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat:" vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom AG eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
0.1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE - DIN 18299
0.1.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheiten der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei Ihrer Benutzung
Das Grundstück liegt auf dem KIT Gelände (KIT Campus Ost) ehemalige Mackensen Kaserne und wird durch eine Zufahrt der Rintheimer Querallee angefahren. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiepark Karlsruhe, zur ehemaligen Bundeswehrfachschule, zur Karlsruher Niederlassung der Deutschen Flugsicherung, zu Kleingartenanlagen und zum Hauptfriedhof am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der strahlenförmig vom Karlsruher Schloss abgehenden Straßen) und der Rintheimer Querallee.
Das Baufeld hat einen Abstand von rund 15 m zum südlich verlaufenden Fuß- und Radweg, der Hagsfelder Allee, in Richtung Innenstadt und in Richtung Sportzentrum und Wohngebiet Hagsfeld im Nordosten. Innerhalb des 15 m breiten Grünraums sind alle Bäume in Verlängerung des Schlussstrahls der Hagsfelder Allee zu erhalten und zu schützen.
Die Zufahrt ist durch eine Schrankenanlage abgesperrt. Die Schranke ist 24 Stunden über einen Ruftaster erreichbar. Auf dem Gelände entlang der bestehenden Kasernengebäude sind zweispurige Fahrbahnen vorhanden.
Lage: Rintheimer Querallee 2c, 76131 Karlsruhe (Flurstück Nr. 22808/38)
Die BE-Fläche wird bis auf die Flächen der Erdarbeiten, soweit möglich auf befestigten Flächen (Asphalt, Pflaster und Plattenbeläge) belassen. Die Flächen der BE und der Baustellensicherung sind im Baufortschritt in Abschnitten anzupassen. Flächen für die BE sowie Stellplätze für Firmenfahrzeuge stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung und werden dem AN von der OÜ zugewiesen. Die Abgrenzung der Lagerfläche und die Aufbewahrung von Werkzeugen und Material ist Sache des AN.
0.1.2. Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Immissionen
Im Umfeld, d.h. im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen bestehende, zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude (u.a. Wohngebäude). Diese Gebäude sind vor Schallimmissionen aus dem Baustellenbetrieb zu schützen. Die Einstufung der angrenzenden Bebauung ist im Bebauungsplan nach folgenden Einstufungen deklariert:
Immissionsrichtwert nach AVV für Mischgebiet:
von 7 bis 20 Uhr: 60 dB (A)
von 20 bis 7 Uhr: 45 dB (A)
Immissionsrichtwert nach AVV für Wohngebiete:
von 7 bis 20 Uhr: 55 dB (A)
von 20 bis 7 Uhr: 40 dB (A)
Arbeitszeiten
Regelarbeitszeit werktags (Mo-Sa) von 7-20 Uhr
Die Nachtruhe von 22-6 Uhr ist zwingend einzuhalten. In diesen Zeiträumen dürfen keine Bautätigkeiten ausgeführt werden. In den Randzeiten 6-7 und 20-22 Uhr dürfen nur lärmfreie Arbeiten durchgeführt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm ist zu beachten und einzuhalten.
Baumaschinen
Es sind ausschließlich lärmarme Baumaschinen und -geräte, die in der 32. BlmSchV als lärmarm klassifiziert sind und mindestens den Anforderungen der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG genügen, einzusetzen.
Für Baumaschinen und -geräte, die nicht nach Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG eingeordnet sind, ist der Stand der Lärmminderung separat nachzuweisen. Es dürfen nur Baumaschinen und -geräte eingesetzt werden, die mit der CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels entsprechend der EU-Richtlinie versehen sind.
Witterung
klimatische Bedingungen: Entsprechend den Stadtteilen Oststadt / Hagsfeld, Karlsruhe
Witterungseinflüsse während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit mit denen normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung.
0.1.3. Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Gebäudekennzahlen
Der Neubau hat nachfolgende relevanten Abmessungen. Die Höhen beziehen sich auf der gemittelten Geländeoberkante ±0,00 = 114,06m ü. NHN
Der Neubau hat einen trapezförmigen Grundriss mit Kantenlängen von ca. 78m, 10m, 85m, 43m.
Der Neubau unterteilt sich in 3 Gebäudeteile mit 2 Zwischenbauten
Die Zwischenbauteile erstrecken sich über 3 Geschosse.
Der westliche Gebäudeteil erstreckt sich über 4 Geschosse.
Der mittlere Gebäudeteil erstreckt sich über 4 Geschosse und ist für Technikräume teilunterkellert.
Der östliche Gebäudeteil erstreckt sich über 7 Geschosse.
RFB Untergeschoss: -3,22 m
RFB Erdgeschoss: -0.18 m
RFB 1. Obergeschoss: +3,295 m
RFB 2. Obergeschoss: +6,185 m
RFB 3. Obergeschoss: +9.075 m & RFB Flachdach: +9,115 bei den Zwischenbauten
RFB 4. Obergeschoss: +11.965 m
RFB 5. Obergeschoss: +14.855 m
RFB 6. Obergeschoss: +17.745 m
Die Geschosshöhen des Rohbaus entsprechen
Untergeschoss: 3,04 m
Erdgeschoss: bis 3,475 m
bis 6 Obergeschoss: 2,89 m
Obergeschoss Zwischenbauten: 2,93 m
Der flachgedeckte Neubau ist höhengestaffelt von West nach Ost mit Traufhöhen von ca. 10m, 13m und 21m. Am höchsten Punkt hat der Neubau eine Attikahöhe von 21,295 m und eine Deckenhöhe von 20,635 m über der gemittelten Geländeoberkante
BGF Neubau: ca. 6.550,00m²
BRI Neubau: ca. 19.870,00m³
Konstruktionsweise, Angaben zur Baukonstruktion Neubau
Der Neubau wird als Stahlbeton-Schottenkonstruktion & die nichttragenden Außenwände als Stahlbetonfertigteile ausgeführt. Die Fassade wird mit einer wärmegedämmten, hinterlüfteten Faserbeton-Konstruktion bekleidet.
Gründung
Die Gründung erfolgt entsprechend dem Bodengutachten (siehe Anlagen) und statischer Erfordernis. Zum geplanten BV liegt ein geotechnisches Gutachten vom Ingenieurbüro Roth & Partner vom 22.12.2021 vor.
Die Gründung des gesamten Gebäudes erfolgt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und wegen der sichereren Tragwirkung bzgl. Erdbeben auf einer tragenden Bodenplatte (Erdbebenzone 1).
Außenwände
Die erdberührten Bauteile werden als Weiße Wanne nach WU-Richtlinie 12/2017 DAfStb ausgeführt.
Die aussteifenden Treppenkerne und der Aufzugsschacht werden in robuster Massivbauweise aus Stahlbeton ausgebildet.
Die tragenden Außenwände werden in Stahlbeton 20 - 25 cm und teilw. 30 cm (Turm) hergestellt. Die nichttragenden Außenwandteile werden als raumhohe nichttragende Vollbetonfertigteile mit d = 16 cm vorgesehen.
Die Stb.- Außenstützen d = 35 - 40 cm werden im Deckenbereich flankierend gedämmt.
Die Außenwandbekleidung besteht aus einer hinterlüfteten Fassade mit Faserzementplatten, die auf einer Metall-Unterkonstruktion sichtbar montiert werden. Zusätzlich umfasst die Bekleidung auch die Laibungen und die Unterseiten der Stürze.
Innenwände
Einige Innenwände werden aus statischen und brandschutztechnischen Gründen in Stahlbeton oder Mauerwerk ausgeführt.
Die übrigen Innenwände werden als Leichtbauwände errichtet.
In den Sanitärräumen kommen zusätzlich Trennwände und Vorwandinstallationen in Form von Gipskarton-Ständerwänden zur Ausführung.
Fenster/Glasfassaden
Das Foyer erhält an der Nordfassade sowie an den zurückversetzten Eingangsbereichen im Osten und Westen großflächige Glasfassaden, ausgeführt als Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit thermisch getrennten Stahl- oder Aluminiumprofilen.
An der Südfassade, im Bereich der Gemeinschaftsräume und Flure vom EG bis zum 2. OG, werden ebenfalls Pfosten-Riegel-Fassaden eingebaut.
Für die Zugänge im Osten und Westen des Gebäudes sind jeweils nach außen öffnende Aluminiumrahmen-Glastüren vorgesehen. Zum Sonnenschutz werden Raffstoreanlagen vorgehängt installiert.
In den restlichen Bereichen (Zimmer, Küchen etc.) sind Kunststofffenster mit Öffnungsflügel, einer absturzsichernden Festverglasung und je nach Einbausituation mit einem Seitenelement geplant.
Der Sonnenschutz wird durch einen in der Fassade integrierten Schiebeladen ausgebildet.
Decken
Die Zwischendecken werden als Flachdecken aus Stahlbeton ausgeführt.
Im EG und tlw. in den Geschossen darüber werden größtenteils abgehängte, glatte Gipskartondecken mit Einbauleuchten installiert.
In den weiteren Bereichen bleiben die Stahlbetondecken sichtbar.
Die Eingangsflure der Apartments erhalten zwischen dem Bad und dem Einbauschrank teilweise eine abgehängte Gipskartondecke, die als Installationsebene dient.
In den Gemeinschaftsräumen werden abgehängte, gelochte Gipskartondecken mit Akustikvliesauflage eingebaut, um die Anforderungen an die Raumakustik zu erfüllen.
Dächer
Die Flachdachkonstruktion wird als Warmdach mit extensiver Begrünung ausgeführt.
Die Wärmedämmung erfolgt als Gefälledämmung, um eine gezielte Ableitung des Regenwassers zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über Einlaufkörper, die direkt oberhalb der Versorgungsschächte der Zimmer positioniert sind, da ein Leitungsverzug in der Decke nicht möglich ist.
Notüberläufe sind über geplante Öffnungen in den Attiken vorgesehen.
0.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Es gelten die Regelungen der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO). Weiteres regelt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan des Koordinators nach Baustellenverordnung.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenzufahrten nach Arbeitsende und bei Arbeitsunterbrechungen verschlossen werden. Die angrenzenden öffentlichen Straßen sind vom AN sauber zu halten bzw. bei Bedarf arbeitstäglich zu reinigen von den Verschmutzungen, die der AN verursacht hat. Bei entsprechendem Fuhrbetrieb und Witterungslage sind die Straßen bei Bedarf täglich zu reinigen. Die Kosten für die Straßenreinigung sind vom AN zu tragen und in die eigene BE einzukalkulieren.
Das Bauzauntor ist dauerhaft geschlossen zu halten.
0.1.5. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Für die umliegenden Bestandsgebäude, welche während der Bauphase weiterhin genutzt werden, müssen alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Das heißt Flucht- und Rettungswege oder die Freihaltung notwendiger Feuerwehrflächen ist ständig zu gewährleisten.
Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des Betriebes und der Nutzung der Bestandsgebäude müssen ebenfalls jederzeit freigehalten werden.
Die Verkehrssicherung- und die Winterdienstpflichten der Baustellenzufahrt und das vom Bauzaun umschlossene Baugeländes liegt bis zur Fertigstellung der Maßnahme beim AN BE, es sei denn es wird im LV eine Ausnahme beschrieben. Das Räumen der Fuß- und Verkehrswege des Baugeländes von Schnee und Eis erfolgt bei Schneefall in der Regel jeweils bis 7:00 Uhr morgens, zum Beginn eines Arbeitstages (§4 Abs. 5 S.2 VOB/B).
0.1.6. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen
Das Fassadengerüst inkl. 3 Bauaufzüge an der Nordseite wurde bauseits durch den AN Gerüstbau errichtet. Die Bauaufzüge fahren jedes Geschoss an und haben ein vorgelagertes Absetzpodest. Die Aufzüge werden wie folgt ausgeführt:
max. Traglast: ca. 2.000 kg
Hubgeschwindigkeit: 12 m / min
Grundfläche Fahrkorb: mind. 1,50 x 3,50 m,
Fahrkorb geeignet für Transporte von Güten bis H = 2,80 m
Weiteres ist dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen.
0.1.7. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Die Medienanschlüsse für alle nachfolgenden Unternehmen werden bauseits zur Verfügung gestellt und werden über die gesamte Bauzeit vorgehalten. Die Lage der Hauptanschlüsse ist dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen.
0.1.7.1. Baustrom
Der Baustrom wird bis zum Zeitpunkt des Beginn der Ausführung der Arbeiten durch den AN BE errichtet. Es werden nachfolgende Baustromverteiler zur Verfügung gestellt:
2 x Hauptstromverteiler
3 x Unterverteiler zur allg. Baustromversorgung
2 x Unterverteiler zur Baustromversorgung der Kräne (allstromsensitiv)
2 x Unterverteiler zur Versorgung der Containeranlage
1x Unterverteiler je Treppenhaus
3 x Unterverteiler je Geschoss (bis 3.OG), 1x Unterverteiler je Geschoss (ab 4.OG)
Für die Stromversorgung des Arbeitsplatzes hat der AN während der Bauphase selbst zu sorgen. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 VOB/B trägt der Auftragnehmer die Kosten des Verbrauchs sowie der erforderlichen Messer oder Zähler; bei mehreren Auftragnehmern erfolgt die Kostentragung anteilig.
0.1.7.2. Bauwasser
Der Bauwasseranschluss wird bis zum Zeitpunkt des Beginn der Ausführung der Arbeiten durch den AN BE errichtet. Sofern größere Wassermengen benötigt werden, ist dies vorab mit der OÜ abzustimmen. Es werden nachfolgende Wasserentnahmestellen zur Verfügung gestellt:
2 x Auslaufventil DN 15 - 1/2"
2 x Auslaufventil DN 20 - 1/2"
1 x DN 50 einschl. Absperrarmaturen und Übergang C-Kupplung
Für die Wasserversorgung des Arbeitsplatzes hat der AN selbst zu sorgen. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 VOB/B trägt der Auftragnehmer die Kosten des Verbrauchs sowie der erforderlichen Messer oder Zähler; bei mehreren Auftragnehmern erfolgt die Kostentragung anteilig.
0.1.7.3. Abwasser / Regenwasser
Abwasser darf keine größeren Verunreinigungen aufweisen, als die Entwässerungssatzungen der öffentlichen Ver- und Entsorgerbetriebe zulassen.
0.1.7.4. Baubeleuchtung
Die Baubeleuchtung der Flucht- und Rettungswege erfolgt bauseits. Für die Arbeitsplatzbeleuchtung während der Ausführung der Arbeiten hat der AN selbst zu sorgen. Alle hieraus resultierenden Kosten sind mit den vertraglich vereinbarten EPs abgegolten.
0.1.7.5. Energie- und Wasserumlage
Eine Umlage der Verbrauchskosten ist vorgesehen. Die Abrechnung der Energie- und Wasserumlage ist in den WBVBs geregelt.
0.1.8. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume
Der AN hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Überlassung von Räumen innerhalb der Baustelle, stattdessen werden Flächen für Mannschafts- und Materialcontainer im Bereich der BE zur Verfügung gestellt (§ 4 Abs. 4 S.1 Nr. 1 VOB/B). Es sind jedoch nur Tagesunterkünfte, Büros und Materialcontainer zugelassen. Das Aufstellen von Wohnwagen, Schlafunterkünften und die Unterbringung von Personal im Bereich der Baustelle und auf dem Grundstück ist ausdrücklich untersagt.
Die Inanspruchnahme der BE-Fläche ist mit der OÜ vor der Nutzung abzustimmen. Hierfür muss vom AN innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung der Bedarf an Containerstellflächen (u.a. Größe und Anzahl) an die OÜ übermittelt werden.
Außerhalb des umzäunten Baufeldes darf keine BE des AN aufgestellt werden. Alle von der Maßnahme nicht betroffenen Grünanlagen und befestigten Flächen, sowie Straßen dürfen nicht beschädigt werden. Für Schäden an der Beseitigung haftet der AN.
Ein Baustellen-WC wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Lage ist dem BE-Plan zu entnehmen.
0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
- keine Angaben -
0.1.10. Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen
- keine Angaben -
0.1.11. Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Die aktuellen gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Materialien, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen usw. dürfen nicht auf dem Baugrundstück gereinigt werden oder es sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Es dürfen keine verunreinigten Abwässer und andere Flüssigkeiten in/auf den Baugrund gegeben werden. Festgestellte Verunreinigungen werden bauseits durch einen Bodenaustausch zu Lasten der Verursacher beseitigt.
0.1.12. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Die Entsorgung von Baumaterial hat nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Abfallentsorgung der Stadt Karlsruhe zu erfolgen.
Zur Entsorgung von verunreinigten Abwässern und anderen Flüssigkeiten sind nach Rücksprache mit der OÜ und der zuständigen Behörde geeignete Auffangwannen zugelassen. Diese sind unverzüglich nach Gebrauch und zu eigenen Lasten zu entsorgen. Zwischendeponie von Bauschutt, Aushub etc. im Bereich der Baustelle ist außerhalb des firmeneigenen Schuttcontainers nicht zulässig. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit auf die ihm von der örtlichen OÜ zugewiesene Flächen eigene Schuttcontainer zu stellen. Siehe hierzu auch beiliegenden BE-Plan.
Die Entsorgung von Baustellenabfällen ist Sache des AN.
0.1.13. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
- siehe Punkt "0.1.2." -
0.1.14. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Baumbestand
Der Baumbestand entlang der Hagsfelder Allee ist in einer Streifenbreite von 15 m zu schützen und zu erhalten. Die zu schützenden Bäume werden Bauseits mit einem Bauzaun von der Baustelle abgetrennt.
Beweissicherung Straßenbeläge
Eine Beweissicherung am Bestandsgebäude oder an benachbarten Gebäuden und Freiflächen wurde vom AG nicht durchgeführt. Der generelle Zustand des/der Bestandsgebäude und der Freiflächen wird im Zuge einer gemeinsamen Begehung zwischen AN und OÜ vor Aufnahme der Arbeiten festgestellt und mit Arbeitsbeginn mit Fotos dokumentiert.
Der Zustand angrenzender Verkehrsflächen ist durch den AN mittels Fotodokumentation mit Beschriftung festzuhalten und spätestens 2 Wochen nach Arbeitsbeginn der OÜ vorzulegen.
Dem AN steht es frei zu seiner eigenen Sicherheit darüber hinaus eigene Beweissicherungsmaßnahme durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der AN selbst.
0.1.15. Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Das Grundstück befindet sich auf dem Gelände des KIT Campus Ost. Öffentlicher Verkehr ist in diesem Bereich nicht vorhanden.
0.1.16. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
- keine Angaben -
0.1.17. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
- keine Angaben -
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zur Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden
Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durch den AN Erd- und Rohbauarbeiten ausgeführt. Die Baustelle wurde als frei von Kampfmitteln bestätigt.
0.1.19. Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Nähere und weitere Regelungen zur Baustelle und Abwicklung sind der Baustellenordnung (Anlage der Ausschreibung) zu entnehmen. Durch die Bestimmungen der Baustellenordnung soll ein störungsfreier Bauablauf und ein Höchstmaß an Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten und sonstige auf der Baustelle befindlichen Personen erreicht werden.
Hierzu werden darin für alle am Bau Beteiligten Regelungen und Maßgaben zur Arbeitssicherheit sowie zur Organisation, Logistik, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebes vorgenommen.
Der AN hat vor Beginn seiner Tätigkeit die Baustellenordnung nachweislich jedem seiner Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig werden, zur Kenntnis zu geben. Dies gilt für beauftragte Nachunternehmer sinngemäß. Auf Verlangen ist der Nachweis der OÜ vorzulegen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Auf der Grundlage der Baustellenverordnung aktuellste Fassung wird vom AG ein SiGeKo eingesetzt. Der SiGeKo hat gegenüber allen am Bau Beteiligten uneingeschränkte Kontrollbefugnis und ist nur gegenüber dem AG nachweispflichtig.
Er oder ein von ihm beauftragter Vertreter überwacht die Einhaltung der Baustellenverordnung, sowie Arbeitsschutz- und UVV und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Die Tätigkeit des/r SiGeKo befreit den AN nicht von der eigenen Verantwortung zur Erfüllung seiner Arbeitsschutz- und UVV.
Insbesondere bleibt die Verpflichtung des Unternehmers bezüglich des Einsatzes von eigenen Sicherheitsfachkräften, -beauftragten und Ersthelfern unberührt.
Des Weiteren sind die Regelungen der Baustellenordnung (Anlage der Ausschreibung) zu beachten.
Rauch- und Alkoholverbot
Der AN verpflichtet sich für seine Mitarbeiter ein Rauch- und Alkoholverbot am Arbeitsplatz zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen. Das Alkoholverbot gilt darüber hinaus auf dem gesamten Baugrundstück.
0.1.20. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
- keine Angaben -
0.1.21. Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
- keine Angaben -
0.1.22. Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Baumfällarbeiten
Allgemeine Baustelleneinrichtung
Erd- und Rohbauarbeiten inkl. parallelem Einbau von TGA-Fertigschächten
Gerüstbauarbeiten inkl. Bauaufzug
Dachabdichtungsarbeiten
Pfosten-Riegel-Fassade
Fensterarbeiten
vorgehängte hinterlüftete Fassade
Trockenbauarbeiten
Rohmontage HLS- und Elektroarbeiten
Estricharbeiten inkl. Fußbodenheizung
0.1.23. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Der AN hat damit zu rechnen, dass zeitgleich andere AN auf der Baustelle tätig sein werden.
Innerhalb des jeweils zugewiesenen Taktbereichs führt der AN seine Leistungen jedoch ohne parallele Arbeiten anderer AN aus.
0.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG - DIN 18299
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer
Der AN ist für alle organisatorischen Belange auf dem ihm zugewiesenen Baufeld zuständig und verantwortlich.
Die kooperative Mitwirkung bei Abstimmungen mit allen fachlich und übergeordneten Beteiligten erfolgt durch Integration des AN. Das heißt der AN muss sich an den Abstimmungen, die durch den AG bzw. die OÜ durchgeführt werden aktiv beteiligten, wie z.B. mit Bodengutachter, Vermessungsleistungen, SiGeKo, Tragwerksplaner, sonstige Fachplaner, Brandschutzgutachter bzw. anderer AN oder fachlich Beteiligter am BV für die Errichtung des Gebäudes und der umgebenden Außenanlagen etc.
Dem AN ist bekannt, dass neben seinen Tätigkeiten auch weitere Arbeiten durchgeführt werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme ist unabdingbar für einen möglichst reibungslosen Bauablauf.
Der AN ist zur Mitwirkung bei der Koordinierung aller gleichzeitig laufenden Arbeiten verpflichtet.
Arbeitsabschnitte / Bauablauf
Ein Grobablaufplan mit einer schematischen, grundsätzlichen Darstellung des Ablaufes der Maßnahme sowie der Darstellung der Abhängigkeiten einzelner Teilleistungen ist der Ausschreibung beigelegt. Er dient zur Orientierung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Exaktheit in der Vorgabe der technologischen Abläufe und der einzusetzenden Geräte. Die Detailplanung obliegt dem AN.
Der Taktplan liegt der Ausschreibung bei. Die Reihenfolge der Taktbereiche ist wie folgt vorgesehen: Zunächst wird Taktbereich 1 vom 3.OG bis zum EG abgewickelt, anschließend Taktbereich 2 vom 6.OG bis zum EG.
Weiter ist folgende Gewerkesequenz für die Zimmer geplant:
Aufheizphase Estrich und Herstellung Begehbarkeit (AN Estricharbeiten)
Fliesenspiegel Küche inkl. Ausfugen und Abdichtung, Fliesen und Ausfugen der Abseiten der Duschen inkl. Revisionsöffnung (Leistung des AN) sowie parallel Abhangdecke Bäder (AN Trockenbau)
Abdichtung Wände und Böden im Bad (Leistung des AN)
Duschtasse setzen (AN HLS)
Fliesenarbeiten Wände und Böden im Bad inkl. Profile etc. (Leistung des AN)
Ausfugen Fliesen Wände und Böden im Bad (Leistung des AN)
weitere Innenausbauarbeiten Zimmer (AN Bodenbelagsarbeiten, AN Malerarbeiten, AN Innentüren, AN Einbaumöbel)
Baugrobreinigung inkl. Rückbau Schutzbeläge (AN Baureinigungsarbeiten)
Verfugen der Wandübergänge und Übergänge Wand/Boden (Leistung des AN)
Bauablauf in den öffentlichen Bereichen (öffentliche WCs, tlw. Flure, Gemeinschaftsräume) sowie den WG-Küchen gemäß beiliegendem Terminplan. Die genannten Bereiche können zeitlich als Puffer- bzw. Ausgleichsbereiche im Bauablauf genutzt werden.
Erläuterung zur Struktur der Bauteile und der Taktbereiche
Lärm- und Staubentwicklung
Bei den Arbeiten ist zu beachten, dass die Lärm- und Staubentwicklung auf das unmittelbar notwendige Niveau gesenkt wird. Es dürfen nur schallgedämpfte Maschinen nach den aktuellen Richtlinien eingesetzt werden.
Säge-, Schleif- und Abbrucharbeiten sind immer unter Zuhilfenahme einer geeigneten Absaugung auszuführen. Die Absaugvorrichtung ist mit den vertraglich vereinbarten EPs abgegolten.
weiter
- siehe 0.1.2. -
Schutzmaßnahmen während der Ausführung
Werden vom AN auf der Baustelle Schweiß- oder Trennschleifarbeiten vorgenommen, so müssen für alle evtl. angrenzenden benachbarten Bauteile Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die Schutzmaßnahmen sind mit den vertraglich vereinbarten EPs abgegolten. Weiter hat der AN entsprechendes Fachpersonal einzusetzen, welches mit den UVV der BG vertraut ist. Die entsprechenden Schweißscheine sind der OÜ vor Ausführung auszuhändigen.
Standard-Profile dürfen nicht mit Trennschleifer geschnitten werden. Es ist ein geeigneter funkenfreier Profilschneider zu verwenden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
Schnittstellen und Leistungsabgrenzung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine komplexe Baustelle handelt, bei welcher umfangreiche Schnittstellen und damit verbundene Abhängigkeiten zu zahlreichen anderen AN dieses Bauvorhabens bestehen.
Die Abstimmungen und Angaben zu den Schnittstellen sind im Rahmen der technischen Bearbeitung des AN und des Bauablaufs kontinuierlich fortzuschreiben. Es ist erforderlich, dass alle am Bau Beteiligten innerhalb des Zeitrahmens von der Ersterfassung bis zur abschließenden, einvernehmlich abgestimmten Festlegung der Ergebnisse, mit sämtlichen Schnittstellenpartnern zu jeder Zeit den Kontakt aufrecht erhalten und um den Partner stets und zeitnah über den aktuellen Stand der Entwicklung im Verantwortungsbereich des AN informieren.
besondere Schnittstellen (die Koordinationspflicht liegt beim AN Fliesenarbeiten)
HLS: Im ersten Schritt sind die Bereiche unterhalb der Duschen abzudichten und die Einläufe einzudichten. Anschließend wird die Duschtasse durch HLS mittels Dichtband angebunden; danach erfolgt die Eindichtung im Wandbereich. Die Dichtmanschetten der Zuwasserleitungen der Duschen sind hierbei ebenfalls fachgerecht mit einzudichten. Darüber hinaus sind die Bodeneinläufe der barrierefreien Duschen sowie die erforderlichen Ausschnitte für die Abluftelemente zu berücksichtigen.
Estrich: Vor Beginn der Fliesenarbeiten ist die Belegereife des Estrichs zu prüfen und zu beachten.
Elektro: Die erforderlichen Ausschnitte für Steckdosen, Kabelauslässe etc. sind mit dem Gewerk Elektro abzustimmen und herzustellen.
HLS: Die erforderlichen Ausschnitte für die Sanitärobjekte und Abluftelemente etc. sind mit dem Gewerk HLS abzustimmen und herzustellen.
Bodenbelag: Das Abschlussprofil und die angrenzenden Fliesen sind als erforderliche Vorleistung herzustellen.
Innentüren: Die Fliesenarbeiten erfolgen vor dem Einbau der Innentüren. Der AN Fliesen hat die Lage der Türzargen einzumessen und den Fliesenabschluss entsprechend anzulegen. Diese Leistungen sind in die EPs einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Schablone wird hierfür vom AN Türarbeiten übergeben.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
- siehe beiliegendem Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplan des Koordinators nach Baustellenverordnung -
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeitende anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen
- siehe Punkt 0.2.3. -
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- keine Angaben -
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe.
weiter
- siehe 0.2.15. -
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit den aktuellen Vorschriften entsprechen. Sie sind vor Inbetriebnahme, nach längeren Arbeitspausen, nach konstruktiven Veränderungen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen vom Gerüstersteller zu prüfen und entsprechend zu kennzeichnen. Evtl. notwendig werdende statische Nachweise sind vom AN zu erbringen.
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste und Sicherungsmaßnahmen hat der AN entsprechend den UVV der Bau-Berufsgenossenschaft zu stellen. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder AN verantwortlich, dessen Beschäftigte die Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt werden.
Innengerüste
Das Auf- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen ist in den EP der jeweiligen Leistungsposition einzukalkulieren. Die Bauteil- bzw. Einbauhöhen der Bauteile sind in den jeweiligen Positionen beschrieben bzw. den Planunterlagen zu entnehmen.
Treppenkopfgerüste werden bauseits durch den AN Gerüstbau gestellt.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Der AN verpflichtet sich einen Aufenthaltsraum für die Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Pausen / Essenspausen im Gebäude sind strengstens untersagt. Lagerräume können ggf. in Rücksprache mit der OÜ zur Verfügung gestellt werden.
weiter
- siehe 0.2.7. -
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat
Für die Dauer der Ausführung der vertraglichen Leistung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückseite des Gebäudes nicht angefahren werden kann.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
- keine Angaben -
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
- keine Angaben -
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
Grundsätzlich dürfen nur neue, unbenutzte Materialien zur Ausführung kommen. Sie müssen den einschlägigen Güte-, Maß- und DIN-Vorschriften o. glw. (siehe § 7a Abs. 2 S.2 VOB/A) oder den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Vom AN sind auf Verlangen vor Lieferung der OÜ Muster der zu montierenden Materialien vorzulegen.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Stoffe und Bauteile, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften einer Zulassung, Genehmigung, allgemeinen baufsichtlichen Zulassung, allgemeinen Bauartgenehmogung oder eines sonstigen Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweises bedürfen, dürfen im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung nur verwendet werden, wenn die jeweils erforderlichen Zulassungen vorliegen.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind
- keine Angaben -
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
Anforderungen an die Mulde: Sämtliche Mulden müssen abschließbar sein. Die Abfälle müssen nach Inhalt und Firma (mit Ansprechpartner*in) gekennzeichnet sein und sind jeweils arbeitstäglich in die entsprechenden Container zu entsorgen. Entsorgungskosten trägt der AN.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe
Ab den definierten Übergabepunkten, die im BE-Plan angegeben sind, werden die Medien Wasser / Strom zur Verfügung gestellt. Ab diesem Übergabepunkt ist der AN für die weitere Versorgungsverlegung verantwortlich und die Kosten sind mit den EPs abgegolten.
- Angaben zu den Medienanschlüssen siehe 0.1.7. -
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt
- siehe Punkt "0.1.6." -
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
siehe 0.2.2.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
- keine Angaben -
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
- keine Angaben -
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche VOB Teil B, § 13 Abs. 4 Nr. 2), durch einen besonderen Wartungsvertrag
- keine Angaben -
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Allgemeine Regelungen zur Abrechnung
Die Abrechnung ist grundsätzlich auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen des AG vom AN zu erstellen. Es sind mit jedem Aufmaß die dazugehörigen Aufmaßpläne vorzulegen. Ggf. weitere erforderliche zusätzliche Skizzen und Zeichnungen für die Abrechnung - auch solche für ein örtliches Aufmaß, was zuvor mit der OÜ abzustimmen ist - sind vom AN prüfbar zu fertigen. Aus den Aufmaßplänen müssen die Positionsnummern der abzurechnenden Bauteile, sowie die Ansätze, die sich im Aufmaßblatt wiederfinden, dargestellt sein.
Beinhaltet die beauftragte Leistung mehrere Bauabschnitte oder Gebäudeteile, so sind diese entsprechend im Aufmaß gesondert auszuweisen bzw. ist die Gliederung mit der OÜ im Vorfeld abzustimmen.
Alle Rechnungen, auch Teil- oder Abschlagsrechnungen sowie sämtliche Aufmaßunterlagen sind als kumulierte Rechnungen bzw. Aufmaßunterlagen aufzustellen. Rechnungen und Aufmaßunterlagen, die diese Anforderung nicht erfüllen sind nicht gültig und werden vom AG bzw. der OÜ zurückgewiesen.
Anforderungen
In der Aufmaßzusammenstellung ist eindeutig auszuweisen, welche Aufmaßblätter mit welcher AR zu welcher Position eingereicht wurden und um wie viel der Mengenzuwachs je Position und AR zugenommen hat.
Neben der Einreichung der Rechnungen einfach in Papierform sind die Aufmaßunterlagen, sowie die Rechnung zusätzlich in digitaler Form (Datenaustauschformat DA11 oder Excel/OpenOffice-Format .xlsx) zu übermitteln.
Darüber hinaus gilt für Schlussrechnungen:
Zur Prüfung ist das Aufmaß und etwaige Nachweise durch den AN zweifach farbig einzureichen.
Nachträge sind wie folgt zu nummerieren:
Titel 99 "Nachträge"
Nachtrag 1 - 99.01
Nachtrag 2 - 99.02 usw.
Schrittweite 10, Anfangswert 10
Beispiel: Nachtrag Nr. 1 mit 4 Einzelpositionen
99.01.0010 bis 99.01.0040
0.3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE - DIN 18352
- siehe ZTV, Ausführungsbeschreibungen sowie Einzelpositionen -
0.4. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG - DIN 18352
- siehe ZTV, Ausführungsbeschreibungen sowie Einzelpositionen -
0.5. EINZELANGABEN IN ERGÄNZUNG ZU DEN ATV
0.5.1. Bauzeitenplan und BE-Plan
Vom AN ist ein Bauablaufplan unter EInhaltung der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Fristen zu erstellen und vor Baubeginn mit dem AG bzw. der OÜ abzustimmen. Bei begründeten Einwänden durch den AG ist der Ablaufplan entsprechend zu ändern. Mögliche Änderungen auf Grund von fachtechnischen Erfordernissen sind einzukalkulieren. Ein Bauzeitenplan ist spätestens 2 Wochen nach Beauftragung vorzulegen.
0.5.2. Baustellenbesprechungen
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, welche die OÜ des AG in regelmäßigen Abständen durchführt, einen geeigneten, bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Für diesen besteht Anwesenheitspflicht. Die Besprechungen finden jeweils ein- bis zweiwöchig statt.
Die Vollmacht ist spätestens 2 Wochen nach Beauftragung unaufgefordert vorzulegen.
0.5.3. Dokumentation
Der AN hat für die erstellten Leistungen der jeweiligen LV?s eine Gesamtdokumentation vorzulegen. Umfang und Inhalt der Unterlagen ergeben sich aus der Beschreibung gemäß gesonderter Position. Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.
Allgemeine Schemata werden nicht anerkannt. Vergütung sowie geforderte Unterlagen gemäß gesonderter Position.
0.5.4. Ausführungszeichnungen/Planserver
Ausführungszeichnungen werden vom AG nach der Beauftragung als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Alle Papierausdrucke muss sich der AN selbst beschaffen. Gleiches gilt für geänderte Pläne (Indexpläne) nach der Beauftragung. Es ist von jeweils bis zu 3 geänderten Indexplänen auszugehen. Alle Pläne werden über die Internet-Plattform "Planfred" zur Verfügung gestellt und sind vom AN selbständig herunterzuladen und zu archivieren. Hierzu erhält der AN kostenfrei Zugangsdaten und einen Nutzeraccount mit Passwort. Die Plattform ist über gängige Internet-Browser in aktueller Fassung nutzbar.
Die Übergabe der Pläne erfolgt zeitlich versetzt in Planpaketen entsprechend des Baufortschritts.
0.5.5. Mängelmanagement
Der AN verpflichtet sich der Nutzung des Mängelmanagementtools Planradar.
Der AN erhält hierzu kostenlos einen Zugang. Die Nutzung ist über gängige Internetbrowser oder Handyapp nutzbar und erfordert keine separate Software.
0.5.6. Fachbauleitung
Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen deutschsprachigen Fachbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der OÜ und verantwortlich für die Einhaltung der UVV im Fachbereich des AN.
Die Montagearbeiten sind laufend von dem verantwortlichen Fachbauleiter zu überwachen. Der Fachbauleiter darf ohne Wissen / Abstimmung der OÜ nicht ausgewechselt werden.
0.5.7. Baustellentagesberichte
Der AN hat dem AG in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem AG sind alle Unfälle, Erste-Hilfe-Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen.
In die Bautagesberichte sind u.a. aufzunehmen:
Name der Firma und der Baustelle
fortlaufende Nummerierung
Datum
Witterung
Anzahl der Arbeitnehmer
Lohngruppe der AN
Maschineneinsatz
ausgeführte Leistung mit Ortsangabe
besondere Maßnahmen und Vorkommnisse
Unterschrift des/der Bauleiters/Bauleiterin
Das Bautagebuch ist der OÜ wöchentlich unaufgefordert vorzulegen.
0.5.8 Weitervergabe von Arbeiten
Der AN hat bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmer seiner Abstimmungspflicht entsprechend § 6 Abs. 1 UVV "Allgemeine Vorschriften" nachzukommen.
0.5.9. Firmenschilder / Werbung auf der Baustelle
Das Anbringen von Firmenschildern oder Werbung auf der Baustelle ist nicht zulässig.
0.5.10. Gültigkeit von Vorschriften, Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Vorschriften, Normen und Regeln in der aktuell gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
0.5.11. LEAN Site Management (LSM)
Der AG plant im Projekt das Lean Site Management (LSM) als Steuerungswerkzeug für die Ablaufplanung und Logistik in der Ausführungsphase über alle Teilprojekte einzusetzen. Im Mittelpunkt steht hierbei der optimale Gesamtprozess für alle Beteiligten mit möglichst großer Wertschöpfung in Hinblick auf das zu erstellende Gebäude. Zur erfolgreichen Einführung des Systems ist die aktive Mitarbeit aller beteiligten Unternehmen notwendig. Die Einführung hiervon ist nicht nachtragsberechtigt.
Das System besteht aus folgenden Elementen:
Gesamtprozessanalyse - Gesamtverständnis
Die Gesamtprozessanalyse analysiert und optimiert gemeinsam den Gesamtprozess vom Fertigstellungstermin rückwärts zum Baubeginn. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame (alle Beteiligten) Erarbeitung / Hinterfragung des Gesamtprozesses vor Beginn.
Prozessplanung - als Vorschau
Die Prozessplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten auf der Baustelle), als Steuerungs- und Kommunikationsmedium zwischen Baustelle und Planung, wird auf Basis der Gesamtprozessplanung und des Terminplans monatlich mit den Beteiligten der Baustelle und der Planung erstellt. Der Fokus liegt hierbei auf der pro-aktiven Erkennung von Hindernissen und der Lösung der Probleme. Die Prozessplanung ist der erste Schritt zu einer stabilen und belastbare Ablaufplanung.
In diesem wöchentlichen Abstimmungstermin stimmen alle relevanten Projektbeteiligten (Fachplanung, OÜ, Firmen-Projektleitung, AG) und ausführende Firmen die Aktivitäten der nächsten 4 Wochen zusammen ab. Hauptfokus hierbei ist das Erkennen und Beseitigen von Hindernissen und die Festlegung eines gemeinsamen Bauablaufes.
Ablaufplanung - im Detail
In der aus der Prozessplanung abgeleiteten detaillierten Ablaufplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten und der Logistik auf der Baustelle als transparentes und visuelles Planungswerkzeug) wird die Baustelle durch einen stets aktuellen "Produktionsplan" gesteuert. Die Planung wird wöchentlich erstellt und fortlaufend angepasst. In der wöchentlichen Überarbeitung der Ablaufplanung werden alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten 4 Wochen erfasst und ein detaillierter Ablauf in kleinräumigen Einheiten der Baustelle ausgetaktet. Die Planung wird fortlaufend an die tatsächlichen Gegebenheiten (Termineinhaltung und Qualität) angepasst und die Austaktung überarbeitet. Zur ständigen Kontrolle der Wirksamkeit werden im System Kennzahlen (Qualität und Termintreue) für die einzelnen Unternehmen erfasst und bei Bedarf ausgehängt.
Der Prozess auf der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass die Logistik und Engpassressourcen bedarfsgerecht darauf abgestimmt werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der Abwicklung durch die belastbare Planung auf der Baustelle.
In einem wöchentlichen Abstimmungstermin (i.d.R. im Zuge der Baubesprechung) werden gemeinsam zwischen der OÜ und den ausführenden Unternehmen die Aktivitäten bis auf Tages- und Bereichsbasis zusammen auf der Planungstafel für die nächsten 4 Wochen gesteckt. Dieser Termin muss durch die ausführenden Unternehmen vorbereitet werden, um die geplanten Aktivitäten gemeinsam planen und abbilden zu können und entspricht der Arbeitsvorbereitung der Unternehmen. Eine Vorbereitung und Teilnahme der Obermonteure / Poliere der Firmen als auch der Bauleitung ist, solange Arbeiten auf der Baustelle verrichtet werden, zwingend erforderlich. Der Aufwand für diesen Abstimmungstermin bewegt sich im Rahmen einer normalen Baubesprechung.
In einem regelmäßigen kurzen Abstimmungstermin werden die Aktivitäten der letzten Tage und des aktuellen Tages durchgesprochen und eventuelle Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die offenen Punkte werden besprochen. Teilnehmer am täglichen Abstimmungstermin sind die OÜ und die ausführenden Unternehmen. Der Aufwand entspricht üblichen Abstimmungen auf der Baustelle und sollte 15-30 Minuten nicht überschreiten.
Verpflichtungen AN
Der AN verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der zuständigen OÜ vorzunehmen sowie die hierfür als Grundlage erforderlichen, vorausschauenden bereichsbezogenen Ablaufplanungen (täglich, wöchentlich, monatlich) auf Anforderung rechtzeitig vorab zu erstellen und zu übergeben. Die Mitwirkung umfasst ausdrücklich die Teilnahme am Kick-off-Termin.
Der AN hat spätestens zum Kick-off-Termin einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie eine stellvertretende Kontaktperson zu benennen. Änderungen in der Person oder Erreichbarkeit sind der OÜ unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Werktag nach Kenntnis, schriftlich mitzuteilen. Bis zur wirksamen Neubenennung bleibt der bisher benannte Ansprechpartner verantwortlich.
Der dem Vertrag / LV beigefügte Taktplan sowie die Gewerkesequenz sind verbindliche Grundlage der Termin- und Ablaufkoordination. Der AN hat seine Leistungen hierauf auszurichten.
Sämtliche zur Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen erforderlichen Leistungen, Mitwirkungen, Abstimmungen, Dokumentationen und Aufwände sind vollständig in den EPs der LV Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
0.5.12. Abnahmeverfahren
Folgendes Abnahmeverfahren ist verbindlich mit der o.g. Fachbauleitung durchzuführen:
1. Vorbegehung:
Die Vorbegehung erfolgt gemeinsam mit der OÜ. Dabei werden die Restarbeiten, Mängel sowie gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Leistungen aufgenommen und dokumentiert.
2. Abnahme:
Die formale Abnahme erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbegehung. Zum Zeitpunkt der Abnahme sollten mindestens 80 % der während der Vorbegehung festgestellten Mängel bereits beseitigt sein.
3. Mängelbeseitigung:
Der AN hat die in der Abnahme festgestellten Mängel innerhalb der vereinbarten Frist zu beseitigen und die Erledigung über die App PlanRadar sowie zusätzlich per Fertigstellungsmeldung freizumelden. Nach erfolgter Freimeldung wird eine Nachbegehung durchgeführt.
Die Bevollmächtigung des benannten Vertreters wird vorausgesetzt.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Ergänzende Regelungen zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Das angebotene System muss einen gültigen Eignungsnachweis haben und nach den Richtlinien des Systemherstellers geplant und gefertigt werden.
Es dürfen nur Baustoffe wie Profile, Schrauben, Platten, etc. zum Einsatz kommen, für die nach der jeweils aktuellen Fassung der Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik und den darin vorgeschriebenen Eignungs- und Prüfverfahren ein Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt.
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Baumaße
Der AN hat so früh wie möglich die erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen zu erbringen. Pro Geschoss und Bauteil stehen bauseits drei Höhenangaben (Meterrisse) zur Verfügung.
Vorleistungsprüfung
Der AN hat frühzeitig vor Beginn seiner Ausführung die Voraussetzungen für den Beginn seiner Arbeiten zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Vorleistung anderer Gewerke auf Eignung und Maßhaltigkeit. Eventuelle Auffälligkeiten oder Bedenken sind rechtzeitig der Bauüberwachung anzuzeigen (mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn).
Toleranzen
Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung 2019, bewertet.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Mischverbot
Alle Werkstoffe müssen von einem Hersteller stammen. "Mischsysteme" sind nicht zulässig. Der Austausch einzelner Systemkomponenten ist nicht zulässig. Der Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung muss vom AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert der Bauüberwachung vorgelegt werden.
Schutzmaßnahmen
Angrenzende Bauteile sind während der Fliesenarbeiten zu schützen bzw. Verunreinigungen sind im Nachgang zu beseitigen. Die Positionen zum Schutz der Oberflächen, die über die zu erbringenden Nebenleistungen der VOB hinausgehen, sind in diesem LV gesondert aufgeführt
bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
ANGEBOTS- / BIETERANGABEN
3.1. BIETERANGABEN
Der AN hat mit Angebotsangabe folgende Systemgeber, Serien und Fabrikate (mit genauer Bezeichnung sowie Farbton) anzugeben:
Bodenfliese grau 60 / 60 cm: FMG, Walk on - Silver o. glw.
(RAL 000 75 00)
(maßgebliche Aspekte für die Gleichwertigkeit: 1. Farbton > übereinstimmender RAL-Farbton
2. Oberflächenbild / Betonoptik > Art, Anzahl, Größe und Verteilung der sichtbaren Einschlüsse bzw. Strukturmerkmale, Kontrast und Intensität der Maserung
3. technische Aspekte > gemäß LV-Position
Wandfliese hellgrün 30 / 60 cm: Agrob Buchtal, Plural 760-2014H o. glw.
( NCS-Farbton S 0510-G )
(maßgebliche Aspekte für die Gleichwertigkeit: 1. Farbton > übereinstimmender NCS-Farbton
2. technische Aspekte > gemäß LV-Position
Bodenfliesen (inkl. Sockelfliesen):
Bodenfliesen grau 60 / 60 cm: '..........................................................................................'
- RAL-Farbton: '..........................................................................................'
Bodenfliesen weiß R10B 30 / 60 cm: '..........................................................................................'
Bodenfliesen weiß R10B 30 / 30 cm: '..........................................................................................'
Wandfliesen:
Wandfliesen weiß 30 / 60 cm: '..........................................................................................'
Wandfliesen hellgrün 30 / 60 cm: '..........................................................................................'
- NCS-Farbton: '..........................................................................................'
Alle Wandfliesen müssen von demselben Hersteller stammen und derselben Serie angehören.
Boden- und Sockelfliesen müssen ebenfalls eines Herstellers entprechen und aus der gleichen Serie stammen. In sich geschlossene Bereiche müssen aus der gleichen Charge stammen.
3.2. ANLAGENVERZEICHNIS
- siehe DTVP -
| Projekt: | 085.2 | KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB |
| LV: | 024 | Fliesen- und Plattenarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Übergeordnete Leistungen |
|
Erweiterte Baustelleneinrichtung |
|
*** Ausführungsbeschreibung 1*** Ausführungsbeschreibung erweiterte Baustelleneinric
*** Ausführungsbeschreibung erweiterte Baustelleneinrichtung Maßnahmenbezogenen Baustelleneinrichtung: Einrichten der Baustelle für sämtliche im LV beschriebene Arbeiten, d.h. Anfahren, Aufbauen und Vorhalten aller zur sach- und fristgerechten Durchführung der Arbeiten notwendigen Geräte, Werkzeuge, Staubsauger Baumaschinen, Transportmittel, Absperrungen, Gerüste, Hebezeuge, Einrichtungen zur Versorgung mit Wasser und Strom des Arbeitsplatzes, sowie zur Entsorgung von Abwasser, Tagesunterkünfte für Personal entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, erforderliche Arbeits- und Emissionsschutzeinrichtungen etc. einschließlich aller Verbrauchskosten und Nebenkosten für die gesamte Dauer der Arbeiten auf der Baustelle. Vor Errichtung der BE ist die genaue Lage der Versorgungsleitungen, Container etc. gemeinsam mit der OÜ abzustimmen. Hierzu hat der AN innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsvergabe einen eignenen verbindlichen BE-Einrichtungsplan komplett mit allen erforderlichen Angaben in Absprache mit der OÜ dem AG vorzulegen. Dieser Plan erhält u.a. alle relevanten Informationen für Operations- und Lagerflächen sowie Daten und Trassen zu dem vom AN geplanten Versorgungssystemen im Baufeld (Strom, Wasser, Beleuchtung etc.). Die beschriebene BE ist komplett zu liefern, herzustellen, auf Dauer der Arbeiten des AN gemäß den Vertragsfristen vorzuhalten, zu unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen und vom Grundstück zu entfernen. Zugänglichkeit Die Rückseite (Südfassade) und die Innenhöhe können nicht angefahren werden. Siehe beiliegender BE-Plan. Kalkulationsnachweis Zu kalkulieren sind lediglich diejenigen Leistungen, welche einen Mehraufwand gegenüber den Nebenleistungen der VOB darstellen. Bauaufzüge stehen zur Verfügung. |
|
01.01.0010
|
Baustelle einrichten und räumen Baustelle einrichten (70%) und räumen (30%) |
| 1 | St |
|
01.01.0020
|
Baustelleneinrichtung vorhalten
Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen
vorhalten,
1
(Vorhaltemenge)
(Vorhaltedauer). |
| 30 | StWo |
|
Summe 01.01 |
Erweiterte Baustelleneinrichtung |
|
Projektabwicklungsmethodik |
|
--- PROJEKTKOMMUNIKATIONSSYSTEM --- |
|
*** Ausführungsbeschreibung 2*** Ausführungsbeschreibung Projektkommunikationsmanage
*** Ausführungsbeschreibung Projektkommunikationsmanagementsystem (PKMS) Den AG behält sich vor, für die Planungs- und Bauphase ein zentrales Dokumentenverwaltungs- und Verteilungssystem (Planfred) allen Projektbeteiligten vorzuschreiben. Das System wird vom AG eingerichtet und betrieben. Die Anwendung des Systems ist für den AN verbindlich. Der AN verwendet das Programm während der Durchführung der vertraglichen Leistungen. Die Anmeldung als Projektteilnehmer (Zutritt zum Projektraum) wird vom AG organisiert. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem AG endet auch der Zutritt des ANs zum Projektraum. Das PKMS ist ein browserbasiertes Programm. Die Aufwendungen (Kosten) zur Anwendung, für Hard- und Software trägt der AN. Durch den AN sind im PKMS Dokumente wie, BE-Pläne, Detailterminpläne, Werk- und Montageplanungen, Produktdatenblätter, Zulassungen, Unterlagen zum Bauproduktmanagement, Dokumentationsunterlagen, Bautagesberichte ect. einzustellen.
|
|
01.02.0010
|
*** Pauschalposition
Nutzung Projektkommunikationsmanagementsystem (PKMS) Sämtliche Aufwendungen des AN zur Anwendung des Projektkommunikations- und managementsystem (PKMS) über die gesamte Bauzeit. |
| 1 | psch |
|
--- DETAILTERMINPLAN --- |
|
01.02.0020
|
*** Pauschalposition
Detailterminplan erstellen fortführen Detaillierten Bauzeitenplan als vernetzten Balkenplan in MS Project in Abstimmung mit dem AG erstellen und monatlich fortschreiben. Monatliche Vorlage / Übergabe dieses Bauzeitenplans inkl. aller Fortschreibungen im MS Project-Format (MS Project 2010 mpp-Datei) sowie im PDF-Format. Als wesentliche Inhalte muss der Bauzeitenplan mindestens folgende Komponenten beinhalten:
Der Terminplan muss eine ausreichende und dem Projekt angemessene Detailierungstiefe enthalten mit mindestens 50 Vorgängen. Die Gliederung des Terminplanes ist entsprechend dem den Planunterlagen beiliegenden Terminplan aufzubauen. Der Terminplan ist nachfolgend zu gliedern (jeweils nach Bereich und Geschoss):
Bauablauf in den öffentlichen Bereichen (öffentliche WCs, tlw. Flure, Gemeinschaftsräume) sowie den WG-Küchen gemäß beiliegendem Terminplan. Bereich = Bauteil (BT1, BT2 und BT3) |
| 1 | psch |
|
Summe 01.02 |
Projektabwicklungsmethodik |
|
Muster / Musterzimmer |
|
*** Ausführungsbeschreibung 3*** Ausführungsbeschreibung Materialmuster
*** Ausführungsbeschreibung Materialmuster Von allen zur Verwendung kommenden Materialien sind dem AG 14 Tage nach Auftragsvergabe gemäß nachfolgender Positionsbeschreibung vorzulegen, damit die Materialqualität und Ausführung auf Übereinstimmung mit der geforderten Ausführung überprüft werden kann. |
|
01.03.0010
|
*** Pauschalposition
Muster Wandfliese 30x60 weiß zur Freigabe Muster Wandfliese, weiß, 30/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe. |
| 1 | psch |
|
01.03.0020
|
*** Pauschalposition
*** Wiederholungsbeschreibung
Muster Wandfliese 30x60 hellgrün zur Freigabe hellgrün |
| 1 | psch |
|
01.03.0030
|
*** Pauschalposition
Muster Bodenfliese R10B 30x30 weiß zur Freigabe Muster Bodenfliese R10B, weiß, 30/30 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe. |
| 1 | psch |
|
01.03.0040
|
*** Pauschalposition
Muster Bodenfliese R10B 30x60 weiß zur Freigabe Muster Bodenfliese R10B, weiß, 30/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe. |
| 1 | psch |
|
01.03.0050
|
*** Pauschalposition
Muster Bodenfliese R10B 60x60 grau zur Freigabe Muster Bodenfliese R10B, grau, 60/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe. |
| 1 | psch |
|
--- SOCKELFLIESEN --- |
|
01.03.0060
|
*** Pauschalposition
Muster Sockelfliese 60x7 grau zur Freigabe Muster Sockelfliese, grau, 60/7 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung und sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe. |
| 1 | psch |
|
01.03.0070
|
*** Pauschalposition
*** Wiederholungsbeschreibung
Muster Sockelfliese 60x7 weiß zur Freigabe weiß, geschnitten aus ganzer Fliese |
| 1 | psch |
|
--- MUSTERBÄDER --- |
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01.03.0080
|
*** Pauschalposition
Zimmer/Bäder vorgezogener Taktbereicheinbau - Lean-Referenztakt Zulage zu den Positionen der Titel "Vorbereitende Maßnahmen", "Fliesenarbeiten" und "Nachbereitende Arbeiten" für den vorgezogenen Ausbau eines vollständigen Taktbereichs, bestehend aus ca. 25 Zimmern/Bädern - zeitlich versetzt zu den übrigen Montagen - auf Abruf der OÜ zur Validierung der Lean-Abläufe und Referenzierung der Kolonnenzeiten. Die Zulage betrifft alle Elemente eines Zimmers eines Taktbereichs, insbesondere:
Kalkulationshinweis: Zu kalkulieren ist lediglich der Mehraufwand für die vorgezogene Montage, die BE wird erst ab Beginn der richtigen Ausbauarbeiten vergütet. Die Mengen werden über die separaten Positionen abgerechnet. |
| 1 | psch |
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Summe 01.03 |
Muster / Musterzimmer |
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Dokumentation |
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*** Ausführungsbeschreibung 4*** Ausführungsbeschreibung Dokumentationsunterlagen
*** Ausführungsbeschreibung Dokumentationsunterlagen Der AN hat für die erstellten Leistungen der jeweiligen LVs eine Gesamtdokumentation vorzulegen. Umfang und Inhalt der Unterlagen ergeben sich aus der unten aufgeführten Beschreibung. Die Gliederung ist vorab mit dem Bauherrn und der OÜ abzustimmen. Hierzu ist der Entwurf eines Inhaltsverzeichnisses durch den AN zu erstellen und vorzulegen. Die Gliederung muss nachvollziehbar geordnet und zusammenfassend aus den Dokumentationsunterlagen der Einzelgewerke des AN zzgl. der übergreifenden Dokumente über alle Gewerke bestehen. Die Dokumentationsunterlagen der Einzelgewerke muss eine einheitlche Gliederung über alle Gewerke aufweisen. Die Dokumentation ist nach Arbeitsfortschritt zu führen und wöchentlich ergänzt zu übergeben. Die Ablage der baubegleitend zu führenden Dokumentation ist in der OÜ.
Jedes zum Einbau kommende Material muss spätestens zum Einbaubeginn in die Dokumentation
durch den AN eingepflegt werden.
Die Dokumentationsunterlagen sind digital in PDF-Format per Zugriff auf PKMS sowie über einen USB-Datenträger spätestens 21 Tage vor (Teil-) Abnahme zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der ausgeführten Leistung dem AG vorzulegen. Für fertiggestellte Bauteile/ -bereiche, die in Nutzung/ Betrieb genommen werden können, hat der AN 10 Tage nach Aufforderung durch den AG diesen Teil der Dokumentation zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen umfassen folgende Unterlagen:
Allgemeine Schemata werden nicht anerkannt. Vorstehende Aufzählung präzisiert die Formulierungen der VOB / C. Kalkulationshinweis: Diese Position beinhaltet auch Grund- und Nebenleistungen nach der VOB/ Teil C, die bei der Bildung des EP entsprechend zu berücksichtigen sind. |
|
01.04.0010
|
*** Pauschalposition
Dokumentation liefern und übergeben Dokumentationsdaten in digitaler Form liefern und übergeben, Datenübergabe per Zugriff auf PKMS sowie per USB-Datenträger. |
| 1 | psch |
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Summe 01.04 |
Dokumentation |
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Summe 01 |
Übergeordnete Leistungen |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Vorbereitende Maßnahmen |
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Boden |
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--- UNTEGRUND VORBEREITEN --- |
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02.01.0010
|
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024 Feuchtigkeitsmessung |
| 32 | St |
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02.01.0020
|
Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse Wellenverbinder Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Untergrund mit Zweikomponenten-Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden, Einzellängen von ca. 50 bis 100 cm Kalkulationshinweis: In den Bereichen ist eine Fußbodenheizung ausgeführt. |
| 55 | m |
|
02.01.0030
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Untergrund reinigen Estrich in Teilflächen Reinigen des Untergrundes aus Estrich, von grober Verschmutzung und haftmindernen Verunreinigungen, durch Absaugen, aufgenommene Stoffe sammeln, abfahren und entsorgen, Verunreinigungsgrad ca. 25% der Fläche, in Teilflächen. |
| 1.500 | m2 |
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02.01.0040
|
Untergrund spachteln Estrich D 6mm Schleifen in Teilflächen Vollflächiges Spachteln des Untergrundes aus Estrich, mittlere Dicke 6 mm, selbstnivellierend, einschl. Schleifen, für Fliesen-/Plattenarbeiten, Ausführung in Teilflächen. |
| 1.500 | m2 |
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--- ABDICHTUNG BÄDER WOHNUNGEN --- |
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*** Ausführungsbeschreibung 5*** Ausführungsbeschreibung Abdichtung von Innenräumen
*** Ausführungsbeschreibung Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534 Die DIN 18534 regelt die Planung und Ausführung von Abdichtungen für wasserbeanspruchte Bodenflächen in Innenräumen. Die Auswahl der Abdichtungsbauart erfolgt nach der zu erwartenden Wassereinwirkungsklasse von W1-I bis W2-I sowie der vorhandenen Rissklasse des Untergrunds. Die Abdichtung ist vollflächig, hohlraumfrei und systemgerecht auf dem vorbereiteten Untergrund auszuführen. Anschlüsse, Innen- und Außenecken, Bewegungsfugen, Durchdringungen sowie Übergänge zu aufgehenden Bauteilen sind mit geeigneten systemzugehörigen Dichtbändern, Formteilen oder Manschetten dauerhaft wasserdicht einzubinden. Überlappungs- und Nahtbereiche sind mit mindestens 50 mm Überdeckung auszuführen und fachgerecht zu verkleben. Im Duschbereich wird die Abdichtung auch unter den Duschtassen hochgeführt. Dies ist im Ablauf entsprechend zu berücksichtigen. Sämtliche Materialien sind nach Norm, Verwendbarkeitsnachweis und Herstellerangaben aufeinander abgestimmt einzusetzen. |
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02.01.0050
|
AIV-F Boden innen W2-I mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit mineralischen Dichtungsschlämmen CM DIN EN 14891, rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm, inkl. Randüberstand im Wandsockelbereich, 10 - 15 cm und im Bereich der Duschen 25 - 30 cm. |
| 565 | m2 |
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02.01.0060
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband Schnittschutzband B 120mm W2-I |
| 1.505 | m |
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02.01.0070
|
Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband-Innen-/Außenecke B 120mm W2-I Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband-Innen- bzw. Außenecke, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm). |
| 1.600 | St |
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02.01.0080
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018 Anschluss Einbauteile AIV-F Boden innen Dichtmanschette Durchm. 50-75cm W2-I |
| 200 | St |
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--- ABDICHTUNG ÖFFENTLICHE WCs --- |
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02.01.0090
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AIV-F Boden innen W1-I mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit mineralischen Dichtungsschlämmen CM DIN EN 14891, rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm, inkl. Randüberstand im Wandsockelbereich, 10 - 15 cm. |
| 35 | m2 |
|
02.01.0100
|
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband Schnittschutzband B 120mm W1-I |
| 55 | m |
|
02.01.0110
|
Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband-Innen-/Außenecke B 120mm W1-I Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband-Innen- bzw. Außenecke, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm). |
| 26 | St |
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--- WEITERES --- |
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02.01.0120
|
Überstand Randdämmstreifen abschneiden Mineralwolle Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus Mineralwolle, nach Verlegung der Bodenbeläge, für Fliesen-/Plattenarbeiten, aufgenommene Stoffe sammen, abfahren, entsorgen. |
| 520 | m |
|
02.01.0130
|
Überstand Randdämmstreifen abschneiden PE-Schaum Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus PE-Schaum, nach Verlegung der Bodenbeläge, für Fliesen-/Plattenarbeiten, aufgenommene Stoffe sammen, abfahren, entsorgen. |
| 1.960 | m |
|
Summe 02.01 |
Boden |
|
Wände |
|
--- UNTEGRUND VORBEREITEN --- |
|
02.02.0010
|
Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion Wand Voranstrich auftragen, mit Kunstharz-Dispersion, auf Wand, Untergrund Gipsplatten bzw. Kalk-Zementputz. |
| 2.970 | m2 |
|
--- ABDICHTUNG --- |
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02.02.0020
|
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018 AIV-F Innenwand innen W1-I mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm |
| 1.320 | m2 |
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02.02.0030
|
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Innenwand innen Dichtband Schnittschutzband B 120mm W1-I |
| 1.340 | m |
|
02.02.0040
|
Anschluss Durchdringung AIV-F Innenwand innen Dichtmanschette Durchm. bis 10cm W1-I Anschluss an Durchdringung in der Abdichtung der Innenwandflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, an Duscharmatur, mit Dichtmanschette, Durchmesser bis 10 cm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm). |
| 400 | St |
|
--- ABMAUERN DUSCHE --- |
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02.02.0050
|
*** Bezugsbeschreibung
Duschwannen abmauern Porenbeton-Planbaupl. L/H 499/249mm D 50mm Dünnbettm. einseitig H 15cm D 5cm Abmauerung von Duschwannen, mit Porenbeton-Planbauplatten DIN EN 771-4 in Verbindung mit DIN 20000-404 oder DIN 4166, Maße L/H 499/249 mm, Dicke 50 mm, Dünnbettmörtel M 10 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, vertikal, einseitig, Höhe der Abmauerung bis 15 cm, Länge der Abmauerung bis 90 cm, Dicke 5 cm. Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-17 Ausführung gemäß Zeichnung. |
| 197 | St |
|
02.02.0060
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Duschwannen abmauern Porenbeton-Planbaupl. L/H 499/249mm D 50mm Dünnbettm. zweiseitig H 15cm D 5cm einseitig, zweiseitig Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-06-14 |
| 1 | St |
|
02.02.0070
|
Öffnung b. Aufmauern herst. 200-250cm2 T 10-15cm Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, für Einbau Revisionsklappe, Einzelgröße der Öffnungen über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 10 bis 15 cm, im Mauerwerk, in Innenwänden. |
| 198 | St |
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Summe 02.02 |
Wände |
|
Summe 02 |
Vorbereitende Maßnahmen |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
Fliesenarbeiten |
|
Bodenfliesen |
|
--- KÜCHEN / GEMEINSCHAFTSRÄUME / ÖFFENTLICHE FLÄCHEN UND WCs, EG-6.OG --- Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-00-00, KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-01-00, KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-02-00, KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-03-00, KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-04-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-05-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-06-03 KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-01, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-01-01, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-16 |
|
03.01.0010
|
*** Bezugsbeschreibung
Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa Rutschgr.ArbeitR10 60/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe BIa, unglasiert,
frostbeständig, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Nennmaß (cm) 60/60,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, Betonoptik, Farbton grau, auf Boden, innen,
aus Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel nach Wahl AG, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. |
| 980 | m2 |
|
03.01.0020
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Sockel H 7 cm trockengepresste Fliesen/Platten Gr. BIa 60/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC Fugemörtel zementhaltig
Sockel
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Höhe:
'7'
cm
|
| 1.495 | m |
|
03.01.0030
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Sockel Stütze H 7 cm trockengepresste Fliesen/Platten Gr. BIa 60/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC Fugemörtel zementhaltig
Sockel Stütze, rechteckig, 35 x 35 cm
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Höhe:
'7'
cm
|
| 1 | St |
|
--- BÄDER WOHNUNGEN, EG-6.OG --- Es ist von Einzelflächen (Bodenfläche) von ca. 2 bis 3 m2 je Bad auszugehen. Dies ist die folgenden Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Es handelt sich um 200 Bäder. Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-01, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-01-01, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-09, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-10, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-11, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-12, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-13, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-06-14, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-17, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-18, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-19 |
|
03.01.0040
|
*** Bezugsbeschreibung
Bodenbelag stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb Rutschgr.ArbeitR10 Rutschgr. BarfußB 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bodenbelag aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert,
mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Verschleißklasse 4 DIN
EN ISO 10545-7, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Bewertungsgruppe Rutschgefahr
B DGUV Information 207-006, Nennmaß (cm) 30/60,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, auf Boden, innen, aus
Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit hellgrauem Fugenmörtel nach Wahl AG, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. |
| 410 | m2 |
|
03.01.0050
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Sockel H 7 cm stranggepresste Fliesen/Platten Gr.Alb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Sockel, 60 cm, geschnitten aus ganzer Bodenfliese
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Höhe:
'7'
cm
|
| 390 | m |
|
--- DUSCHEN BARRIEREFREIE BÄDER EG --- |
|
03.01.0060
|
Bodenbelag stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb Rutschgr.ArbeitR10 Rutschgr. BarfußB 30/30cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bodenbelag aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert,
mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Verschleißklasse 4 DIN
EN ISO 10545-7, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Bewertungsgruppe Rutschgefahr
B DGUV Information 207-006, Nennmaß (cm) 30/30,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, auf Boden, Duschbereich
innen, aus Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit hellgrauem Fugenmörtel nach Wahl AG, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. inkl. Anpassen des Bodenbelags an das 2% Gefälle in den barrierefreien Duschen, ca. 120 x 120 cm. Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-09, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-19, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-02 Kalkulationshinweis: Das Gefälle wurde bereits bauseits durch den AN Estricharbeiten hergestellt. |
| 2 | St |
|
--- ANARBEITEN / ANPASSEN --- |
|
03.01.0070
|
Anpassen Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Stütze Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, an Stützen, Durchm. 35 bis 50 cm, Ausführung im Erdgeschoss. |
| 12 | St |
|
03.01.0080
|
Anpassen Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Ablauf Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, an Ablauf, Ausführung im Erdgeschoss Dusche im barrierefreien WC. |
| 2 | St |
|
03.01.0090
|
Anpassen Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Fußpunkt Treppengeländer Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, an Laschen des Treppengeländers, rechteckig, Länge ca. 40 mm, Breite ca. 10 mm, Ausführung im TH 1 und TH 2, Ausführung gemäß Zeichnung. Zeichnungs--Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DT-XX-01, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DT-XX-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DT-XX-10 |
| 12 | St |
|
03.01.0100
|
Schrägschnitt Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, Schrägschnitt. |
| 102 | m |
|
Summe 03.01 |
Bodenfliesen |
|
Wandfliesen / Fliesenspiegel |
|
--- WANDFLIESEN BÄDER WOHNUNGEN, EG-6.OG / ÖFFENTLICHE WCs, EG ---
Bei den Standardbädern ist von Einzelflächen von ca. 11 m2 je Bad auszugehen. Dies
ist die folgenden Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
2,50 m (OG) Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-09, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-10, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-11, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-12, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-13, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-06-14, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-17, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-18, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-19 |
|
03.02.0010
|
*** Bezugsbeschreibung
Bekl. Wand stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bekleidung an Wänden, aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb,
glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Nennmaß (cm)
30/60,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, im Dünnbett aus
zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. Hersteller und Typ
Steinzeugplatte, matt
.
|
| 2.355 | m2 |
|
03.02.0020
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Abdeck. stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 T 25 cm Fugenmörtel zementhaltig Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abdeckung Vorsatzschale, Tiefe
'25'
cm, ansetzen im Fugenschnitt, mit
durchlaufenden Fugen zwischen Abdeckung und Wandbekleidung, Länge = ca. 1,65 m |
| 198 | St |
|
03.02.0030
|
*** Bezugsbeschreibung
Bekl. Duschwanne abgemauert stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm B 850-900mm H bis 250mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bekleidung einer Stirnseite an abgemauerter Duschwanne, aus stranggepressten Fliesen/Platten,
DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig,
Nennmaß (cm) 30/60,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, Breite über 850 bis 900
mm, Höhe bis 250 mm, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung, Hersteller und Typ Steinzeugplatte, matt . |
| 197 | St |
|
03.02.0040
|
*** Wiederholungsbeschreibung STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024Bekl. Duschwanne abgemauert stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm B 850-900mm H bis 250mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig |
| 1 | St |
|
03.02.0050
|
*** Bezugsbeschreibung
Bekl. Wand stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bekleidung an Wänden, Streifen als farblicher Akzent hinter dem Waschbecken im Bereich
der Vorsatzschale, auf Gipsplatten, aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411
Gruppe AI
b, glasiert, matt,
frostbeständig, Nennmaß (cm) 30/60,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, uni, Farbton grün, NCS-Farbton S 0510-G
,
Untergrund senkrecht, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, Kreuzverband, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Einzelflächen = ca. 0,75m2, Ausführung gemäß Zeichnung, Hersteller und Typ Steinzeugplatte, matt . |
| 200 | St |
|
03.02.0060
|
*** Wiederholungsbeschreibung
Abdeck. stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 T 25 cm Fugenmörtel zementhaltig Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abdeckung Vorsatzschale, Tiefe
'25'
cm, ansetzen im Fugenschnitt, mit
durchlaufenden Fugen zwischen Abdeckung und Wandbekleidung, Einzellängen = ca. 0,6m |
| 198 | St |
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--- REVISIONSÖFFNUNG DUSCHEN --- |
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03.02.0070
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Fliesenmagnetrahmen Stahl niro D 8 mm 15/15cm inkl. Fliese
Fliesenmagnetrahmen, aus nichtrostendem Stahl, belegt mit zuvor beschriebener Wandfliesen,
Fliesenmaße 30/60 cm,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Rahmen-Außenmaß 15/15 cm, einschl. Befestigungsanker,
mit Magnetverschluss, liefern und einbauen. |
| 198 | St |
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--- FLIESENSPIEGEL GEMEINSCHAFTSKÜCHEN / BAR GEMEINSCHAFTSRAUM, EG-6.OG --- |
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03.02.0080
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*** Bezugsbeschreibung
Bekl. Wand Fliesenspiegel stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig
Bekleidung an Wänden, als Fliesenspiegel der Kleinküche, aus stranggepressten Fliesen/Platten,
DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig,
Nennmaß (cm) 30/60,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke
'8'
mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, Höhe bis 600 mm, im
Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. Hersteller und Typ Steinzeugplatte, matt . Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-16 Ausführungsort: EG - 6.OG (Gemeinschaftsküchen), EG (Barbereich Gemeinschaftsraum) |
| 58 | m |
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--- FLIESENSPIEGEL KLEINKÜCHEN WOHNUNGEN, EG-6.OG --- |
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03.02.0090
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*** Wiederholungsbeschreibung
Bekl. Wand Fliesenspiegel stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig Einzelfläche ca. 1,45 m2 Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-15 Ausführungsort: EG - 6.OG (Kleinküchen) |
| 200 | St |
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--- AUSSPARUNGEN / ANARBEITEN --- |
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03.02.0100
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Steckdosen Schalter Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Steckdosen und Schalter, Aussparung rund, Durchmesser bis 10 cm. |
| 900 | St |
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03.02.0110
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Abluftelement Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Durchführung Abluftelement, Aussparung rund, Durchmesser über 10 bis 15 cm. |
| 200 | St |
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03.02.0120
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Drückerplatte Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, an Drückerplatte, ca. 15 x 25 cm. |
| 207 | St |
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03.02.0130
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Duscharmatur Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Wasseranschlüsse, Aussparungen rund, Durchmesser über 14 bis 16 mm, Abrechnung nach 1 St. Duscharmatur. |
| 200 | St |
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03.02.0140
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten WCs Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für alle Öffnungen eines WCs, (Gewindestangen, ca. 14-16 mm, Wasseranschluss, ca. 40 mm, Ablauf, ca. 140 mm) , Aussparungen rund, Abrechnung nach 1 St. WC. |
| 207 | St |
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03.02.0150
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Waschbecken Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für alle Öffnungen eines Waschbeckens, (Gewindestangen, ca. 14-16 mm, Wasseranschlüsse, ca. 40 mm, Ablauf, ca. 68 mm) , Aussparungen rund, Abrechnung nach 1 St. Waschbecken. |
| 204 | St |
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03.02.0160
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Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Spiegelleuchte Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Kabelauslass Spiegelleuchte, Aussparungen rund, Durchmesser 10 bis 20 mm. |
| 200 | St |
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Summe 03.02 |
Wandfliesen / Fliesenspiegel |
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Spiegel (öffentliche WCs) |
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03.03.0010
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Spiegel Kristallspiegel rechteckig H 75 cm B 173,5 cm D 6 mm Kante poliert Spiegel, als Kristallspiegel nach DIN EN 1036-1, rechteckig, Höhe 75cm, Breite 173,5 cm, Dicke 6 mm, Spiegel ohne Rahmen, Kanten poliert, Befestigung mit Spiegelklammern, sichtbare Teile aus Metall. Einbauort: EG, Raum B.0.25 (WC Damen) Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07 Ausführung gemäß Zeichnung. |
| 1 | St |
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03.03.0020
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Spiegel Kristallspiegel rechteckig H 75 cm B 60 cm D 6 mm Kante poliert Höhe 75cm, Breite 60 cm Einbauort: EG, Raum B.0.27 (WC Herren) Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08 |
| 2 | St |
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Summe 03.03 |
Spiegel (öffentliche WCs) |
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Profile / Fugen |
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--- PROFILE --- Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-01-02, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-03, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-04 |
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03.04.0010
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024 Abschlussprofil Boden Stahl niro gebürstet B bis 5mm Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Profil
'
L-Profil bei z.B. Belagswechseln ' sichtbare Breite bis 5 mm, an Boden, Dicke Fliese 8 mm, Ausführung gemäß Zeichnung. |
| 230 | m |
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03.04.0020
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024 Abschlussprofil Wand Stahl niro gebürstet B bis 5mm Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Zeichnungs-Nr
'
KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07, KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08 ' |
| 6 | m |
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03.04.0030
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024 Eckprofil Wand Stahl niro gebürstet B bis 5-10mm |
| 840 | m |
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03.04.0040
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024 Eckprofil Wand Stahl niro gebürstet B 5-10mm Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Zeichnungs-Nr
'
KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-15 ' |
| 245 | m |
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--- FUGEN --- |
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03.04.0050
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*** Bezugsbeschreibung
Fuge elastisch, Silikon, 4-8 mm, horizontal/vertikal, weiß Fugenverschluss in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wandanschlüssen, Sockelleisten sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen. Die Ausführung erfolgt als Dreiecksfuge. Material: Silikon vernetzend Bauteil: Fuge elastisch Verwendung: Boden / Wand, horizontal / vertikal Breite d. Fuge: 4-8 mm i.M. Farbe d. Fuge : weiß, nach Wahl AG |
| 4.880 | m |
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03.04.0060
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*** Wiederholungsbeschreibung
Fuge elastisch, Silikon, 4-8 mm, horizontal, hellgrau Einbauort: Boden horizontal Farbe d. Fuge : hellgrau, nach Wahl AG |
| 1.470 | m |
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Summe 03.04 |
Profile / Fugen |
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Summe 03 |
Fliesenarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Nachbereitende Arbeiten |
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Besondere Schutzmaßnahmen |
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04.01.0010
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Schutzabdeckung Bodenfliesen Milchtütenpapier vollflächig herstellen Schutzabdeckung für fertig verlegte Bodenfliesen, als Schutz gegen mechanische Einflüsse, begehbar, Ausführung in Abstimmung mit der OÜ. Material: Getränkeverbundkarton als Bahnenware, passgenau und vollflächig in Bahnen verlegen, Stöße überlappen und kleben, Ränder abgeklebt. Vor der Abdeckung ist der Belag mittels Staubsauger von allen Fremdpartikeln zu reinigen. Anfallende Stoffe sind im Behälter des AN zu sammeln, Reinigungsgut bestimmungsgemäß zu entsorgen (einschl. aller anfallenden Entsorgungskosten). Kalkulationshinweis: Die Entfernung und Entsorgung erfolgt durch den AN Baureinigung. |
| 1.390 | m2 |
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Summe 04.01 |
Besondere Schutzmaßnahmen |
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Reservefliesen |
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04.02.0010
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*** Bezugsbeschreibung
Reserverfliese Wandfliese 30x60cm weiß Reservefliesen, Wandfliesen, weiß, 30/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., liefern und in Ort nach Angabe AN verbringen, fußläufig maximal 100 m. Kalkulationshinweis: Die Reserve-Fliesen müssen zur Abnahme übergeben werden und werden eingelagert. Abrechnung nach Stück Fliesen. |
| 16 | St |
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04.02.0020
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*** Wiederholungsbeschreibung
Reserverfliese Wandfliese 30x60cm hellgrün hellgrün |
| 16 | St |
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04.02.0030
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*** Wiederholungsbeschreibung
Reserverfliese Bodenfliese R10B 30x30cm weiß Bodenfliesen, 30/30 cm, R10B |
| 12 | St |
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04.02.0040
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*** Wiederholungsbeschreibung
Reserverfliese Bodenfliese R10B 30x60cm weiß Bodenfliesen, 30/60 cm, R10B |
| 16 | St |
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04.02.0050
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*** Wiederholungsbeschreibung
Reserverfliese Bodenfliese R10B 60x60cm grau Bodenfliesen R10B, grau, 60/60 cm |
| 12 | St |
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--- SOCKELFLIESEN --- |
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04.02.0060
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*** Wiederholungsbeschreibung
Reservefliese Sockelfliesen 60x7cm grau Sockelfliesen, grau, 60x7 cm, passend zu 60/60 cm Fliese |
| 12 | St |
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Summe 04.02 |
Reservefliesen |
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Summe 04 |
Nachbereitende Arbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Nachweisarbeiten |
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Stundenlohnarbeiten |
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*** Ausführungsbeschreibung 6*** Ausführungsbeschreibung zu den Stundenlohnarbeiten
*** Ausführungsbeschreibung zu den Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im LV enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung vom AG angeordnet wurde (zu § 2 Abs. 10 VOB/B). |
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05.01.0010
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STLB-Bau: 04/2024 Leistungsbereich: 091 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
| 30 | h |
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05.01.0020
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STLB-Bau: 04/2024 Leistungsbereich: 091 Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
| 60 | h |
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05.01.0030
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STLB-Bau: 10/2024 Leistungsbereich: 091 Arbeiter-in sämtliche Kosten/Zuschläge der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
| 60 | h |
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Summe 05.01 |
Stundenlohnarbeiten |
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Summe 05 |
Nachweisarbeiten |
| Projekt: | 085.2 | KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB |
| LV: | 024 | Fliesen- und Plattenarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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01
|
Übergeordnete Leistungen |
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01.01
|
Erweiterte Baustelleneinrichtung |
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01.02
|
Projektabwicklungsmethodik |
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01.03
|
Muster / Musterzimmer |
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01.04
|
Dokumentation |
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Summe 01 |
Übergeordnete Leistungen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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02
|
Vorbereitende Maßnahmen |
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02.01
|
Boden |
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02.02
|
Wände |
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Summe 02 |
Vorbereitende Maßnahmen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
03
|
Fliesenarbeiten |
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03.01
|
Bodenfliesen |
|
|
03.02
|
Wandfliesen / Fliesenspiegel |
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03.03
|
Spiegel (öffentliche WCs) |
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03.04
|
Profile / Fugen |
|
Summe 03 |
Fliesenarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
04
|
Nachbereitende Arbeiten |
|
04.01
|
Besondere Schutzmaßnahmen |
|
|
04.02
|
Reservefliesen |
|
Summe 04 |
Nachbereitende Arbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
05
|
Nachweisarbeiten |
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05.01
|
Stundenlohnarbeiten |
|
Summe 05 |
Nachweisarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
024
|
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01
|
Übergeordnete Leistungen |
|
|
02
|
Vorbereitende Maßnahmen |
|
|
03
|
Fliesenarbeiten |
|
|
04
|
Nachbereitende Arbeiten |
|
|
05
|
Nachweisarbeiten |
| LV | Fliesen- und Plattenarbeiten |