Seite drucken

Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
085.2
 
Projektbezeichnung:
KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Offenes Verfahren
 

LV-Daten

LV-Name:
024
 
LV-Bezeichnung:
Fliesen- und Plattenarbeiten
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 085.2 KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB
LV: 024 Fliesen- und Plattenarbeiten
 
Titel
Bezeichnung
   
01

Übergeordnete Leistungen

01.01

Erweiterte Baustelleneinrichtung

01.02

Projektabwicklungsmethodik

01.03

Muster / Musterzimmer

01.04

Dokumentation

02

Vorbereitende Maßnahmen

02.01

Boden

02.02

Wände

03

Fliesenarbeiten

03.01

Bodenfliesen

03.02

Wandfliesen / Fliesenspiegel

03.03

Spiegel (öffentliche WCs)

03.04

Profile / Fugen

04

Nachbereitende Arbeiten

04.01

Besondere Schutzmaßnahmen

04.02

Reservefliesen

05

Nachweisarbeiten

05.01

Stundenlohnarbeiten

   
 

Der AG Studierendenwerk Karlsruhe AöR errichtet auf dem Gelände KIT Campus Ost, ehemalige Mackensen Kaserne, mit der postalischen Anschrift Rintheimer Querallee 2c, 76131 Karlsruhe (Flurstück Nr. 22808/38) eine Wohnanlage für Studierende, bestehend aus einem Neubau (Bauteil B) und dem Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes (Bauteil A - ehemaliges Stabsgebäude).

Das Baugrundstück umfasst insgesamt eine Fläche von rund 11.500 m². Innerhalb des Baugrundstücks befindet sich eine für den Neubau mit 201 Wohnplätzen Fläche (Baufeld) von rund 2.600 m².

Im Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude definieren die zwei Gebäude einen Platz, in dem Grünflächen, Sitzplätze und Fahrrad-Stellplätze integriert sind.

Die Eingänge zum Neubau befinden sich an den nordöstlichen und nordwestlichen Gebäudeecken; von diesen sind über kleine Foyers zwei Treppenhäuser zu erreichen. Das dritte Treppenhaus befindet sich zentral an der internen Promenade, die die zwei Eingänge verbindet. Im hohen Gebäudeteil an der Ostseite wird ein Aufzug vorgesehen.

Im EG sind alle Gemeinschaftsnutzungen untergebracht, außerdem stehen 2 barrierefreie Appartements zur Verfügung.

Der große Gemeinschaftsraum, der Musikraum und die Werkstatt liegen an der internen Promenade und haben direkten Zugang zu den zwei privaten Höfen.

Der Neubau ist im mittleren Bereich für Technikräume teilunterkellert.

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet nachfolgende Leistungen

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau.

Verwendete Abkürzungen

AN Auftragnehmer

AG Auftraggeber

AZ Abschlagszahlung

OÜ Objektüberwachung

LV Leistungsverzeichnis

BV Bauvorhaben

BE Baustelleneinrichtung

EG Erdgeschoss

OG Obergeschoss

UG Untergeschoss

FFB Fertigfußboden

RFB Rohfußboden

OK Oberkante

UK Unterkante

VK Vorderkante

SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

UVV Unfallverhütungsvorschrift

WBVBs Weitere Besondere Vertragsbedingungen

ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

EP Einheitspreis

o.glw. oder gleichwertig


 

ATV ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART - DIN 18299

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen.

Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten Parameter (z.B. Maße, technische, physikalische, chemische, biologische und optische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein. Zu beachten sind ggfs. ergänzende Konkretisierungen zu einzelnen Positionen.

Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat:" vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom AG eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.

 

0.1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE - DIN 18299

0.1.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheiten der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei Ihrer Benutzung

Das Grundstück liegt auf dem KIT Gelände (KIT Campus Ost) ehemalige Mackensen Kaserne und wird durch eine Zufahrt der Rintheimer Querallee angefahren. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiepark Karlsruhe, zur ehemaligen Bundeswehrfachschule, zur Karlsruher Niederlassung der Deutschen Flugsicherung, zu Kleingartenanlagen und zum Hauptfriedhof am Schnittpunkt der Büchiger Allee (einer der strahlenförmig vom Karlsruher Schloss abgehenden Straßen) und der Rintheimer Querallee.

Das Baufeld hat einen Abstand von rund 15 m zum südlich verlaufenden Fuß- und Radweg, der Hagsfelder Allee, in Richtung Innenstadt und in Richtung Sportzentrum und Wohngebiet Hagsfeld im Nordosten. Innerhalb des 15 m breiten Grünraums sind alle Bäume in Verlängerung des Schlussstrahls der Hagsfelder Allee zu erhalten und zu schützen.

Die Zufahrt ist durch eine Schrankenanlage abgesperrt. Die Schranke ist 24 Stunden über einen Ruftaster erreichbar. Auf dem Gelände entlang der bestehenden Kasernengebäude sind zweispurige Fahrbahnen vorhanden.

Lage: Rintheimer Querallee 2c, 76131 Karlsruhe (Flurstück Nr. 22808/38)

Die BE-Fläche wird bis auf die Flächen der Erdarbeiten, soweit möglich auf befestigten Flächen (Asphalt, Pflaster und Plattenbeläge) belassen. Die Flächen der BE und der Baustellensicherung sind im Baufortschritt in Abschnitten anzupassen. Flächen für die BE sowie Stellplätze für Firmenfahrzeuge stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung und werden dem AN von der OÜ zugewiesen. Die Abgrenzung der Lagerfläche und die Aufbewahrung von Werkzeugen und Material ist Sache des AN.

0.1.2. Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen

Immissionen

Im Umfeld, d.h. im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen bestehende, zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude (u.a. Wohngebäude). Diese Gebäude sind vor Schallimmissionen aus dem Baustellenbetrieb zu schützen. Die Einstufung der angrenzenden Bebauung ist im Bebauungsplan nach folgenden Einstufungen deklariert:

Immissionsrichtwert nach AVV für Mischgebiet:

von 7 bis 20 Uhr: 60 dB (A)

von 20 bis 7 Uhr: 45 dB (A)

Immissionsrichtwert nach AVV für Wohngebiete:

von 7 bis 20 Uhr: 55 dB (A)

von 20 bis 7 Uhr: 40 dB (A)

Arbeitszeiten

Regelarbeitszeit werktags (Mo-Sa) von 7-20 Uhr

Die Nachtruhe von 22-6 Uhr ist zwingend einzuhalten. In diesen Zeiträumen dürfen keine Bautätigkeiten ausgeführt werden. In den Randzeiten 6-7 und 20-22 Uhr dürfen nur lärmfreie Arbeiten durchgeführt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm ist zu beachten und einzuhalten.

Baumaschinen

Es sind ausschließlich lärmarme Baumaschinen und -geräte, die in der 32. BlmSchV als lärmarm klassifiziert sind und mindestens den Anforderungen der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG genügen, einzusetzen.

Für Baumaschinen und -geräte, die nicht nach Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG eingeordnet sind, ist der Stand der Lärmminderung separat nachzuweisen. Es dürfen nur Baumaschinen und -geräte eingesetzt werden, die mit der CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels entsprechend der EU-Richtlinie versehen sind.

Witterung

klimatische Bedingungen: Entsprechend den Stadtteilen Oststadt / Hagsfeld, Karlsruhe

Witterungseinflüsse während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit mit denen normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung.

0.1.3. Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse

Gebäudekennzahlen

Der Neubau hat nachfolgende relevanten Abmessungen. Die Höhen beziehen sich auf der gemittelten Geländeoberkante ±0,00 = 114,06m ü. NHN

  • Der Neubau hat einen trapezförmigen Grundriss mit Kantenlängen von ca. 78m, 10m, 85m, 43m.

  • Der Neubau unterteilt sich in 3 Gebäudeteile mit 2 Zwischenbauten

  • Die Zwischenbauteile erstrecken sich über 3 Geschosse.

  • Der westliche Gebäudeteil erstreckt sich über 4 Geschosse.

  • Der mittlere Gebäudeteil erstreckt sich über 4 Geschosse und ist für Technikräume teilunterkellert.

  • Der östliche Gebäudeteil erstreckt sich über 7 Geschosse.

RFB Untergeschoss: -3,22 m

RFB Erdgeschoss: -0.18 m

RFB 1. Obergeschoss: +3,295 m

RFB 2. Obergeschoss: +6,185 m

RFB 3. Obergeschoss: +9.075 m & RFB Flachdach: +9,115 bei den Zwischenbauten

RFB 4. Obergeschoss: +11.965 m

RFB 5. Obergeschoss: +14.855 m

RFB 6. Obergeschoss: +17.745 m

Die Geschosshöhen des Rohbaus entsprechen

Untergeschoss: 3,04 m

Erdgeschoss: bis 3,475 m

  1. bis 6 Obergeschoss: 2,89 m

  2. Obergeschoss Zwischenbauten: 2,93 m

Der flachgedeckte Neubau ist höhengestaffelt von West nach Ost mit Traufhöhen von ca. 10m, 13m und 21m. Am höchsten Punkt hat der Neubau eine Attikahöhe von 21,295 m und eine Deckenhöhe von 20,635 m über der gemittelten Geländeoberkante

BGF Neubau: ca. 6.550,00m²

BRI Neubau: ca. 19.870,00m³

Konstruktionsweise, Angaben zur Baukonstruktion Neubau

Der Neubau wird als Stahlbeton-Schottenkonstruktion & die nichttragenden Außenwände als Stahlbetonfertigteile ausgeführt. Die Fassade wird mit einer wärmegedämmten, hinterlüfteten Faserbeton-Konstruktion bekleidet.

Gründung

Die Gründung erfolgt entsprechend dem Bodengutachten (siehe Anlagen) und statischer Erfordernis. Zum geplanten BV liegt ein geotechnisches Gutachten vom Ingenieurbüro Roth & Partner vom 22.12.2021 vor.

Die Gründung des gesamten Gebäudes erfolgt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und wegen der sichereren Tragwirkung bzgl. Erdbeben auf einer tragenden Bodenplatte (Erdbebenzone 1).

Außenwände

Die erdberührten Bauteile werden als Weiße Wanne nach WU-Richtlinie 12/2017 DAfStb ausgeführt.

Die aussteifenden Treppenkerne und der Aufzugsschacht werden in robuster Massivbauweise aus Stahlbeton ausgebildet.

Die tragenden Außenwände werden in Stahlbeton 20 - 25 cm und teilw. 30 cm (Turm) hergestellt. Die nichttragenden Außenwandteile werden als raumhohe nichttragende Vollbetonfertigteile mit d = 16 cm vorgesehen.

Die Stb.- Außenstützen d = 35 - 40 cm werden im Deckenbereich flankierend gedämmt.

Die Außenwandbekleidung besteht aus einer hinterlüfteten Fassade mit Faserzementplatten, die auf einer Metall-Unterkonstruktion sichtbar montiert werden. Zusätzlich umfasst die Bekleidung auch die Laibungen und die Unterseiten der Stürze.

Innenwände

Einige Innenwände werden aus statischen und brandschutztechnischen Gründen in Stahlbeton oder Mauerwerk ausgeführt.

Die übrigen Innenwände werden als Leichtbauwände errichtet.

In den Sanitärräumen kommen zusätzlich Trennwände und Vorwandinstallationen in Form von Gipskarton-Ständerwänden zur Ausführung.

Fenster/Glasfassaden

Das Foyer erhält an der Nordfassade sowie an den zurückversetzten Eingangsbereichen im Osten und Westen großflächige Glasfassaden, ausgeführt als Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit thermisch getrennten Stahl- oder Aluminiumprofilen.

An der Südfassade, im Bereich der Gemeinschaftsräume und Flure vom EG bis zum 2. OG, werden ebenfalls Pfosten-Riegel-Fassaden eingebaut.

Für die Zugänge im Osten und Westen des Gebäudes sind jeweils nach außen öffnende Aluminiumrahmen-Glastüren vorgesehen. Zum Sonnenschutz werden Raffstoreanlagen vorgehängt installiert.

In den restlichen Bereichen (Zimmer, Küchen etc.) sind Kunststofffenster mit Öffnungsflügel, einer absturzsichernden Festverglasung und je nach Einbausituation mit einem Seitenelement geplant.

Der Sonnenschutz wird durch einen in der Fassade integrierten Schiebeladen ausgebildet.

Decken

Die Zwischendecken werden als Flachdecken aus Stahlbeton ausgeführt.

Im EG und tlw. in den Geschossen darüber werden größtenteils abgehängte, glatte Gipskartondecken mit Einbauleuchten installiert.

In den weiteren Bereichen bleiben die Stahlbetondecken sichtbar.

Die Eingangsflure der Apartments erhalten zwischen dem Bad und dem Einbauschrank teilweise eine abgehängte Gipskartondecke, die als Installationsebene dient.

In den Gemeinschaftsräumen werden abgehängte, gelochte Gipskartondecken mit Akustikvliesauflage eingebaut, um die Anforderungen an die Raumakustik zu erfüllen.

Dächer

Die Flachdachkonstruktion wird als Warmdach mit extensiver Begrünung ausgeführt.

Die Wärmedämmung erfolgt als Gefälledämmung, um eine gezielte Ableitung des Regenwassers zu gewährleisten. Die Entwässerung erfolgt über Einlaufkörper, die direkt oberhalb der Versorgungsschächte der Zimmer positioniert sind, da ein Leitungsverzug in der Decke nicht möglich ist.

Notüberläufe sind über geplante Öffnungen in den Attiken vorgesehen.

0.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen

Es gelten die Regelungen der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO). Weiteres regelt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan des Koordinators nach Baustellenverordnung.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenzufahrten nach Arbeitsende und bei Arbeitsunterbrechungen verschlossen werden. Die angrenzenden öffentlichen Straßen sind vom AN sauber zu halten bzw. bei Bedarf arbeitstäglich zu reinigen von den Verschmutzungen, die der AN verursacht hat. Bei entsprechendem Fuhrbetrieb und Witterungslage sind die Straßen bei Bedarf täglich zu reinigen. Die Kosten für die Straßenreinigung sind vom AN zu tragen und in die eigene BE einzukalkulieren.

Das Bauzauntor ist dauerhaft geschlossen zu halten.

0.1.5. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen

Für die umliegenden Bestandsgebäude, welche während der Bauphase weiterhin genutzt werden, müssen alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Das heißt Flucht- und Rettungswege oder die Freihaltung notwendiger Feuerwehrflächen ist ständig zu gewährleisten.

Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des Betriebes und der Nutzung der Bestandsgebäude müssen ebenfalls jederzeit freigehalten werden.

Die Verkehrssicherung- und die Winterdienstpflichten der Baustellenzufahrt und das vom Bauzaun umschlossene Baugeländes liegt bis zur Fertigstellung der Maßnahme beim AN BE, es sei denn es wird im LV eine Ausnahme beschrieben. Das Räumen der Fuß- und Verkehrswege des Baugeländes von Schnee und Eis erfolgt bei Schneefall in der Regel jeweils bis 7:00 Uhr morgens, zum Beginn eines Arbeitstages (§4 Abs. 5 S.2 VOB/B).

0.1.6. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen

Das Fassadengerüst inkl. 3 Bauaufzüge an der Nordseite wurde bauseits durch den AN Gerüstbau errichtet. Die Bauaufzüge fahren jedes Geschoss an und haben ein vorgelagertes Absetzpodest. Die Aufzüge werden wie folgt ausgeführt:

max. Traglast: ca. 2.000 kg

Hubgeschwindigkeit: 12 m / min

Grundfläche Fahrkorb: mind. 1,50 x 3,50 m,

Fahrkorb geeignet für Transporte von Güten bis H = 2,80 m

Weiteres ist dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen.

0.1.7. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser

Die Medienanschlüsse für alle nachfolgenden Unternehmen werden bauseits zur Verfügung gestellt und werden über die gesamte Bauzeit vorgehalten. Die Lage der Hauptanschlüsse ist dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen.

0.1.7.1. Baustrom

Der Baustrom wird bis zum Zeitpunkt des Beginn der Ausführung der Arbeiten durch den AN BE errichtet. Es werden nachfolgende Baustromverteiler zur Verfügung gestellt:

2 x Hauptstromverteiler

3 x Unterverteiler zur allg. Baustromversorgung

2 x Unterverteiler zur Baustromversorgung der Kräne (allstromsensitiv)

2 x Unterverteiler zur Versorgung der Containeranlage

1x Unterverteiler je Treppenhaus

3 x Unterverteiler je Geschoss (bis 3.OG), 1x Unterverteiler je Geschoss (ab 4.OG)

Für die Stromversorgung des Arbeitsplatzes hat der AN während der Bauphase selbst zu sorgen. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 VOB/B trägt der Auftragnehmer die Kosten des Verbrauchs sowie der erforderlichen Messer oder Zähler; bei mehreren Auftragnehmern erfolgt die Kostentragung anteilig.

0.1.7.2. Bauwasser

Der Bauwasseranschluss wird bis zum Zeitpunkt des Beginn der Ausführung der Arbeiten durch den AN BE errichtet. Sofern größere Wassermengen benötigt werden, ist dies vorab mit der OÜ abzustimmen. Es werden nachfolgende Wasserentnahmestellen zur Verfügung gestellt:

2 x Auslaufventil DN 15 - 1/2"

2 x Auslaufventil DN 20 - 1/2"

1 x DN 50 einschl. Absperrarmaturen und Übergang C-Kupplung

Für die Wasserversorgung des Arbeitsplatzes hat der AN selbst zu sorgen. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 VOB/B trägt der Auftragnehmer die Kosten des Verbrauchs sowie der erforderlichen Messer oder Zähler; bei mehreren Auftragnehmern erfolgt die Kostentragung anteilig.

0.1.7.3. Abwasser / Regenwasser

Abwasser darf keine größeren Verunreinigungen aufweisen, als die Entwässerungssatzungen der öffentlichen Ver- und Entsorgerbetriebe zulassen.

0.1.7.4. Baubeleuchtung

Die Baubeleuchtung der Flucht- und Rettungswege erfolgt bauseits. Für die Arbeitsplatzbeleuchtung während der Ausführung der Arbeiten hat der AN selbst zu sorgen. Alle hieraus resultierenden Kosten sind mit den vertraglich vereinbarten EPs abgegolten.

0.1.7.5. Energie- und Wasserumlage

Eine Umlage der Verbrauchskosten ist vorgesehen. Die Abrechnung der Energie- und Wasserumlage ist in den WBVBs geregelt.

0.1.8. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume

Der AN hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Überlassung von Räumen innerhalb der Baustelle, stattdessen werden Flächen für Mannschafts- und Materialcontainer im Bereich der BE zur Verfügung gestellt (§ 4 Abs. 4 S.1 Nr. 1 VOB/B). Es sind jedoch nur Tagesunterkünfte, Büros und Materialcontainer zugelassen. Das Aufstellen von Wohnwagen, Schlafunterkünften und die Unterbringung von Personal im Bereich der Baustelle und auf dem Grundstück ist ausdrücklich untersagt.

Die Inanspruchnahme der BE-Fläche ist mit der OÜ vor der Nutzung abzustimmen. Hierfür muss vom AN innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung der Bedarf an Containerstellflächen (u.a. Größe und Anzahl) an die OÜ übermittelt werden.

Außerhalb des umzäunten Baufeldes darf keine BE des AN aufgestellt werden. Alle von der Maßnahme nicht betroffenen Grünanlagen und befestigten Flächen, sowie Straßen dürfen nicht beschädigt werden. Für Schäden an der Beseitigung haftet der AN.

Ein Baustellen-WC wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Lage ist dem BE-Plan zu entnehmen.

0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen

- keine Angaben -

0.1.10. Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen

- keine Angaben -

0.1.11. Besondere umweltrechtliche Vorschriften

Die aktuellen gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Materialien, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen usw. dürfen nicht auf dem Baugrundstück gereinigt werden oder es sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Es dürfen keine verunreinigten Abwässer und andere Flüssigkeiten in/auf den Baugrund gegeben werden. Festgestellte Verunreinigungen werden bauseits durch einen Bodenaustausch zu Lasten der Verursacher beseitigt.

0.1.12. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall

Die Entsorgung von Baumaterial hat nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Abfallentsorgung der Stadt Karlsruhe zu erfolgen.

Zur Entsorgung von verunreinigten Abwässern und anderen Flüssigkeiten sind nach Rücksprache mit der OÜ und der zuständigen Behörde geeignete Auffangwannen zugelassen. Diese sind unverzüglich nach Gebrauch und zu eigenen Lasten zu entsorgen. Zwischendeponie von Bauschutt, Aushub etc. im Bereich der Baustelle ist außerhalb des firmeneigenen Schuttcontainers nicht zulässig. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit auf die ihm von der örtlichen OÜ zugewiesene Flächen eigene Schuttcontainer zu stellen. Siehe hierzu auch beiliegenden BE-Plan.

Die Entsorgung von Baustellenabfällen ist Sache des AN.

0.1.13. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen

- siehe Punkt "0.1.2." -

0.1.14. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle

Baumbestand

Der Baumbestand entlang der Hagsfelder Allee ist in einer Streifenbreite von 15 m zu schützen und zu erhalten. Die zu schützenden Bäume werden Bauseits mit einem Bauzaun von der Baustelle abgetrennt.

Beweissicherung Straßenbeläge

Eine Beweissicherung am Bestandsgebäude oder an benachbarten Gebäuden und Freiflächen wurde vom AG nicht durchgeführt. Der generelle Zustand des/der Bestandsgebäude und der Freiflächen wird im Zuge einer gemeinsamen Begehung zwischen AN und OÜ vor Aufnahme der Arbeiten festgestellt und mit Arbeitsbeginn mit Fotos dokumentiert.

Der Zustand angrenzender Verkehrsflächen ist durch den AN mittels Fotodokumentation mit Beschriftung festzuhalten und spätestens 2 Wochen nach Arbeitsbeginn der OÜ vorzulegen.

Dem AN steht es frei zu seiner eigenen Sicherheit darüber hinaus eigene Beweissicherungsmaßnahme durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der AN selbst.

0.1.15. Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs

Das Grundstück befindet sich auf dem Gelände des KIT Campus Ost. Öffentlicher Verkehr ist in diesem Bereich nicht vorhanden.

0.1.16. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen

- keine Angaben -

0.1.17. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer

- keine Angaben -

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zur Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden

Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durch den AN Erd- und Rohbauarbeiten ausgeführt. Die Baustelle wurde als frei von Kampfmitteln bestätigt.

0.1.19. Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Nähere und weitere Regelungen zur Baustelle und Abwicklung sind der Baustellenordnung (Anlage der Ausschreibung) zu entnehmen. Durch die Bestimmungen der Baustellenordnung soll ein störungsfreier Bauablauf und ein Höchstmaß an Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten und sonstige auf der Baustelle befindlichen Personen erreicht werden.

Hierzu werden darin für alle am Bau Beteiligten Regelungen und Maßgaben zur Arbeitssicherheit sowie zur Organisation, Logistik, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebes vorgenommen.

Der AN hat vor Beginn seiner Tätigkeit die Baustellenordnung nachweislich jedem seiner Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig werden, zur Kenntnis zu geben. Dies gilt für beauftragte Nachunternehmer sinngemäß. Auf Verlangen ist der Nachweis der OÜ vorzulegen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Auf der Grundlage der Baustellenverordnung aktuellste Fassung wird vom AG ein SiGeKo eingesetzt. Der SiGeKo hat gegenüber allen am Bau Beteiligten uneingeschränkte Kontrollbefugnis und ist nur gegenüber dem AG nachweispflichtig.

Er oder ein von ihm beauftragter Vertreter überwacht die Einhaltung der Baustellenverordnung, sowie Arbeitsschutz- und UVV und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.

Die Tätigkeit des/r SiGeKo befreit den AN nicht von der eigenen Verantwortung zur Erfüllung seiner Arbeitsschutz- und UVV.

Insbesondere bleibt die Verpflichtung des Unternehmers bezüglich des Einsatzes von eigenen Sicherheitsfachkräften, -beauftragten und Ersthelfern unberührt.

Des Weiteren sind die Regelungen der Baustellenordnung (Anlage der Ausschreibung) zu beachten.

Rauch- und Alkoholverbot

Der AN verpflichtet sich für seine Mitarbeiter ein Rauch- und Alkoholverbot am Arbeitsplatz zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen. Das Alkoholverbot gilt darüber hinaus auf dem gesamten Baugrundstück.

0.1.20. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle

- keine Angaben -

0.1.21. Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

- keine Angaben -

0.1.22. Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten

  • Baumfällarbeiten

  • Allgemeine Baustelleneinrichtung

  • Erd- und Rohbauarbeiten inkl. parallelem Einbau von TGA-Fertigschächten

  • Gerüstbauarbeiten inkl. Bauaufzug

  • Dachabdichtungsarbeiten

  • Pfosten-Riegel-Fassade

  • Fensterarbeiten

  • vorgehängte hinterlüftete Fassade

  • Trockenbauarbeiten

  • Rohmontage HLS- und Elektroarbeiten

  • Estricharbeiten inkl. Fußbodenheizung

0.1.23. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Der AN hat damit zu rechnen, dass zeitgleich andere AN auf der Baustelle tätig sein werden.

Innerhalb des jeweils zugewiesenen Taktbereichs führt der AN seine Leistungen jedoch ohne parallele Arbeiten anderer AN aus.

 

0.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG - DIN 18299

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer

Der AN ist für alle organisatorischen Belange auf dem ihm zugewiesenen Baufeld zuständig und verantwortlich.

Die kooperative Mitwirkung bei Abstimmungen mit allen fachlich und übergeordneten Beteiligten erfolgt durch Integration des AN. Das heißt der AN muss sich an den Abstimmungen, die durch den AG bzw. die OÜ durchgeführt werden aktiv beteiligten, wie z.B. mit Bodengutachter, Vermessungsleistungen, SiGeKo, Tragwerksplaner, sonstige Fachplaner, Brandschutzgutachter bzw. anderer AN oder fachlich Beteiligter am BV für die Errichtung des Gebäudes und der umgebenden Außenanlagen etc.

Dem AN ist bekannt, dass neben seinen Tätigkeiten auch weitere Arbeiten durchgeführt werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme ist unabdingbar für einen möglichst reibungslosen Bauablauf.

Der AN ist zur Mitwirkung bei der Koordinierung aller gleichzeitig laufenden Arbeiten verpflichtet.

Arbeitsabschnitte / Bauablauf

Ein Grobablaufplan mit einer schematischen, grundsätzlichen Darstellung des Ablaufes der Maßnahme sowie der Darstellung der Abhängigkeiten einzelner Teilleistungen ist der Ausschreibung beigelegt. Er dient zur Orientierung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Exaktheit in der Vorgabe der technologischen Abläufe und der einzusetzenden Geräte. Die Detailplanung obliegt dem AN.

Der Taktplan liegt der Ausschreibung bei. Die Reihenfolge der Taktbereiche ist wie folgt vorgesehen: Zunächst wird Taktbereich 1 vom 3.OG bis zum EG abgewickelt, anschließend Taktbereich 2 vom 6.OG bis zum EG.

Weiter ist folgende Gewerkesequenz für die Zimmer geplant:

  • Aufheizphase Estrich und Herstellung Begehbarkeit (AN Estricharbeiten)

  • Fliesenspiegel Küche inkl. Ausfugen und Abdichtung, Fliesen und Ausfugen der Abseiten der Duschen inkl. Revisionsöffnung (Leistung des AN) sowie parallel Abhangdecke Bäder (AN Trockenbau)

  • Abdichtung Wände und Böden im Bad (Leistung des AN)

  • Duschtasse setzen (AN HLS)

  • Fliesenarbeiten Wände und Böden im Bad inkl. Profile etc. (Leistung des AN)

  • Ausfugen Fliesen Wände und Böden im Bad (Leistung des AN)

  • weitere Innenausbauarbeiten Zimmer (AN Bodenbelagsarbeiten, AN Malerarbeiten, AN Innentüren, AN Einbaumöbel)

  • Baugrobreinigung inkl. Rückbau Schutzbeläge (AN Baureinigungsarbeiten)

  • Verfugen der Wandübergänge und Übergänge Wand/Boden (Leistung des AN)

Bauablauf in den öffentlichen Bereichen (öffentliche WCs, tlw. Flure, Gemeinschaftsräume) sowie den WG-Küchen gemäß beiliegendem Terminplan. Die genannten Bereiche können zeitlich als Puffer- bzw. Ausgleichsbereiche im Bauablauf genutzt werden.

Erläuterung zur Struktur der Bauteile und der Taktbereiche

Lärm- und Staubentwicklung

Bei den Arbeiten ist zu beachten, dass die Lärm- und Staubentwicklung auf das unmittelbar notwendige Niveau gesenkt wird. Es dürfen nur schallgedämpfte Maschinen nach den aktuellen Richtlinien eingesetzt werden.

Säge-, Schleif- und Abbrucharbeiten sind immer unter Zuhilfenahme einer geeigneten Absaugung auszuführen. Die Absaugvorrichtung ist mit den vertraglich vereinbarten EPs abgegolten.

weiter

- siehe 0.1.2. -

Schutzmaßnahmen während der Ausführung

Werden vom AN auf der Baustelle Schweiß- oder Trennschleifarbeiten vorgenommen, so müssen für alle evtl. angrenzenden benachbarten Bauteile Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die Schutzmaßnahmen sind mit den vertraglich vereinbarten EPs abgegolten. Weiter hat der AN entsprechendes Fachpersonal einzusetzen, welches mit den UVV der BG vertraut ist. Die entsprechenden Schweißscheine sind der OÜ vor Ausführung auszuhändigen.

Standard-Profile dürfen nicht mit Trennschleifer geschnitten werden. Es ist ein geeigneter funkenfreier Profilschneider zu verwenden.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen

Schnittstellen und Leistungsabgrenzung

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine komplexe Baustelle handelt, bei welcher umfangreiche Schnittstellen und damit verbundene Abhängigkeiten zu zahlreichen anderen AN dieses Bauvorhabens bestehen.

Die Abstimmungen und Angaben zu den Schnittstellen sind im Rahmen der technischen Bearbeitung des AN und des Bauablaufs kontinuierlich fortzuschreiben. Es ist erforderlich, dass alle am Bau Beteiligten innerhalb des Zeitrahmens von der Ersterfassung bis zur abschließenden, einvernehmlich abgestimmten Festlegung der Ergebnisse, mit sämtlichen Schnittstellenpartnern zu jeder Zeit den Kontakt aufrecht erhalten und um den Partner stets und zeitnah über den aktuellen Stand der Entwicklung im Verantwortungsbereich des AN informieren.

besondere Schnittstellen (die Koordinationspflicht liegt beim AN Fliesenarbeiten)

  • HLS: Im ersten Schritt sind die Bereiche unterhalb der Duschen abzudichten und die Einläufe einzudichten. Anschließend wird die Duschtasse durch HLS mittels Dichtband angebunden; danach erfolgt die Eindichtung im Wandbereich. Die Dichtmanschetten der Zuwasserleitungen der Duschen sind hierbei ebenfalls fachgerecht mit einzudichten. Darüber hinaus sind die Bodeneinläufe der barrierefreien Duschen sowie die erforderlichen Ausschnitte für die Abluftelemente zu berücksichtigen.

  • Estrich: Vor Beginn der Fliesenarbeiten ist die Belegereife des Estrichs zu prüfen und zu beachten.

  • Elektro: Die erforderlichen Ausschnitte für Steckdosen, Kabelauslässe etc. sind mit dem Gewerk Elektro abzustimmen und herzustellen.

  • HLS: Die erforderlichen Ausschnitte für die Sanitärobjekte und Abluftelemente etc. sind mit dem Gewerk HLS abzustimmen und herzustellen.

  • Bodenbelag: Das Abschlussprofil und die angrenzenden Fliesen sind als erforderliche Vorleistung herzustellen.

  • Innentüren: Die Fliesenarbeiten erfolgen vor dem Einbau der Innentüren. Der AN Fliesen hat die Lage der Türzargen einzumessen und den Fliesenabschluss entsprechend anzulegen. Diese Leistungen sind in die EPs einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Schablone wird hierfür vom AN Türarbeiten übergeben.

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben

- siehe beiliegendem Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplan des Koordinators nach Baustellenverordnung -

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeitende anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen

- siehe Punkt 0.2.3. -

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

- keine Angaben -

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Abfallsatzung der Stadt Karlsruhe.

weiter

- siehe 0.2.15. -

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten

Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit den aktuellen Vorschriften entsprechen. Sie sind vor Inbetriebnahme, nach längeren Arbeitspausen, nach konstruktiven Veränderungen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen vom Gerüstersteller zu prüfen und entsprechend zu kennzeichnen. Evtl. notwendig werdende statische Nachweise sind vom AN zu erbringen.

Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste und Sicherungsmaßnahmen hat der AN entsprechend den UVV der Bau-Berufsgenossenschaft zu stellen. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder AN verantwortlich, dessen Beschäftigte die Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt werden.

Innengerüste

Das Auf- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen ist in den EP der jeweiligen Leistungsposition einzukalkulieren. Die Bauteil- bzw. Einbauhöhen der Bauteile sind in den jeweiligen Positionen beschrieben bzw. den Planunterlagen zu entnehmen.

Treppenkopfgerüste werden bauseits durch den AN Gerüstbau gestellt.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer

Der AN verpflichtet sich einen Aufenthaltsraum für die Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Pausen / Essenspausen im Gebäude sind strengstens untersagt. Lagerräume können ggf. in Rücksprache mit der OÜ zur Verfügung gestellt werden.

weiter

- siehe 0.2.7. -

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat

Für die Dauer der Ausführung der vertraglichen Leistung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückseite des Gebäudes nicht angefahren werden kann.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen

- keine Angaben -

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile

- keine Angaben -

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen

Grundsätzlich dürfen nur neue, unbenutzte Materialien zur Ausführung kommen. Sie müssen den einschlägigen Güte-, Maß- und DIN-Vorschriften o. glw. (siehe § 7a Abs. 2 S.2 VOB/A) oder den Zulassungsbedingungen entsprechen.

Vom AN sind auf Verlangen vor Lieferung der OÜ Muster der zu montierenden Materialien vorzulegen.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise

Stoffe und Bauteile, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften einer Zulassung, Genehmigung, allgemeinen baufsichtlichen Zulassung, allgemeinen Bauartgenehmogung oder eines sonstigen Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweises bedürfen, dürfen im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung nur verwendet werden, wenn die jeweils erforderlichen Zulassungen vorliegen.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind

- keine Angaben -

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten

Anforderungen an die Mulde: Sämtliche Mulden müssen abschließbar sein. Die Abfälle müssen nach Inhalt und Firma (mit Ansprechpartner*in) gekennzeichnet sein und sind jeweils arbeitstäglich in die entsprechenden Container zu entsorgen. Entsorgungskosten trägt der AN.

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe

Ab den definierten Übergabepunkten, die im BE-Plan angegeben sind, werden die Medien Wasser / Strom zur Verfügung gestellt. Ab diesem Übergabepunkt ist der AN für die weitere Versorgungsverlegung verantwortlich und die Kosten sind mit den EPs abgegolten.

- Angaben zu den Medienanschlüssen siehe 0.1.7. -

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt

- siehe Punkt "0.1.6." -

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer

siehe 0.2.2.

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation

- keine Angaben -

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme

- keine Angaben -

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche VOB Teil B, § 13 Abs. 4 Nr. 2), durch einen besonderen Wartungsvertrag

- keine Angaben -

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen

Allgemeine Regelungen zur Abrechnung

Die Abrechnung ist grundsätzlich auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen des AG vom AN zu erstellen. Es sind mit jedem Aufmaß die dazugehörigen Aufmaßpläne vorzulegen. Ggf. weitere erforderliche zusätzliche Skizzen und Zeichnungen für die Abrechnung - auch solche für ein örtliches Aufmaß, was zuvor mit der OÜ abzustimmen ist - sind vom AN prüfbar zu fertigen. Aus den Aufmaßplänen müssen die Positionsnummern der abzurechnenden Bauteile, sowie die Ansätze, die sich im Aufmaßblatt wiederfinden, dargestellt sein.

Beinhaltet die beauftragte Leistung mehrere Bauabschnitte oder Gebäudeteile, so sind diese entsprechend im Aufmaß gesondert auszuweisen bzw. ist die Gliederung mit der OÜ im Vorfeld abzustimmen.

Alle Rechnungen, auch Teil- oder Abschlagsrechnungen sowie sämtliche Aufmaßunterlagen sind als kumulierte Rechnungen bzw. Aufmaßunterlagen aufzustellen. Rechnungen und Aufmaßunterlagen, die diese Anforderung nicht erfüllen sind nicht gültig und werden vom AG bzw. der OÜ zurückgewiesen.

Anforderungen

In der Aufmaßzusammenstellung ist eindeutig auszuweisen, welche Aufmaßblätter mit welcher AR zu welcher Position eingereicht wurden und um wie viel der Mengenzuwachs je Position und AR zugenommen hat.

Neben der Einreichung der Rechnungen einfach in Papierform sind die Aufmaßunterlagen, sowie die Rechnung zusätzlich in digitaler Form (Datenaustauschformat DA11 oder Excel/OpenOffice-Format .xlsx) zu übermitteln.

Darüber hinaus gilt für Schlussrechnungen:

Zur Prüfung ist das Aufmaß und etwaige Nachweise durch den AN zweifach farbig einzureichen.

Nachträge sind wie folgt zu nummerieren:

Titel 99 "Nachträge"

Nachtrag 1 - 99.01

Nachtrag 2 - 99.02 usw.

Schrittweite 10, Anfangswert 10

Beispiel: Nachtrag Nr. 1 mit 4 Einzelpositionen

99.01.0010 bis 99.01.0040

 

0.3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE - DIN 18352

- siehe ZTV, Ausführungsbeschreibungen sowie Einzelpositionen -

 

0.4. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG - DIN 18352

- siehe ZTV, Ausführungsbeschreibungen sowie Einzelpositionen -

 

0.5. EINZELANGABEN IN ERGÄNZUNG ZU DEN ATV

0.5.1. Bauzeitenplan und BE-Plan

Vom AN ist ein Bauablaufplan unter EInhaltung der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Fristen zu erstellen und vor Baubeginn mit dem AG bzw. der OÜ abzustimmen. Bei begründeten Einwänden durch den AG ist der Ablaufplan entsprechend zu ändern. Mögliche Änderungen auf Grund von fachtechnischen Erfordernissen sind einzukalkulieren. Ein Bauzeitenplan ist spätestens 2 Wochen nach Beauftragung vorzulegen.

0.5.2. Baustellenbesprechungen

Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, welche die OÜ des AG in regelmäßigen Abständen durchführt, einen geeigneten, bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Für diesen besteht Anwesenheitspflicht. Die Besprechungen finden jeweils ein- bis zweiwöchig statt.

Die Vollmacht ist spätestens 2 Wochen nach Beauftragung unaufgefordert vorzulegen.

0.5.3. Dokumentation

Der AN hat für die erstellten Leistungen der jeweiligen LV?s eine Gesamtdokumentation vorzulegen. Umfang und Inhalt der Unterlagen ergeben sich aus der Beschreibung gemäß gesonderter Position. Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.

Allgemeine Schemata werden nicht anerkannt. Vergütung sowie geforderte Unterlagen gemäß gesonderter Position.

0.5.4. Ausführungszeichnungen/Planserver

Ausführungszeichnungen werden vom AG nach der Beauftragung als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Alle Papierausdrucke muss sich der AN selbst beschaffen. Gleiches gilt für geänderte Pläne (Indexpläne) nach der Beauftragung. Es ist von jeweils bis zu 3 geänderten Indexplänen auszugehen. Alle Pläne werden über die Internet-Plattform "Planfred" zur Verfügung gestellt und sind vom AN selbständig herunterzuladen und zu archivieren. Hierzu erhält der AN kostenfrei Zugangsdaten und einen Nutzeraccount mit Passwort. Die Plattform ist über gängige Internet-Browser in aktueller Fassung nutzbar.

Die Übergabe der Pläne erfolgt zeitlich versetzt in Planpaketen entsprechend des Baufortschritts.

0.5.5. Mängelmanagement

Der AN verpflichtet sich der Nutzung des Mängelmanagementtools Planradar.

Der AN erhält hierzu kostenlos einen Zugang. Die Nutzung ist über gängige Internetbrowser oder Handyapp nutzbar und erfordert keine separate Software.

0.5.6. Fachbauleitung

Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen deutschsprachigen Fachbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der OÜ und verantwortlich für die Einhaltung der UVV im Fachbereich des AN.

Die Montagearbeiten sind laufend von dem verantwortlichen Fachbauleiter zu überwachen. Der Fachbauleiter darf ohne Wissen / Abstimmung der OÜ nicht ausgewechselt werden.

0.5.7. Baustellentagesberichte

Der AN hat dem AG in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem AG sind alle Unfälle, Erste-Hilfe-Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen.

In die Bautagesberichte sind u.a. aufzunehmen:

  • Name der Firma und der Baustelle

  • fortlaufende Nummerierung

  • Datum

  • Witterung

  • Anzahl der Arbeitnehmer

  • Lohngruppe der AN

  • Maschineneinsatz

  • ausgeführte Leistung mit Ortsangabe

  • besondere Maßnahmen und Vorkommnisse

  • Unterschrift des/der Bauleiters/Bauleiterin

Das Bautagebuch ist der OÜ wöchentlich unaufgefordert vorzulegen.

0.5.8 Weitervergabe von Arbeiten

Der AN hat bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmer seiner Abstimmungspflicht entsprechend § 6 Abs. 1 UVV "Allgemeine Vorschriften" nachzukommen.

0.5.9. Firmenschilder / Werbung auf der Baustelle

Das Anbringen von Firmenschildern oder Werbung auf der Baustelle ist nicht zulässig.

0.5.10. Gültigkeit von Vorschriften, Normen und Regeln

Es gelten jeweils die Vorschriften, Normen und Regeln in der aktuell gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

0.5.11. LEAN Site Management (LSM)

Der AG plant im Projekt das Lean Site Management (LSM) als Steuerungswerkzeug für die Ablaufplanung und Logistik in der Ausführungsphase über alle Teilprojekte einzusetzen. Im Mittelpunkt steht hierbei der optimale Gesamtprozess für alle Beteiligten mit möglichst großer Wertschöpfung in Hinblick auf das zu erstellende Gebäude. Zur erfolgreichen Einführung des Systems ist die aktive Mitarbeit aller beteiligten Unternehmen notwendig. Die Einführung hiervon ist nicht nachtragsberechtigt.

Das System besteht aus folgenden Elementen:

Gesamtprozessanalyse - Gesamtverständnis

Die Gesamtprozessanalyse analysiert und optimiert gemeinsam den Gesamtprozess vom Fertigstellungstermin rückwärts zum Baubeginn. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame (alle Beteiligten) Erarbeitung / Hinterfragung des Gesamtprozesses vor Beginn.

Prozessplanung - als Vorschau

Die Prozessplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten auf der Baustelle), als Steuerungs- und Kommunikationsmedium zwischen Baustelle und Planung, wird auf Basis der Gesamtprozessplanung und des Terminplans monatlich mit den Beteiligten der Baustelle und der Planung erstellt. Der Fokus liegt hierbei auf der pro-aktiven Erkennung von Hindernissen und der Lösung der Probleme. Die Prozessplanung ist der erste Schritt zu einer stabilen und belastbare Ablaufplanung.

In diesem wöchentlichen Abstimmungstermin stimmen alle relevanten Projektbeteiligten (Fachplanung, OÜ, Firmen-Projektleitung, AG) und ausführende Firmen die Aktivitäten der nächsten 4 Wochen zusammen ab. Hauptfokus hierbei ist das Erkennen und Beseitigen von Hindernissen und die Festlegung eines gemeinsamen Bauablaufes.

Ablaufplanung - im Detail

In der aus der Prozessplanung abgeleiteten detaillierten Ablaufplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten und der Logistik auf der Baustelle als transparentes und visuelles Planungswerkzeug) wird die Baustelle durch einen stets aktuellen "Produktionsplan" gesteuert. Die Planung wird wöchentlich erstellt und fortlaufend angepasst. In der wöchentlichen Überarbeitung der Ablaufplanung werden alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten 4 Wochen erfasst und ein detaillierter Ablauf in kleinräumigen Einheiten der Baustelle ausgetaktet. Die Planung wird fortlaufend an die tatsächlichen Gegebenheiten (Termineinhaltung und Qualität) angepasst und die Austaktung überarbeitet. Zur ständigen Kontrolle der Wirksamkeit werden im System Kennzahlen (Qualität und Termintreue) für die einzelnen Unternehmen erfasst und bei Bedarf ausgehängt.

Der Prozess auf der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass die Logistik und Engpassressourcen bedarfsgerecht darauf abgestimmt werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der Abwicklung durch die belastbare Planung auf der Baustelle.

In einem wöchentlichen Abstimmungstermin (i.d.R. im Zuge der Baubesprechung) werden gemeinsam zwischen der OÜ und den ausführenden Unternehmen die Aktivitäten bis auf Tages- und Bereichsbasis zusammen auf der Planungstafel für die nächsten 4 Wochen gesteckt. Dieser Termin muss durch die ausführenden Unternehmen vorbereitet werden, um die geplanten Aktivitäten gemeinsam planen und abbilden zu können und entspricht der Arbeitsvorbereitung der Unternehmen. Eine Vorbereitung und Teilnahme der Obermonteure / Poliere der Firmen als auch der Bauleitung ist, solange Arbeiten auf der Baustelle verrichtet werden, zwingend erforderlich. Der Aufwand für diesen Abstimmungstermin bewegt sich im Rahmen einer normalen Baubesprechung.

In einem regelmäßigen kurzen Abstimmungstermin werden die Aktivitäten der letzten Tage und des aktuellen Tages durchgesprochen und eventuelle Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die offenen Punkte werden besprochen. Teilnehmer am täglichen Abstimmungstermin sind die OÜ und die ausführenden Unternehmen. Der Aufwand entspricht üblichen Abstimmungen auf der Baustelle und sollte 15-30 Minuten nicht überschreiten.

Verpflichtungen AN

Der AN verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit der zuständigen OÜ vorzunehmen sowie die hierfür als Grundlage erforderlichen, vorausschauenden bereichsbezogenen Ablaufplanungen (täglich, wöchentlich, monatlich) auf Anforderung rechtzeitig vorab zu erstellen und zu übergeben. Die Mitwirkung umfasst ausdrücklich die Teilnahme am Kick-off-Termin.

Der AN hat spätestens zum Kick-off-Termin einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie eine stellvertretende Kontaktperson zu benennen. Änderungen in der Person oder Erreichbarkeit sind der OÜ unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Werktag nach Kenntnis, schriftlich mitzuteilen. Bis zur wirksamen Neubenennung bleibt der bisher benannte Ansprechpartner verantwortlich.

Der dem Vertrag / LV beigefügte Taktplan sowie die Gewerkesequenz sind verbindliche Grundlage der Termin- und Ablaufkoordination. Der AN hat seine Leistungen hierauf auszurichten.

Sämtliche zur Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen erforderlichen Leistungen, Mitwirkungen, Abstimmungen, Dokumentationen und Aufwände sind vollständig in den EPs der LV Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

0.5.12. Abnahmeverfahren

Folgendes Abnahmeverfahren ist verbindlich mit der o.g. Fachbauleitung durchzuführen:

1. Vorbegehung:

Die Vorbegehung erfolgt gemeinsam mit der OÜ. Dabei werden die Restarbeiten, Mängel sowie gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Leistungen aufgenommen und dokumentiert.

2. Abnahme:

Die formale Abnahme erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbegehung. Zum Zeitpunkt der Abnahme sollten mindestens 80 % der während der Vorbegehung festgestellten Mängel bereits beseitigt sein.

3. Mängelbeseitigung:

Der AN hat die in der Abnahme festgestellten Mängel innerhalb der vereinbarten Frist zu beseitigen und die Erledigung über die App PlanRadar sowie zusätzlich per Fertigstellungsmeldung freizumelden. Nach erfolgter Freimeldung wird eine Nachbegehung durchgeführt.

Die Bevollmächtigung des benannten Vertreters wird vorausgesetzt.


 

ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

- Ergänzende Regelungen zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen -

Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:

Das angebotene System muss einen gültigen Eignungsnachweis haben und nach den Richtlinien des Systemherstellers geplant und gefertigt werden.

Es dürfen nur Baustoffe wie Profile, Schrauben, Platten, etc. zum Einsatz kommen, für die nach der jeweils aktuellen Fassung der Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik und den darin vorgeschriebenen Eignungs- und Prüfverfahren ein Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt.

Für die Auftragsabwicklung gelten:

  • VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).

  • VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

  • Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.

Baumaße

Der AN hat so früh wie möglich die erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen zu erbringen. Pro Geschoss und Bauteil stehen bauseits drei Höhenangaben (Meterrisse) zur Verfügung.

Vorleistungsprüfung

Der AN hat frühzeitig vor Beginn seiner Ausführung die Voraussetzungen für den Beginn seiner Arbeiten zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Vorleistung anderer Gewerke auf Eignung und Maßhaltigkeit. Eventuelle Auffälligkeiten oder Bedenken sind rechtzeitig der Bauüberwachung anzuzeigen (mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn).

Toleranzen

Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung 2019, bewertet.

Qualitätssicherung

Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.

Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.

Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe

Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.

Mischverbot

Alle Werkstoffe müssen von einem Hersteller stammen. "Mischsysteme" sind nicht zulässig. Der Austausch einzelner Systemkomponenten ist nicht zulässig. Der Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung muss vom AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert der Bauüberwachung vorgelegt werden.

Schutzmaßnahmen

Angrenzende Bauteile sind während der Fliesenarbeiten zu schützen bzw. Verunreinigungen sind im Nachgang zu beseitigen. Die Positionen zum Schutz der Oberflächen, die über die zu erbringenden Nebenleistungen der VOB hinausgehen, sind in diesem LV gesondert aufgeführt

bauphysikalische Anforderungen

Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:

Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.


 

ANGEBOTS- / BIETERANGABEN

 

3.1. BIETERANGABEN

Der AN hat mit Angebotsangabe folgende Systemgeber, Serien und Fabrikate (mit genauer Bezeichnung sowie Farbton) anzugeben:

Bodenfliese grau 60 / 60 cm: FMG, Walk on - Silver o. glw.

(RAL 000 75 00)

(maßgebliche Aspekte für die Gleichwertigkeit: 1. Farbton > übereinstimmender RAL-Farbton

2. Oberflächenbild / Betonoptik > Art, Anzahl, Größe und Verteilung der sichtbaren Einschlüsse bzw. Strukturmerkmale, Kontrast und Intensität der Maserung

3. technische Aspekte > gemäß LV-Position

Wandfliese hellgrün 30 / 60 cm: Agrob Buchtal, Plural 760-2014H o. glw.

( NCS-Farbton S 0510-G )

(maßgebliche Aspekte für die Gleichwertigkeit: 1. Farbton > übereinstimmender NCS-Farbton

2. technische Aspekte > gemäß LV-Position

Bodenfliesen (inkl. Sockelfliesen):

Bodenfliesen grau 60 / 60 cm: '..........................................................................................'

- RAL-Farbton: '..........................................................................................'

Bodenfliesen weiß R10B 30 / 60 cm: '..........................................................................................'

Bodenfliesen weiß R10B 30 / 30 cm: '..........................................................................................'

Wandfliesen:

Wandfliesen weiß 30 / 60 cm: '..........................................................................................'

Wandfliesen hellgrün 30 / 60 cm: '..........................................................................................'

- NCS-Farbton: '..........................................................................................'

Alle Wandfliesen müssen von demselben Hersteller stammen und derselben Serie angehören.

Boden- und Sockelfliesen müssen ebenfalls eines Herstellers entprechen und aus der gleichen Serie stammen. In sich geschlossene Bereiche müssen aus der gleichen Charge stammen.

 

3.2. ANLAGENVERZEICHNIS

- siehe DTVP -


 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 085.2 KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB
LV: 024 Fliesen- und Plattenarbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
01

Übergeordnete Leistungen

 
01.01

Erweiterte Baustelleneinrichtung

 
 
*** Ausführungsbeschreibung 1*** Ausführungsbeschreibung erweiterte Baustelleneinric
 

*** Ausführungsbeschreibung erweiterte Baustelleneinrichtung

Maßnahmenbezogenen Baustelleneinrichtung:

Einrichten der Baustelle für sämtliche im LV beschriebene Arbeiten, d.h. Anfahren, Aufbauen und Vorhalten aller zur sach- und fristgerechten Durchführung der Arbeiten notwendigen Geräte, Werkzeuge, Staubsauger Baumaschinen, Transportmittel, Absperrungen, Gerüste, Hebezeuge, Einrichtungen zur Versorgung mit Wasser und Strom des Arbeitsplatzes, sowie zur Entsorgung von Abwasser, Tagesunterkünfte für Personal entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, erforderliche Arbeits- und Emissionsschutzeinrichtungen etc. einschließlich aller Verbrauchskosten und Nebenkosten für die gesamte Dauer der Arbeiten auf der Baustelle.

Vor Errichtung der BE ist die genaue Lage der Versorgungsleitungen, Container etc. gemeinsam mit der OÜ abzustimmen. Hierzu hat der AN innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsvergabe einen eignenen verbindlichen BE-Einrichtungsplan komplett mit allen erforderlichen Angaben in Absprache mit der OÜ dem AG vorzulegen. Dieser Plan erhält u.a. alle relevanten Informationen für Operations- und Lagerflächen sowie Daten und Trassen zu dem vom AN geplanten Versorgungssystemen im Baufeld (Strom, Wasser, Beleuchtung etc.).

Die beschriebene BE ist komplett zu liefern, herzustellen, auf Dauer der Arbeiten des AN gemäß den Vertragsfristen vorzuhalten, zu unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen und vom Grundstück zu entfernen.

Zugänglichkeit

Die Rückseite (Südfassade) und die Innenhöhe können nicht angefahren werden. Siehe beiliegender BE-Plan.

Kalkulationsnachweis

Zu kalkulieren sind lediglich diejenigen Leistungen, welche einen Mehraufwand gegenüber den Nebenleistungen der VOB darstellen. Bauaufzüge stehen zur Verfügung.


 
   
 
01.01.0010

Baustelle einrichten und räumen

Baustelle einrichten (70%) und räumen (30%)


   
       
    1  St
 
 
01.01.0020

Baustelleneinrichtung vorhalten

Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus

1

(Vorhaltemenge)
mal  30

(Vorhaltedauer).


   
       
    30  StWo
 
 
Summe 01.01
 

Erweiterte Baustelleneinrichtung


01.02

Projektabwicklungsmethodik

 
 

--- PROJEKTKOMMUNIKATIONSSYSTEM ---

 
 
*** Ausführungsbeschreibung 2*** Ausführungsbeschreibung Projektkommunikationsmanage
 

*** Ausführungsbeschreibung Projektkommunikationsmanagementsystem (PKMS)

Den AG behält sich vor, für die Planungs- und Bauphase ein zentrales Dokumentenverwaltungs- und Verteilungssystem (Planfred) allen Projektbeteiligten vorzuschreiben. Das System wird vom AG eingerichtet und betrieben. Die Anwendung des Systems ist für den AN verbindlich. Der AN verwendet das Programm während der Durchführung der vertraglichen Leistungen. Die Anmeldung als Projektteilnehmer (Zutritt zum Projektraum) wird vom AG organisiert. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem AG endet auch der Zutritt des ANs zum Projektraum.

Das PKMS ist ein browserbasiertes Programm. Die Aufwendungen (Kosten) zur Anwendung, für Hard- und Software trägt der AN.

Durch den AN sind im PKMS Dokumente wie, BE-Pläne, Detailterminpläne, Werk- und Montageplanungen, Produktdatenblätter, Zulassungen, Unterlagen zum Bauproduktmanagement, Dokumentationsunterlagen, Bautagesberichte ect. einzustellen.


Der AN erhält über einen Donwload-Link digitale Unterlagen wie Ausführungsplanungen, sonstige Unterlagen über das PKMS übermittelt.


 
   
 
01.02.0010
*** Pauschalposition

Nutzung Projektkommunikationsmanagementsystem (PKMS)

Sämtliche Aufwendungen des AN zur Anwendung des Projektkommunikations- und managementsystem (PKMS) über die gesamte Bauzeit.


   
       
    1  psch
 
 

--- DETAILTERMINPLAN ---

 
 
01.02.0020
*** Pauschalposition

Detailterminplan erstellen fortführen

Detaillierten Bauzeitenplan als vernetzten Balkenplan in MS Project in Abstimmung mit dem AG erstellen und monatlich fortschreiben.

Monatliche Vorlage / Übergabe dieses Bauzeitenplans inkl. aller Fortschreibungen im MS Project-Format (MS Project 2010 mpp-Datei) sowie im PDF-Format.

Als wesentliche Inhalte muss der Bauzeitenplan mindestens folgende Komponenten beinhalten:

  • Abschnittsbildung nach Projektphasen und Gewerken

  • eindeutige Kennzeichnungen vorgezogener Aufträge

  • Darstellung der Arbeitsvorbereitung und Werk- und Montageplanung

  • Angaben der Anfangs- und Endtermine (Dauer)

  • Angabe der Anordnungsbeziehungen

  • Angabe der Zuständigkeiten

  • Darstellung des kritischen Weges

  • Darstellung der (vertraglichen) Zwischen- und Endtermine (Meilensteine)

  • Darstellung des Soll-/ Ist-Verlaufs (Fortschreibung)

  • Angabe des Ist-Standes (Fertigstellungsgrade, Meilensteine etc.)

  • Personaleinsatz / Kolonnenbesetzung / Geräteeinsatz je Terminvorgang

  • Material- und Zeitaufwand je Terminvorgang

  • Geräteeinsatz je Terminvorgang

  • Angabe der relevanten Mitwirkungspflichten

  • Berücksichtigung von Trocknungszeiten

  • Fristen für Inbetriebnahme und Abnahme

  • relevante Leistungen von Schnittstellenpartnern (extern)

Der Terminplan muss eine ausreichende und dem Projekt angemessene Detailierungstiefe enthalten mit mindestens 50 Vorgängen.

Die Gliederung des Terminplanes ist entsprechend dem den

Planunterlagen beiliegenden Terminplan aufzubauen.

Der Terminplan ist nachfolgend zu gliedern (jeweils nach Bereich und Geschoss):

  • Aufheizphase Estrich und Herstellung Begehbarkeit (AN Estricharbeiten)

  • Fliesenspiegel Küche inkl. Ausfugen und Abdichtung, Fliesen und Ausfugen der Abseiten der Duschen inkl. Revisionsöffnung (Leistung des AN) sowie parallel Abhangdecke Bäder (AN Trockenbau)

  • Abdichtung Wände und Böden im Bad (Leistung des AN)

  • Duschtasse setzen (AN HLS)

  • Fliesenarbeiten Wände und Böden im Bad inkl. Profile etc. (Leistung des AN)

  • Ausfugen Fliesen Wände und Böden im Bad (Leistung des AN)

  • weitere Innenausbauarbeiten Zimmer (AN Bodenbelagsarbeiten, AN Malerarbeiten, AN Innentürem, AN Einbaumöbel)

  • Baugrobreinigung inkl. Rückbau Schutzbeläge (AN Baureinigungsarbeiten)

  • Verfugen der Wandübergänge und Übergänge Wand/Boden (Leistung des AN)

Bauablauf in den öffentlichen Bereichen (öffentliche WCs, tlw. Flure, Gemeinschaftsräume) sowie den WG-Küchen gemäß beiliegendem Terminplan.

Bereich = Bauteil (BT1, BT2 und BT3)


   
       
    1  psch
 
 
Summe 01.02
 

Projektabwicklungsmethodik


01.03

Muster / Musterzimmer

 
 
*** Ausführungsbeschreibung 3*** Ausführungsbeschreibung Materialmuster
 

*** Ausführungsbeschreibung Materialmuster

Von allen zur Verwendung kommenden Materialien sind dem AG 14 Tage nach Auftragsvergabe gemäß nachfolgender Positionsbeschreibung vorzulegen, damit die Materialqualität und Ausführung auf Übereinstimmung mit der geforderten Ausführung überprüft werden kann.


 
   
 
01.03.0010
*** Pauschalposition

Muster Wandfliese 30x60 weiß zur Freigabe

Muster Wandfliese, weiß, 30/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe.


   
       
    1  psch
 
 
01.03.0020
*** Pauschalposition
*** Wiederholungsbeschreibung

Muster Wandfliese 30x60 hellgrün zur Freigabe

hellgrün


   
       
    1  psch
 
 
01.03.0030
*** Pauschalposition

Muster Bodenfliese R10B 30x30 weiß zur Freigabe

Muster Bodenfliese R10B, weiß, 30/30 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe.


   
       
    1  psch
 
 
01.03.0040
*** Pauschalposition

Muster Bodenfliese R10B 30x60 weiß zur Freigabe

Muster Bodenfliese R10B, weiß, 30/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe.


   
       
    1  psch
 
 
01.03.0050
*** Pauschalposition

Muster Bodenfliese R10B 60x60 grau zur Freigabe

Muster Bodenfliese R10B, grau, 60/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe.


   
       
    1  psch
 
 

--- SOCKELFLIESEN ---

 
 
01.03.0060
*** Pauschalposition

Muster Sockelfliese 60x7 grau zur Freigabe

Muster Sockelfliese, grau, 60/7 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., mit entsprechender Verfugung und sowie Fugen gemäß Pos. 03.04.0040-0060, in mindestens einer DIN A3 Größe.


   
       
    1  psch
 
 
01.03.0070
*** Pauschalposition
*** Wiederholungsbeschreibung

Muster Sockelfliese 60x7 weiß zur Freigabe

weiß, geschnitten aus ganzer Fliese


   
       
    1  psch
 
 

--- MUSTERBÄDER ---

 
 
01.03.0080
*** Pauschalposition

Zimmer/Bäder vorgezogener Taktbereicheinbau - Lean-Referenztakt

Zulage zu den Positionen der Titel "Vorbereitende Maßnahmen", "Fliesenarbeiten" und "Nachbereitende Arbeiten" für den vorgezogenen Ausbau eines vollständigen Taktbereichs, bestehend aus ca. 25 Zimmern/Bädern - zeitlich versetzt zu den übrigen Montagen - auf Abruf der OÜ zur Validierung der Lean-Abläufe und Referenzierung der Kolonnenzeiten.

Die Zulage betrifft alle Elemente eines Zimmers eines Taktbereichs, insbesondere:

  • Fliesenspiegel Küche inkl. Ausfugen und Abdichtung, Fliesen und Ausfugen der Abseiten der Duschen inkl. Revisionsöffnung

  • Abdichtung Wände und Böden im Bad

  • Fliesenarbeiten Wände und Böden im Bad inkl. Profile etc.

  • Ausfugen Fliesen Wände und Böden im Bad

  • Verfugen der Wandübergänge und Übergänge Wand/Boden

Kalkulationshinweis:

Zu kalkulieren ist lediglich der Mehraufwand für die vorgezogene Montage, die BE wird erst ab Beginn der richtigen Ausbauarbeiten vergütet.

Die Mengen werden über die separaten Positionen abgerechnet.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 01.03
 

Muster / Musterzimmer


01.04

Dokumentation

 
 
*** Ausführungsbeschreibung 4*** Ausführungsbeschreibung Dokumentationsunterlagen
 

*** Ausführungsbeschreibung Dokumentationsunterlagen

Der AN hat für die erstellten Leistungen der jeweiligen LVs eine Gesamtdokumentation vorzulegen. Umfang und Inhalt der Unterlagen ergeben sich aus der unten aufgeführten Beschreibung.

Die Gliederung ist vorab mit dem Bauherrn und der OÜ abzustimmen. Hierzu ist der Entwurf eines Inhaltsverzeichnisses durch den AN zu erstellen und vorzulegen. Die Gliederung muss nachvollziehbar geordnet und zusammenfassend aus den Dokumentationsunterlagen der Einzelgewerke des AN zzgl. der übergreifenden Dokumente über alle Gewerke bestehen. Die Dokumentationsunterlagen der Einzelgewerke muss eine einheitlche Gliederung über alle Gewerke aufweisen.

Die Dokumentation ist nach Arbeitsfortschritt zu führen und wöchentlich ergänzt zu übergeben.

Die Ablage der baubegleitend zu führenden Dokumentation ist in der OÜ.

Jedes zum Einbau kommende Material muss spätestens zum Einbaubeginn in die Dokumentation durch den AN eingepflegt werden.
Wird die Dokumentation nicht fortlaufend geführt erfolgt ein Rechnungsabzug.

Die Dokumentationsunterlagen sind digital in PDF-Format per Zugriff auf PKMS sowie über einen USB-Datenträger spätestens 21 Tage vor (Teil-) Abnahme zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der ausgeführten Leistung dem AG vorzulegen.

Für fertiggestellte Bauteile/ -bereiche, die in Nutzung/ Betrieb genommen werden können, hat der AN 10 Tage nach Aufforderung durch den AG diesen Teil der Dokumentation zu übergeben.

Die Dokumentationsunterlagen umfassen folgende Unterlagen:

  • Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung

  • Übereinstimmungserklärungen

  • Prüfzeugnisse, Zulassungen, Zustimmung im Einzelfall

  • Einbauvorschriften

  • Materiallisten

  • Produktunterlagen

  • Fabrikat

  • Modell- und Artikelnummer

  • Farbangaben

  • Materialangaben

  • Hersteller und Lieferant

  • Datenblätter

  • Einbauhinweise

  • Wartungs- und Pflegeanleitungen, Wartungsliste

  • Ersatzteilliste mit Bezugsadressen

  • Bestandspläne der fertiggestellten Anlagen

  • Anlagenschema über alle im Zusammenhang mit dem Ausführungsumfang stehenden Anlagenbereiche

  • Werkstattzeichnungen inkl. notwendiger Berechnungen

  • Planlisten

  • statische Berechnungen

  • Werkstatt- und Montagepläne

  • Montagepläne, in welche alle im Rahmen der Ausführung vorgenommenen und evtl. Änderungen maßstäblich eingetragen sind

  • Detailpläne

  • Sonstige Listen (Stahl, Verbindungsmittel, usw.)

  • Bautagebücher

  • Abnahmeprotokoll ggf. mit Mängelliste

  • Firmenprotokolle

  • Betriebsvorschriften

  • Funktionsbeschreibungen

  • Bedienungsanleitungen (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch)

  • Instandhaltungsinformationen

  • Protokolle zu Leistungen während der Bauzeit

  • Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienpersonals

  • Revisionsunterlagen

  • Nachweise / Dokumentation der baubegleitenden Vermessungsleistungen

Allgemeine Schemata werden nicht anerkannt. Vorstehende Aufzählung präzisiert die Formulierungen der VOB / C.

Kalkulationshinweis:

Diese Position beinhaltet auch Grund- und Nebenleistungen nach der VOB/ Teil C, die bei der Bildung des EP entsprechend zu berücksichtigen sind.


 
   
 
01.04.0010
*** Pauschalposition

Dokumentation liefern und übergeben

Dokumentationsdaten in digitaler Form liefern und übergeben, Datenübergabe per Zugriff auf PKMS sowie per USB-Datenträger.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 01.04
 

Dokumentation


 
Summe 01
 

Übergeordnete Leistungen


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02

Vorbereitende Maßnahmen

 
02.01

Boden

 
 

--- UNTEGRUND VORBEREITEN ---


 
 
02.01.0010
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024

Feuchtigkeitsmessung

Feuchtigkeitsmessung nach dem CM-Verfahren DIN 18560-1, Ausführung auf Anordnung des AG.
   
       
    32  St
 
 
02.01.0020

Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse Wellenverbinder

Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Untergrund mit Zweikomponenten-Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden, Einzellängen von ca. 50 bis 100 cm

Kalkulationshinweis:

In den Bereichen ist eine Fußbodenheizung ausgeführt.


   
       
    55  m
 
 
02.01.0030

Untergrund reinigen Estrich in Teilflächen

Reinigen des Untergrundes aus Estrich, von grober Verschmutzung und haftmindernen Verunreinigungen, durch Absaugen, aufgenommene Stoffe sammeln, abfahren und entsorgen, Verunreinigungsgrad ca. 25% der Fläche, in Teilflächen.


   
       
    1.500  m2
 
 
02.01.0040

Untergrund spachteln Estrich D 6mm Schleifen in Teilflächen

Vollflächiges Spachteln des Untergrundes aus Estrich, mittlere Dicke 6 mm, selbstnivellierend, einschl. Schleifen, für Fliesen-/Plattenarbeiten, Ausführung in Teilflächen.


   
       
    1.500  m2
 
 

--- ABDICHTUNG BÄDER WOHNUNGEN ---


 
 
*** Ausführungsbeschreibung 5*** Ausführungsbeschreibung Abdichtung von Innenräumen
 

*** Ausführungsbeschreibung Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534

Die DIN 18534 regelt die Planung und Ausführung von Abdichtungen für wasserbeanspruchte Bodenflächen in Innenräumen.

Die Auswahl der Abdichtungsbauart erfolgt nach der zu erwartenden Wassereinwirkungsklasse von W1-I bis W2-I sowie der vorhandenen Rissklasse des Untergrunds.

Die Abdichtung ist vollflächig, hohlraumfrei und systemgerecht auf dem vorbereiteten Untergrund auszuführen. Anschlüsse, Innen- und Außenecken, Bewegungsfugen, Durchdringungen sowie Übergänge zu aufgehenden Bauteilen sind mit geeigneten systemzugehörigen Dichtbändern, Formteilen oder Manschetten dauerhaft wasserdicht einzubinden. Überlappungs- und Nahtbereiche sind mit mindestens 50 mm Überdeckung auszuführen und fachgerecht zu verkleben. Im Duschbereich wird die Abdichtung auch unter den Duschtassen hochgeführt. Dies ist im Ablauf entsprechend zu berücksichtigen.

Sämtliche Materialien sind nach Norm, Verwendbarkeitsnachweis und Herstellerangaben aufeinander abgestimmt einzusetzen.


 
   
 
02.01.0050

AIV-F Boden innen W2-I mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm

Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit mineralischen Dichtungsschlämmen CM DIN EN 14891, rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm, inkl. Randüberstand im Wandsockelbereich, 10 - 15 cm und im Bereich der Duschen 25 - 30 cm.


   
       
    565  m2
 
 
02.01.0060
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband Schnittschutzband B 120mm W2-I

Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband und Schnittschutzband, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
   
       
    1.505  m
 
 
02.01.0070

Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband-Innen-/Außenecke B 120mm W2-I

Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband-Innen- bzw. Außenecke, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).


   
       
    1.600  St
 
 
02.01.0080
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

Anschluss Einbauteile AIV-F Boden innen Dichtmanschette Durchm. 50-75cm W2-I

Anschluss an Einbauteile in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtmanschette, an Ablauf, Durchmesser über 50 bis 75 cm, Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
   
       
    200  St
 
 

--- ABDICHTUNG ÖFFENTLICHE WCs ---


 
 
02.01.0090

AIV-F Boden innen W1-I mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm

Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit mineralischen Dichtungsschlämmen CM DIN EN 14891, rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm, inkl. Randüberstand im Wandsockelbereich, 10 - 15 cm.


   
       
    35  m2
 
 
02.01.0100
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband Schnittschutzband B 120mm W1-I

Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband und Schnittschutzband, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
   
       
    55  m
 
 
02.01.0110

Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Boden innen Dichtband-Innen-/Außenecke B 120mm W1-I

Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband-Innen- bzw. Außenecke, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).


   
       
    26  St
 
 

--- WEITERES ---

 
 
02.01.0120

Überstand Randdämmstreifen abschneiden Mineralwolle

Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus Mineralwolle, nach Verlegung der Bodenbeläge, für Fliesen-/Plattenarbeiten, aufgenommene Stoffe sammen, abfahren, entsorgen.


   
       
    520  m
 
 
02.01.0130

Überstand Randdämmstreifen abschneiden PE-Schaum

Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus PE-Schaum, nach Verlegung der Bodenbeläge, für Fliesen-/Plattenarbeiten, aufgenommene Stoffe sammen, abfahren, entsorgen.


   
       
    1.960  m
 
 
Summe 02.01
 

Boden


02.02

Wände

 
 

--- UNTEGRUND VORBEREITEN ---


 
 
02.02.0010

Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion Wand

Voranstrich auftragen, mit Kunstharz-Dispersion, auf Wand, Untergrund Gipsplatten bzw. Kalk-Zementputz.


   
       
    2.970  m2
 
 

--- ABDICHTUNG ---

 
 
02.02.0020
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

AIV-F Innenwand innen W1-I mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm

Abdichtung der Innenwandflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit mineralischen Dichtungsschlämmen CM DIN EN 14891, rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm.
   
       
    1.320  m2
 
 
02.02.0030
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Innenwand innen Dichtband Schnittschutzband B 120mm W1-I

Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Innenwandflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband und Schnittschutzband, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
   
       
    1.340  m
 
 
02.02.0040

Anschluss Durchdringung AIV-F Innenwand innen Dichtmanschette Durchm. bis 10cm W1-I

Anschluss an Durchdringung in der Abdichtung der Innenwandflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, an Duscharmatur, mit Dichtmanschette, Durchmesser bis 10 cm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).


   
       
    400  St
 
 

--- ABMAUERN DUSCHE ---

 
 
02.02.0050
*** Bezugsbeschreibung

Duschwannen abmauern Porenbeton-Planbaupl. L/H 499/249mm D 50mm

Dünnbettm. einseitig H 15cm D 5cm

Abmauerung von Duschwannen, mit Porenbeton-Planbauplatten DIN EN 771-4 in Verbindung mit DIN 20000-404 oder DIN 4166, Maße L/H 499/249 mm, Dicke 50 mm, Dünnbettmörtel M 10 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, vertikal, einseitig, Höhe der Abmauerung bis 15 cm, Länge der Abmauerung bis 90 cm, Dicke 5 cm.

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-17

Ausführung gemäß Zeichnung.


   
       
    197  St
 
 
02.02.0060
*** Wiederholungsbeschreibung

Duschwannen abmauern Porenbeton-Planbaupl. L/H 499/249mm D 50mm

Dünnbettm. zweiseitig H 15cm D 5cm

einseitig, zweiseitig

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-06-14


   
       
    1  St
 
 
02.02.0070

Öffnung b. Aufmauern herst. 200-250cm2 T 10-15cm

Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, für Einbau Revisionsklappe, Einzelgröße der Öffnungen über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 10 bis 15 cm, im Mauerwerk, in Innenwänden.


   
       
    198  St
 
 
Summe 02.02
 

Wände


 
Summe 02
 

Vorbereitende Maßnahmen


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03

Fliesenarbeiten

 
03.01

Bodenfliesen

 
 

--- KÜCHEN / GEMEINSCHAFTSRÄUME / ÖFFENTLICHE FLÄCHEN UND WCs, EG-6.OG ---

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-00-00,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-01-00,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-02-00,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-03-00,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-04-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-05-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-BS-06-03

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-01,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-01-01,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-16


 
 
03.01.0010
*** Bezugsbeschreibung

Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa Rutschgr.ArbeitR10 60/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe BIa, unglasiert, frostbeständig, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Nennmaß (cm) 60/60,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, Betonoptik, Farbton grau, auf Boden, innen,

aus Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel nach Wahl AG, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.


   
       
    980  m2
 
 
03.01.0020
*** Wiederholungsbeschreibung

Sockel H 7 cm trockengepresste Fliesen/Platten Gr. BIa 60/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC Fugemörtel zementhaltig

Sockel
auf Beton, Gipsplatte bzw. Putz

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Höhe: '7' cm

   
       
    1.495  m
 
 
03.01.0030
*** Wiederholungsbeschreibung

Sockel Stütze H 7 cm trockengepresste Fliesen/Platten Gr. BIa 60/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC Fugemörtel zementhaltig

Sockel Stütze, rechteckig, 35 x 35 cm
auf Gipsplatte

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Höhe: '7' cm

   
       
    1  St
 
 

--- BÄDER WOHNUNGEN, EG-6.OG ---

Es ist von Einzelflächen (Bodenfläche) von ca. 2 bis 3 m2 je Bad auszugehen. Dies ist die folgenden Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Es handelt sich um 200 Bäder.

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-01,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-01-01,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-09,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-10,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-11,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-12,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-13,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-06-14,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-17,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-18,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-19


 
 
03.01.0040
*** Bezugsbeschreibung

Bodenbelag stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb Rutschgr.ArbeitR10

Rutschgr. BarfußB 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2

Fugenmörtel zementhaltig

Bodenbelag aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Verschleißklasse 4 DIN EN ISO 10545-7, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Bewertungsgruppe Rutschgefahr B DGUV Information 207-006, Nennmaß (cm) 30/60,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, auf Boden, innen, aus

Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit hellgrauem Fugenmörtel nach Wahl AG, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.


   
       
    410  m2
 
 
03.01.0050
*** Wiederholungsbeschreibung

Sockel H 7 cm stranggepresste Fliesen/Platten Gr.Alb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Sockel, 60 cm, geschnitten aus ganzer Bodenfliese
auf Beton, Gipsplatte bzw. Putz

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Höhe: '7' cm

   
       
    390  m
 
 

--- DUSCHEN BARRIEREFREIE BÄDER EG ---


 
 
03.01.0060

Bodenbelag stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb Rutschgr.ArbeitR10

Rutschgr. BarfußB 30/30cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2

Fugenmörtel zementhaltig

Bodenbelag aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Verschleißklasse 4 DIN EN ISO 10545-7, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Bewertungsgruppe Rutschgefahr B DGUV Information 207-006, Nennmaß (cm) 30/30,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, auf Boden, Duschbereich

innen, aus Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit hellgrauem Fugenmörtel nach Wahl AG, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.

inkl. Anpassen des Bodenbelags an das 2% Gefälle in den barrierefreien Duschen, ca. 120 x 120 cm.

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-09,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-19,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-02

Kalkulationshinweis:

Das Gefälle wurde bereits bauseits durch den AN Estricharbeiten hergestellt.


   
       
    2  St
 
 

--- ANARBEITEN / ANPASSEN ---

 
 
03.01.0070

Anpassen Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Stütze

Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, an Stützen, Durchm. 35 bis 50 cm, Ausführung im Erdgeschoss.


   
       
    12  St
 
 
03.01.0080

Anpassen Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Ablauf

Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, an Ablauf, Ausführung im Erdgeschoss Dusche im barrierefreien WC.


   
       
    2  St
 
 
03.01.0090

Anpassen Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Fußpunkt Treppengeländer

Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, an Laschen des Treppengeländers, rechteckig, Länge ca. 40 mm, Breite ca. 10 mm, Ausführung im TH 1 und TH 2, Ausführung gemäß Zeichnung.

Zeichnungs--Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DT-XX-01,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DT-XX-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DT-XX-10


   
       
    12  St
 
 
03.01.0100

Schrägschnitt Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten

Anpassen des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, Schrägschnitt.


   
       
    102  m
 
 
Summe 03.01
 

Bodenfliesen


03.02

Wandfliesen / Fliesenspiegel

 
 

--- WANDFLIESEN BÄDER WOHNUNGEN, EG-6.OG / ÖFFENTLICHE WCs, EG ---

Bei den Standardbädern ist von Einzelflächen von ca. 11 m2 je Bad auszugehen. Dies ist die folgenden Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

max. Höhe Fliesen: 2,55 m (EG)

2,50 m (OG)

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-09,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-10,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-11,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-12,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-13,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-06-14,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-17,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-18,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-19


 
 
03.02.0010
*** Bezugsbeschreibung

Bekl. Wand stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Bekleidung an Wänden, aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Nennmaß (cm) 30/60,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, im Dünnbett aus

zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.

Hersteller und Typ

Steinzeugplatte, matt .

Kalkulationshinweis:
Die Fliesenarbeiten erfolgen vor dem Einbau der Innentüren. Der AN Fliesen hat die Lage der Türzargen einzumessen und den Fliesenabschluss entsprechend anzulegen. Diese Leistungen sind in die EPs einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Schablone wird hierfür vom AN Türarbeiten übergeben.


   
       
    2.355  m2
 
 
03.02.0020
*** Wiederholungsbeschreibung

Abdeck. stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett

zementh.Mörtel TypC 2 T 25 cm Fugenmörtel zementhaltig

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abdeckung Vorsatzschale, Tiefe '25' cm, ansetzen im Fugenschnitt, mit

durchlaufenden Fugen zwischen Abdeckung und Wandbekleidung, Länge = ca. 1,65 m


   
       
    198  St
 
 
03.02.0030
*** Bezugsbeschreibung

Bekl. Duschwanne abgemauert stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb

30/60cm D 8 mm B 850-900mm H bis 250mm Dünnbett zementh.Mörtel

TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Bekleidung einer Stirnseite an abgemauerter Duschwanne, aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Nennmaß (cm) 30/60,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, Breite über 850 bis 900

mm, Höhe bis 250 mm, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung,

Hersteller und Typ

Steinzeugplatte, matt .


   
       
    197  St
 
 
03.02.0040
*** Wiederholungsbeschreibung
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024

Bekl. Duschwanne abgemauert stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm B 850-900mm H bis 250mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

beider Stirnseiten

   
       
    1  St
 
 
03.02.0050
*** Bezugsbeschreibung

Bekl. Wand stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Bekleidung an Wänden, Streifen als farblicher Akzent hinter dem Waschbecken im Bereich der Vorsatzschale, auf Gipsplatten, aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AI b, glasiert, matt, frostbeständig, Nennmaß (cm) 30/60,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton grün, NCS-Farbton S 0510-G ,

Untergrund senkrecht, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, Kreuzverband, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Einzelflächen = ca. 0,75m2, Ausführung gemäß Zeichnung,

Hersteller und Typ

Steinzeugplatte, matt .


   
       
    200  St
 
 
03.02.0060
*** Wiederholungsbeschreibung

Abdeck. stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett

zementh.Mörtel TypC 2 T 25 cm Fugenmörtel zementhaltig

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abdeckung Vorsatzschale, Tiefe '25' cm, ansetzen im Fugenschnitt, mit

durchlaufenden Fugen zwischen Abdeckung und Wandbekleidung, Einzellängen = ca. 0,6m


   
       
    198  St
 
 

--- REVISIONSÖFFNUNG DUSCHEN ---


 
 
03.02.0070

Fliesenmagnetrahmen Stahl niro D 8 mm 15/15cm inkl. Fliese

Fliesenmagnetrahmen, aus nichtrostendem Stahl, belegt mit zuvor beschriebener Wandfliesen, Fliesenmaße 30/60 cm,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Rahmen-Außenmaß 15/15 cm, einschl. Befestigungsanker,

mit Magnetverschluss, liefern und einbauen.


   
       
    198  St
 
 

--- FLIESENSPIEGEL GEMEINSCHAFTSKÜCHEN / BAR GEMEINSCHAFTSRAUM, EG-6.OG ---


 
 
03.02.0080
*** Bezugsbeschreibung

Bekl. Wand Fliesenspiegel stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Bekleidung an Wänden, als Fliesenspiegel der Kleinküche, aus stranggepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe AIb, glasiert, mit photokatalytisch wirksamer Oberfläche, frostbeständig, Nennmaß (cm) 30/60,

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke '8' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton weiß, Höhe bis 600 mm, im

Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 (erhöhte Anforderungen), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Fugenbreite 3 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.

Hersteller und Typ

Steinzeugplatte, matt .

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-XX-16

Ausführungsort: EG - 6.OG (Gemeinschaftsküchen),

EG (Barbereich Gemeinschaftsraum)


   
       
    58  m
 
 

--- FLIESENSPIEGEL KLEINKÜCHEN WOHNUNGEN, EG-6.OG ---


 
 
03.02.0090
*** Wiederholungsbeschreibung

Bekl. Wand Fliesenspiegel stranggepresste Fliesen/Platten Gr.AIb 30/60cm D 8 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2 Fugenmörtel zementhaltig

Einzelfläche ca. 1,45 m2

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-15

Ausführungsort: EG - 6.OG (Kleinküchen)


   
       
    200  St
 
 

--- AUSSPARUNGEN / ANARBEITEN ---


 
 
03.02.0100

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Steckdosen Schalter

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Steckdosen und Schalter, Aussparung rund, Durchmesser bis 10 cm.


   
       
    900  St
 
 
03.02.0110

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Abluftelement

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Durchführung Abluftelement, Aussparung rund, Durchmesser über 10 bis 15 cm.


   
       
    200  St
 
 
03.02.0120

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Drückerplatte

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, an Drückerplatte, ca. 15 x 25 cm.


   
       
    207  St
 
 
03.02.0130

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Duscharmatur

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Wasseranschlüsse, Aussparungen rund, Durchmesser über 14 bis 16 mm, Abrechnung nach 1 St. Duscharmatur.


   
       
    200  St
 
 
03.02.0140

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten WCs

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für alle Öffnungen eines WCs, (Gewindestangen, ca. 14-16 mm, Wasseranschluss, ca. 40 mm, Ablauf, ca. 140 mm) , Aussparungen rund, Abrechnung nach 1 St. WC.


   
       
    207  St
 
 
03.02.0150

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Waschbecken

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für alle Öffnungen eines Waschbeckens, (Gewindestangen, ca. 14-16 mm, Wasseranschlüsse, ca. 40 mm, Ablauf, ca. 68 mm) , Aussparungen rund, Abrechnung nach 1 St. Waschbecken.


   
       
    204  St
 
 
03.02.0160

Aussparung herstellen Wandbekl. stranggepresste Fliesen/Platten Spiegelleuchte

Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus stranggepressten Fliesen/Platten, für Kabelauslass Spiegelleuchte, Aussparungen rund, Durchmesser 10 bis 20 mm.


   
       
    200  St
 
 
Summe 03.02
 

Wandfliesen / Fliesenspiegel


03.03

Spiegel (öffentliche WCs)

 
 
03.03.0010

Spiegel Kristallspiegel rechteckig H 75 cm B 173,5 cm D 6 mm Kante poliert

Spiegel, als Kristallspiegel nach DIN EN 1036-1, rechteckig, Höhe 75cm, Breite 173,5 cm, Dicke 6 mm, Spiegel ohne Rahmen, Kanten poliert, Befestigung mit Spiegelklammern, sichtbare Teile aus Metall.

Einbauort: EG, Raum B.0.25 (WC Damen)

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07

Ausführung gemäß Zeichnung.


   
       
    1  St
 
 
03.03.0020

Spiegel Kristallspiegel rechteckig H 75 cm B 60 cm D 6 mm Kante poliert

Höhe 75cm, Breite 60 cm

Einbauort: EG, Raum B.0.27 (WC Herren)

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08


   
       
    2  St
 
 
Summe 03.03
 

Spiegel (öffentliche WCs)


03.04

Profile / Fugen

 
 

--- PROFILE ---

Zeichnungs-Nr.: KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-01-02,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-03,

KIT-GSP-5-BTB-ARC-DI-00-04


 
 
03.04.0010
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024

Abschlussprofil Boden Stahl niro gebürstet B bis 5mm

Abschlussprofil aus nichtrostendem Stahl, gebürstet,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Profil '
L-Profil bei z.B. Belagswechseln '

sichtbare Breite bis 5 mm, an Boden, Dicke Fliese 8 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.
   
       
    230  m
 
 
03.04.0020
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024

Abschlussprofil Wand Stahl niro gebürstet B bis 5mm

Abschlussprofil aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, sichtbare Breite bis 5 mm, an Wand, Dicke Fliese 8 mm, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung gemäß Zeichnung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Zeichnungs-Nr '
KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-07,
KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-08 '
.
   
       
    6  m
 
 
03.04.0030
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024

Eckprofil Wand Stahl niro gebürstet B bis 5-10mm

Eckprofil als L-Profil, aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, sichtbare Breite über 5 bis 10 mm, an Wand, Dicke Fliese 8 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.
   
       
    840  m
 
 
03.04.0040
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 024

Eckprofil Wand Stahl niro gebürstet B 5-10mm

Eckprofil quadratisch, aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, sichtbare Breite über 5 bis 10 mm, an Wand, Dicke Fliese 8 mm, Ausführung gemäß Zeichnung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Zeichnungs-Nr '
KIT-GSP-5-BTB-ARC-DS-00-15 '
.
   
       
    245  m
 
 

--- FUGEN ---


 
 
03.04.0050
*** Bezugsbeschreibung

Fuge elastisch, Silikon, 4-8 mm, horizontal/vertikal, weiß

Fugenverschluss in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wandanschlüssen, Sockelleisten sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen. Die Ausführung erfolgt als Dreiecksfuge.

Material: Silikon vernetzend

Bauteil: Fuge elastisch

Verwendung: Boden / Wand, horizontal / vertikal

Breite d. Fuge: 4-8 mm i.M.

Farbe d. Fuge : weiß, nach Wahl AG


   
       
    4.880  m
 
 
03.04.0060
*** Wiederholungsbeschreibung

Fuge elastisch, Silikon, 4-8 mm, horizontal, hellgrau

Einbauort: Boden horizontal

Farbe d. Fuge : hellgrau, nach Wahl AG


   
       
    1.470  m
 
 
Summe 03.04
 

Profile / Fugen


 
Summe 03
 

Fliesenarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
04

Nachbereitende Arbeiten

 
04.01

Besondere Schutzmaßnahmen

 
 
04.01.0010

Schutzabdeckung Bodenfliesen Milchtütenpapier vollflächig herstellen

Schutzabdeckung für fertig verlegte Bodenfliesen, als Schutz gegen mechanische Einflüsse, begehbar, Ausführung in Abstimmung mit der OÜ.

Material: Getränkeverbundkarton als Bahnenware, passgenau und vollflächig in Bahnen verlegen, Stöße überlappen und kleben, Ränder abgeklebt.

Vor der Abdeckung ist der Belag mittels Staubsauger von allen Fremdpartikeln zu reinigen. Anfallende Stoffe sind im Behälter des AN zu sammeln, Reinigungsgut bestimmungsgemäß zu entsorgen (einschl. aller anfallenden Entsorgungskosten).

Kalkulationshinweis:

Die Entfernung und Entsorgung erfolgt durch den AN Baureinigung.


   
       
    1.390  m2
 
 
Summe 04.01
 

Besondere Schutzmaßnahmen


04.02

Reservefliesen

 
 
04.02.0010
*** Bezugsbeschreibung

Reserverfliese Wandfliese 30x60cm weiß

Reservefliesen, Wandfliesen, weiß, 30/60 cm, entsprechend der Bieterangaben unter 3.1., liefern und in Ort nach Angabe AN verbringen, fußläufig maximal 100 m.

Kalkulationshinweis:

Die Reserve-Fliesen müssen zur Abnahme übergeben werden und werden eingelagert. Abrechnung nach Stück Fliesen.


   
       
    16  St
 
 
04.02.0020
*** Wiederholungsbeschreibung

Reserverfliese Wandfliese 30x60cm hellgrün

hellgrün


   
       
    16  St
 
 
04.02.0030
*** Wiederholungsbeschreibung

Reserverfliese Bodenfliese R10B 30x30cm weiß

Bodenfliesen, 30/30 cm, R10B


   
       
    12  St
 
 
04.02.0040
*** Wiederholungsbeschreibung

Reserverfliese Bodenfliese R10B 30x60cm weiß

Bodenfliesen, 30/60 cm, R10B


   
       
    16  St
 
 
04.02.0050
*** Wiederholungsbeschreibung

Reserverfliese Bodenfliese R10B 60x60cm grau

Bodenfliesen R10B, grau, 60/60 cm


   
       
    12  St
 
 

--- SOCKELFLIESEN ---

 
 
04.02.0060
*** Wiederholungsbeschreibung

Reservefliese Sockelfliesen 60x7cm grau

Sockelfliesen, grau, 60x7 cm, passend zu 60/60 cm Fliese


   
       
    12  St
 
 
Summe 04.02
 

Reservefliesen


 
Summe 04
 

Nachbereitende Arbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
05

Nachweisarbeiten

 
05.01

Stundenlohnarbeiten

 
 
*** Ausführungsbeschreibung 6*** Ausführungsbeschreibung zu den Stundenlohnarbeiten
 

*** Ausführungsbeschreibung zu den Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet.

Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im LV enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen.

Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung vom AG angeordnet wurde (zu § 2 Abs. 10 VOB/B).


 
   
 
05.01.0010
STLB-Bau: 04/2024 Leistungsbereich: 091

Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge

Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
   
       
    30  h
 
 
05.01.0020
STLB-Bau: 04/2024 Leistungsbereich: 091

Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge

Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
   
       
    60  h
 
 
05.01.0030
STLB-Bau: 10/2024 Leistungsbereich: 091

Arbeiter-in sämtliche Kosten/Zuschläge

Stundenlohnarbeiten durch Arbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
   
       
    60  h
 
 
Summe 05.01
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 05
 

Nachweisarbeiten


 
 

Zusammenstellung

Projekt: 085.2 KA Studentenwohnen KIT Ost - BTB
LV: 024 Fliesen- und Plattenarbeiten
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01

Übergeordnete Leistungen

 
01.01

Erweiterte Baustelleneinrichtung

 
01.02

Projektabwicklungsmethodik

 
01.03

Muster / Musterzimmer

 
01.04

Dokumentation

 
 
Summe 01
 

Übergeordnete Leistungen


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02

Vorbereitende Maßnahmen

 
02.01

Boden

 
02.02

Wände

 
 
Summe 02
 

Vorbereitende Maßnahmen


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03

Fliesenarbeiten

 
03.01

Bodenfliesen

 
03.02

Wandfliesen / Fliesenspiegel

 
03.03

Spiegel (öffentliche WCs)

 
03.04

Profile / Fugen

 
 
Summe 03
 

Fliesenarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
04

Nachbereitende Arbeiten

 
04.01

Besondere Schutzmaßnahmen

 
04.02

Reservefliesen

 
 
Summe 04
 

Nachbereitende Arbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
05

Nachweisarbeiten

 
05.01

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 05
 

Nachweisarbeiten


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
024
 
01

Übergeordnete Leistungen

 
02

Vorbereitende Maßnahmen

 
03

Fliesenarbeiten

 
04

Nachbereitende Arbeiten

 
05

Nachweisarbeiten

 
  LV  Fliesen- und Plattenarbeiten