(1) Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. Gefordert ist eine Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
(2) Gefordert ist eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung, dass die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft regelmäßig erfüllt wurden (sofern Beitragspflicht besteht).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
(3) Gefordert ist eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht der Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
(4) Es gilt das Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Gefordert ist eine Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung zur Nichtbeteiligung russischer Unternehmen.