Der Auftraggeber / AG Studierendenwerk Karlsruhe AöR errichtet auf dem Geländer KIT Ost, ehemalige Mackensen Kaserne, mit der postalischen Anschrift Rintheimer Querallee (Flurstück Nr. 22808/38) eine Wohnanlage für Studierende, bestehend aus einem Neubau und dem Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes (ehemaliges Stabsgebäude). Das Baugrundstück umfasst insgesamt eine Fläche von rund 11.500 m². Innerhalb des Baugrundstücks befindet sich eine für den Neubau mit 201 Wohnplätzen Fläche (Baufeld) von rund 2.600 m². Im Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude definieren die zwei Gebäude einen Platz, in dem Grünflächen, Sitzplätze und Fahrrad-Stellplätze integriert sind. Die Eingänge zum Neubau befinden sich an den nordöstlichen und nordwestlichen Gebäudeecken; von diesen sind über kleine Foyers zwei Treppenhäuser zu erreichen. Das dritte Treppenhaus befindet sich zentral an der internen Promenade, die die zwei Eingänge verbindet. Im hohen Gebäudeteil an der Ostseite wird ein Aufzug vorgesehen.
Im Erdgeschoss sind alle Gemeinschaftsnutzungen untergebracht, außerdem stehen 2 barrierefreie Appartements zur Verfügung.
Der große Gemeinschaftsraum, der Musikraum und die Werkstatt liegen an der internen Promenade und haben direkten Zugang zu den zwei privaten Höfen.
Der Neubau ist im mittleren Bereich für Technikräume teilunterkellert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind ein neuer Personenaufzug mit einseitigem Zugang mit 7 Haltestellen.
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Ausführungstermine: - Ausführungsbeginn: 08.12.2025- Fertigstellung bis: 10.02.2027
https://www.kit.edu/downloads/campus-ost.pdf
Preis
Klarstellung zu obiger Angabe: Diese Auftragsvergabe ist auch für mittelständische Unternehmen geeignet.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.