Des Objektplaners/der Bewerbergemeinschaft bzw. der Bewerbergemeinschaft. Die Leistungsfähigkeit des Objektplaners kann mit Mehrfachnennung in voneinander abweichenden
Planungsdisziplinen dargestellt werden. Die Leistungsfähigkeit bei Bewerbergemeinschaften können durch Mehrfachnennung in
voneinander abweichenden Planungsdisziplinen nachgewiesen werden.
Für die Eignungsprüfung ist vom Bieter ein Nachweis über erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben im Sanierungsbereich vorzulegen. Der Nachweis der Referenzen muss
folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Objektplanung
Nachweis von mindestens einem Projekt im Bereich Hochbau - Sanierung mit folgenden
Mindestanforderungen:
- Planungskonzept Objektplanung
- Erbrachte Leistungsphasen min. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8
- Fertigstellung nicht vor 01.01.2015, vollständige Fertigstellung LPH 8
- Baukosten (KG 300+400) min. 0,5 Mio. EUR brutto
- Mindestens Honorarzone II
Folgende Angaben sind bei jedem Referenzprojekt aufzuführen:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
2. Bruttogrundfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI)
3. Baukosten EUR brutto (KG 300+400)
4. Planungs- und Bauzeit und Fertigstellungsdatum Realisierung
5. beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen
6. Aufstellung der beteiligten Planer / Firmen
7. Projektbeschreibung (max. 1 DIN A3 Seite je Projekt)
8. Kostenvergleich: Kostenberechnung-Kostenfeststellung
9. Terminvergleich
Eine Doppelaufführung der Projekte ist nicht zugelassen. Maximal eine persönliche Referenz aus einem vorherigen Angestelltenverhältnis ist zulässig, sofern die Person bei diesem Projekt als Projektleiter tätig war und die Mindestanforderungen an das Referenzprojekt erfüllt werden. Hierzu ist ein Nachweis auf dem Referenzblatt zu führen.