(1) Da die Ausschreibungsunterlagen sensible und vertrauliche Informationen enthalten, wer-den zunächst Teil A der Ausschreibungsunterlagen mit einer Kurzbeschreibung des Auftrags sowie eine Verschwiegenheitserklärung veröffentlicht.
(2) Interessenten müssen zunächst die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verschwiegenheitserklärung über die Nachrichtenfunktion des Deutschen Vergabeportals übermitteln. Anschließend erhalten sie Zugang zu den vollständigen Ausschreibungsunterlagen. Die Verschwiegenheitserklärung dient ausschließlich dem Schutz vertraulicher Informationen. Mit ihrer Abgabe findet keine Eignungsprüfung oder Begrenzung des Bieterkreises statt. Jeder Interessent, der die Verschwiegenheitserklärung vollständig abgibt, erhält Zugang zu den vollständigen Ausschreibungsunterlagen. Die Bearbeitungs-zeit für die Abgabe der Angebote richtet sich nach dem Zeitprunkt des Eingangs der Verschwiegenheitserklärung.
(3) Angebote sind bis spätestens 18.11.2026 über das Deutsche Vergabeportal abzugeben. Nachverhandlungen über die eingereichten Angebote sind nicht vorgesehen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen Erstangebote zu erteilen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Bieter sämtliche Mindestanforderungen erfüllt.
(4) Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Der Auftraggeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung nachfordern, vervollständigen oder erläutern lassen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.