Am Standort der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) in Mannheim-Neckarau plant MVV Grüne Wärme dazu die Errichtung und den Betrieb einer Flusswasser-Wärmepumpenanlage (WPA2) mit einer Heizleistung von ca. 150 MWth. Dabei wird der Rhein als Wärmequelle über die bestehende Kühlwasserinfrastruktur des GKM und neu zu verlegende GFK-Rohrleitungen (DN2000) an die Wärmepumpenanlage angebunden.
Planung, Lieferung und Montage einer Flusswasserrohrleitung (siehe hierzu Unterlagen zu der Ausschreibung)
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Ein Auschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen auf Bezug Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Teilnahmeunterlagen - Teil A - beschrieben.
keine