Die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH, GHO (auch AG genannt) beabsichtigtim Auftrag der Energienetze Offenbach GmbH den Bau einer Leerrohrtrasse zum späteren Einzug von 110-kV-Kabelsystemen zwischen dem Umspannwerk Seligenstadt in der SteinheimerStr. 112 in 63500 Seligenstadt und dem neu zu errichtenden Freileitungsendmast außerhalb Seligenstadts auf der Gemarkung Seligenstadt. Die Trasse hat eine Gesamtlänge von ca. 1.500 m. Sie verläuft vom Umspannwerk Seligenstadt innerhalb des Stadtgebietes bis hin zum Freileitungsendmast. Diese Ausschreibung umfasst die Herstellung der Leerohrtrasse. Das Verlegen der 110-kV-Kabel und die entsprechenden Montagearbeiten, sind nicht Bestand-teil dieser Ausschreibung. Die Gesamttrassenlänge von ca. 1.500 m teilt sich wie folgt auf: - offene Bauweise ca. 1.300 m- 1 Bohrstrecken mit je zwei parallelen Bohrungen (2 Spülbohrungen) mit einer Gesamtlängevon ca. 200 mDie Spülbohrung wird im Bereich der zukünftigen Umgehungsstraße um Seligenstadt durchge-führt, um den zukünftigen Bau nicht zu behindern.Ein 110-kV-Kabelsystem beinhaltet 3 Leerrohre, Typ HD-PE-250 sowie ein Schutzrohr für dasErdseil, Typ DN 63.In Summe werden 2 Kabelsysteme verlegt.Zudem wird noch ein Leerrohr zur Kommunikation mitverlegt, Typ DN 63.Beim offenen Tiefbau werden die Kabel mittels eines Kabelwarnbands und Betonplatten abgesichert. Die Spülbohrarbeiten können parallel zu den Bauarbeiten in offener Bauweise durchgeführtwerden. Die Ausführungsplanungen zu den jeweiligen Spülbohrungen sind vom AN auf Grundlage und unter Berücksichtigung der Planung des AG zu erstellen, die Darstellung des Bohrverlaufs sollin einem Profilplan abgebildet werden.Die Ausführungsplanung zu der offenen Bauweise wird vom AG dem AN zu Verfügung gestellt.
siehe oben
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der AG behält sich, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Eignungskriterien sind im Teil A der Teilnahmeunterlagen beschrieben.
keine