Im Rahmen von monatlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sollen die 3 Müllbunker-krane sowie 2 Schlackekrane revidiert/instandgesetzt werden. Bei den Kranen handelt es sich um 3 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 8 to / 1 x 5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Müll sowie 2 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 6,3 to / 3,5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Schlacke.Die planmäßigen Arbeiten fallen während des normalen Tagesgeschäftes (Wartung, Inspektion, Reparaturen etc.) bzw. am Samstag (vornehmlich Reparaturarbeiten am Kran 2) sowie bei Störungen von Krananlagen zu jeder Zeit über einen Havarie-Einsatz an. Wiederkehrende Prüfungen sowie Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
Die ausgeschriebenen Arbeitsleistungen werden an einen Auftragnehmer (AN) im Rahmen eines Wertkontraktes beauftragt und über die ausgeschriebenen Positionen abgerechnet.Im Rahmen von monatlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sollen die 3 Müllbunkerkrane sowie 2 Schlackekrane revidiert/instandgesetzt werden. Bei den Kranen handelt es sich um 3 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 8 to / 1 x 5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Müll sowie 2 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 6,3 to / 3,5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Schlacke.Die planmäßigen Arbeiten fallen während des normalen Tagesgeschäftes (Wartung, Inspektion, Reparaturen etc.) bzw. am Samstag (vornehmlich Reparaturarbeiten am Kran 2) sowie bei Störungen von Krananlagen zu jeder Zeit über einen Havarie-Einsatz an.Wiederkehrende Prüfungen sowie Reparaturen (Mechanik, Elektrotechnik und Leittechnik) sind Bestandteil der Ausschreibung für nachfolgende Anlagenteile:- Prüfung Krane / Hubwerke im Müllbunker an der Linie 1 und 2,- Prüfung Krane / Hubwerke im Schlackebunker an der Linie 1 und 2,- Prüfung Krane / Hubwerke Maschinenhaus an der Linie 1 und 2,- Prüfung sonstige Krane / Hubwerke in der Anlage an der Linie 1 und 2,- Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräte an der Linie 1 und 2,- Prüfung von Anschlagmittel an der Linie 1 und 2,- Prüfung von tragbaren/fahrbaren Leitern und Tritten, Podestleitern etc. an der Linie 1 und 2,- Prüfung von Einholmleitern mit integrierter Steigschutzschiene,- Prüfung von ortsfesten Steigleitern sowie Schacht-Einstiegshilfen,- Prüfung von Steigeisengängen.
Eine Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre, bis 31.12.2030 ist möglich.
Die Bewertungsregelung wird in Teil A der Ausschreibungsunterlagen erläutert. Detaillierte Informationen unter Ziffer A-3.3
Die Fristen des §160 Abs.3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabekammervorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
1. Bieter ohne Sitz in Deutschland haben eine Bescheinigung des für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger vorzulegen (nicht älter als 6 Monate).2. Nachweis, dass keine Steuer- und Abgabeschuld vorliegen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als 6 Monate).3. (Selbst-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate)4. (Selbst-)Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist. (nicht älter als 6 Monate)5. Handelsregister (HR)-Auszug (nicht älter als 6 Monate)
1. Aktuelle Bankerklärung mit Angabe über die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie Angabe über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage. (nicht älter als 6 Monate)2. Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf gleichwertige bzw. ähnliche Aufträge bezogen auf die beschriebene Leistung.3. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre
1. Qualitätsmanagement-Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig2. Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement-Zertifikat OHSAS 18001 oder gleichwertig3. Zertifikat ISO 3834-2 oder gleichwertig4. Zertifikat EN 1090-2 EXC3 oder gleichwertig5. Angaben von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Service-Projekte (Wartung/Instandsetzung) in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (Müll- und Schlackekrane) mit genauer Leistungsbeschreibung in den letzten 5 Jahren6. Angaben von mind. 3 Referenzen Bereich Kranschienensanierung in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (Müll- und Schlackekrane) mit genauer Leistungsbeschreibung in den letzten 5 Jahren7. Angaben von mind. 3 Referenzen Elektro- und Leittechnikarbeiten an der Krananlage in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (Müll- und Schlackekrane) mit genauer Leistungsbeschreibung in den letzten 5 Jahren
1. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.2. Selbsterklärung gem. Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.883/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022. (Das Dokument finden Sie unter dem Link: https://www.mvv.de/partner/lieferanten/zentraleinkauf/eu-ausschreibungen). Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.3. MVV fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz (LkSG) und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehungen verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkungen im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
.