Lieferung, Transport und betriebsfertige Montage von zwei 110/10,5-kV Leistungstransformatoren mit je 63 MVA (ONAN/ONAF)(Los EBT - Eigenbedarfstransformatoren) zur Versorgung der Flusswärmepumpe 2 (WPA2) der MVV Grüne Wärme GmbH (MVV)am Standort des Grosskraftwerk Mannheim (GKM).
Die MVV Grüne Wärme GmbH (Tochterunternehmen der MVV Energie AG) (MVV) plant am Standort der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) in Mannheim-Neckarau die Errichtung und den Betrieb einer Flusswasser-Wärmepumpenanlage (WPA2) mit einer Heizleistung von ca. 150 MWth, verteilt auf 2 bis 6 Module.Zur elektrischen Versorgung der Anlage werden zwei 110/10,5-kV Leistungstransformatoren mit je 63 MVA benötigt.
Lieferung, Transport, Verpackung, mögliche Zwischenlagerung und betriebsfertige Montage von 2 baugleichen Drehstrom-Öl-Transformatoren mit je:- Leistung: 63 MVA (ONAN/ONAF)- Primärspannung: 110 kV- Sekundärspannung: 10,5 kV- Schaltgruppe: YNd5- Kühlung: ONAN/ONAF- Kurzschlussspannung: 12,5 %- Wirkungsgrad (min.): 99,745 %- Isolieröl: Weniger als 20.000 l: Shell Diala S2 ZX-I Ab 20.000 l: MIDEL 7131
Optionale Leistungen:Option 1: Sensor- und Monitoringsysteme (Spannung, Öl, Temperatur)Option 2: Monitoring und Analysesystem zur Online-ÜberwachungOption 3: 10,5kV-KabelanschlussOption 4: 110kV-Kabelanschluss
Die maximale Lieferzeit beträgt 26 Monaten ab Auftragsvergabe.
Dem Teil A ist eine vorläufige Kurzbeschreibung des Liefer- und Leistungsumfangs beigefügt. Die vollständige Leistungsbeschreibung (Teil C) wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Abschluss des Präqualifikationsverfahrens übermittelt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Teilnahmeunterlagen, Teil A, beschrieben.
keine