Für die MVV Biogas GmbH am Standort Dresden ist die Anschaffung von einem Radlader vorgesehen, für die MVV Biomethan GmbH mit Sitz in Stendal HRB 27915 ist die Anschaffung von drei Radladern vorgesehen. Die Standorte wären hier Klein Wanzleben, Staßfurt und Barby.
Der Neubeschaffung (Kauf) von Radladern für die Standorte BAV Dresden (MVV Biogas GmbH) sowie BMA Klein Wanzleben, BMA Staßfurt und BMA Barby (jeweils MVV Biomethan GmbH)
An den Standorten BMA Klein Wanzleben, BMA Staßfurt, BMA Barby (allesamt MVV Biomethan GmbH) und BAV Dresden (MVV Biogas GmbH) sollen die vorhandenen Radlader gegen neue Radlader ausgetauscht werde.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen (nicht älter als 6 Monate),
2. Nachweis, dass keine Steuer- Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes) (nicht älter als 6 Monate),
3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate),
4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate),
5. Handelsregister (HR)-Auszug (nicht älter als 6 Monate).
6. (Selbst-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
1. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung2. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre
1. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
2. Selbsterklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Das Dokument finden Sie unter dem Link:https://www.mvv.de/partner/lieferanten/zentraleinkauf/eu-ausschreibungen)Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen
3.MVV fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
1. Drei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen an öffentlichen Auftraggeber in den letzten 5 Jahren, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
2. Angaben zu Wartungs- und Servicediensten (Angaben zur Werkstatt, Servicefahrzeugen und Ersatzteileversorgung)
4. Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagement nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar
5. Nachweis eines zertifizierten Arbeitsschutz- und- Gesundheitsmanagement nach DIN ISO 45001 oder vergleichbar
Zahlung nach Lieferung. Folgende Bürgschaften von Seiten des Auftragnehmers sind möglich:-Anzahlungsbürgschaft-Gewährleistungsbürgschaft
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