Die Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH (GHO) beabsichtigt im Auftrag der Energienetze Offenbach GmbH den Bau der Fernwärmeleitung J.-F.-Kennedy Promenade in Offenbach
Die Energienetze Offenbach GmbH (ENO) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Energieversorgung Offenbach AG (EVO). Zu den Kernaufgaben zählen Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Verteilernetze inklusive Netz- bzw. Hausanschlüssen.
Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Kunststoffverbundmantelrohren (KMR) sowie Montagenebenleistungen. Das ausgeschriebene Material sowie die Montagenebenleistungen werden benötigt für das Bauvorhaben Fernwärmeverlegung J.-F.-Kennedy Promenade in Offenbach.
s. oben bzw. in den entsprechenden Unterlagen
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Die vollständigen Eignungskriterien sind im Teil A der Teilnahmeunterlagen aufgeführt.
Keine