Die Soluvia Energy Services GmbH (im Folgenden "SES" genannt) möchte externe Dienstleistungen zur telefonischen und schriftlichen Kundenkommunikation (Callcenter, Kundenservice Center) beschaffen. Die SES arbeitet als Dienstleister für Vertriebs- und Netzmandanten im MVV Konzern (MVV Energie AG (MVV),Energieversorgung Offenbach (EVO) und Stadtwerke Kiel (SWK)). Sie betreut dabei ca. 1,8 Mio. Verträge mit Privat- und Geschäftskunden.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine Übernahme der Kundenbetreuung - d.h. Annahme von Calls und die Bearbeitung von schriftlichen Vorgängen (extern zu vergebendes Gesamtvolumen ca. 461.900 Vorgänge /Jahr) für die zwei Vertriebsmandanten MVV Energie und Energieversorgung Offenbach. Der Schwerpunkt liegt auf der telefonischen Kundenbetreuung, die mit Schriftbearbeitung aufgefüllt wird. Einsatzzeiten Mo-Fr 8 -16:00 Uhr, Normale Sonntags- und bundesweite Feiertagsregelung. Zu berücksichtigen sind, die unterschiedlichen Feiertag in den Bundesändern: Hessen und Baden-Württemberg.
Der Vertrag kann nach der ersten Vertragslaufzeit bis zu vier Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sobald beide Vertragsnehmer dieser zustimmen. Eine Preisanpassung ist möglich.
Gesamtpreis über die 2-jährige Vertragslaufzeit
Fragenkatalog bzgl. Rahmenbedingungen, Projektstruktur & Management, Mitarbeiter Rekrutierung & Weiterbildung sowie Technik & Sicherheit
Angebotspräsentation bzgl. der Zusammenarbeit und qualitativen Konzepten
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen enthalten zum Teil Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden. Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Siehe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Siehe Eignung zur Berufsausübung.