Im Rahmen unserer strategischen Weiterentwicklung suchen wir für unser Unternehmen ein innovatives und leistungsfähiges Kundenserviceplattform-System zur zentralen Verwaltung von Kundenbeziehungen über alle Kundenkontaktkanäle hinweg, Ticketing (Case Management), Wissensmanagement und Steuerung von Vertriebsprozessen.Die Plattform muss dabei alle relevanten Kontaktkanäle - wie z. B. Telefon, E-Mail, Fax sowie ggf. weitere Kanäle wie Chat, Webformulare oder soziale Medien - vollständig unterstützen und integrieren, um eine nahtlose und effiziente Kundenkommunikation sicherzustellen.Wichtig ist die Anbindung unserer Billing Lösung SAP ISU (R/3 bzw. S/4HANA).
Nach Abschluss des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bitten wir die präqualifizierten Bieter ein detailliertes Angebot einzureichen. Die Angebote sollten sowohl funktionale Anforderungen, technische Spezifikationen, Integrationsfähigkeit, Projektumfang, Zeitrahmen als auch Preisstruktur enthalten.
Die Beauftragung umfasst die Bestandsaufnahme, die Implementierungsmöglichkeiten inkl. Tests und Schulungen, Modi für den Betrieb (SaaS, Cloud usw.) und Überführung in die Produktivsetzung.
Verlängerung um weitere 3 Jahre
Die Vergabe des Auftrags erfolgt im sog. Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß §13 Abs.1 SektVO. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§15 Abs. 4 Sek3VO).
Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt i.d.R. in drei Phasen: a) Phase des Teilnahmewettbewerbs, b) Angebotsphase und c)Verhandlungs- und Entscheidungsphase, sofern nicht der Auftrag auf Grundlage der Erstangebote vergeben wird.
Mit Abschluss jeder Phase kann der Teilnehmerkreis reduziert werden. Die Auswahl der Bewerber nach Abschluss der Phase des Teilnahmewettbewerbs ist in den Ausschreibungsunterlagen detaillierter beschrieben. Die Reduzierung der Bieter in den Phasen nach b) und c) erfolgt auf Basis der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien. Die Entscheidungen zur jeweiligen Anzahl an Bietern erfolgen nach Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber und Bieter, die nicht zur nachfolgenden Phase eingeladen werden, erhalten ein schriftliches Absageschreiben.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen enthalten zum Teil Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden. Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben.